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Thomas von Gizycki spricht zum Antrag "Fördersatz Kommunales Investitionsprogramm anpassen"

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen!

Wie wir inzwischen alle wissen, hat sich diese Koalition darauf verständigt, das KIP unter anderen Rahmenbedingungen, im Rahmen des Zukunftsinvestitionsfonds, fortzusetzen. Wie wir gehört haben, wurde auch schon ein entsprechender Entschließungsantrag im Ausschuss behandelt. Die Gelder werden also sukzessive in die Bildung fließen. Wir erhöhen das Fördervolumen für den Bereich Bildung sogar auf 90 Millionen Euro, das wurde auch schon gesagt. Insgesamt stehen über 300 Millionen Euro zur Verfügung.

Aber lassen Sie mich kurz ausführen, was eigentlich der Hintergrund von solchen Förderprogrammen ist. Städte und Gemeinden werden in Brandenburg nach dem Finanzausgleichsgesetz finanziert. Die gerechte Verteilung der Gesamteinnahmen des Landes zwischen den Kommunen und dem Land wird regelmäßig
in einem komplizierten Verfahren evaluiert und neu justiert. Da könnte man fragen: Warum legt ihr als Land darüber hinaus Förderprogramme auf, mit denen noch weiteres Geld an die Städte und Gemeinden verteilt werden soll?

- Nun, weil wir damit politische Schwerpunkte setzen wollen, und zwar in Bereichen, bei denen wir einen Bedarf für eine Förderung über die Grundfinanzierung hinaus sehen. Während es in der letzten Legislaturperiode Maßnahmen zur Förderung des gemeinsamen Unterrichts waren - Frau Dannenberg hat es schon angesprochen -, denken wir, dass es in dieser Wahlperiode eher um Themen wie die Erweiterung von bestehenden Standorten, Digitalisierung oder Nachhaltigkeit gehen dürfte. Es geht bei diesen Förderprogrammen gerade nicht darum, die Grundfinanzierung zu verbessern. Es geht vielmehr darum, spezielle neue Aspekte zu finanzieren.

Deswegen ist es richtig, dass die Fördermittel aus diesem Programm auch nur für diese Ziele ausgegeben werden, also auch die Bereiche finanziell gefördert werden, die im Programm stehen, und dass hingegen gerade nicht die Gesamtfinanzierung einfach aufgestockt wird. Den Vorschlag, alle Bau- und Ausstattungsinvestitionen mit 60 % zu finanzieren, lehnen wir deswegen ab; denn dafür sind die Mittel aus dem Finanzausgleichsgesetz da.

417 Gemeinden und Städte hatten in der vergangenen Förderperiode - in der es eben diese 80 Millionen für das KIP gab - die Möglichkeit, Anträge zu stellen. Wie viele haben diese Möglichkeit genutzt? Das Ministerium der Finanzen hat 85 Maßnahmen aus dem KIP gefördert. Überraschend finde ich allerdings die
Verteilung: In den Landkreisen Uckermark, Prignitz und Barnim wurden Gelder für jeweils nur ein Projekt beantragt, das auch gefördert wurde, während zum Beispiel in Potsdam-Mittelmark 17 Projekte gefördert wurden.

Jetzt kann man sich fragen: Woran liegt die unterschiedliche Beantragung von Fördergeldern? Vielleicht
hatten die Kommunen das Geld nicht nötig, oder sie haben andere Finanztöpfe gefunden. Vielleicht lag es aber auch daran, dass sie finanziell oder personell gar nicht ausgestattet waren, um überhaupt Anträge zu stellen oder den Eigenanteil zu zahlen.

Der Hintergrund ist die zunehmende Ungleichheit der Finanzausstattung der Kommunen - das ist auch von Ihnen angesprochen worden, und deswegen wollten Sie ja auch die Gesamtfinanzierung erhöhen. Aber wenn wir das erkennen und das Problem angehen wollen, geht es doch nicht darum, dafür extra Förderprogramme - wie jetzt hier - aufzulegen, sondern dann müssen wir die Grundfinanzierung anders justieren, dann müssen wir zum Beispiel eine stärkere Bedarfsorientierung des FAG angehen, was wir ja auch schon lange fordern. - Herzlichen Dank.