Zum Inhalt springen

Thomas von Gizycki spricht zum Antrag der Fraktion DIE LINKE "Kommunales Investitionsprogramm neu auflegen"

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede

Wir lassen die Städte und Gemeinden, die Landkreise und Ämter des Landes nicht alleine. Noch in der vergangenen Legislaturperiode hat der Landtag ein Teilentschuldungsprogramm für die besonders hoch verschuldeten Städte aufgelegt und die Verbundmasse für den Finanzausgleich deutlich angehoben. Dies erfolgte auf Grund eines Gutachtens zur Verteilung der Mittel zwischen dem Land und seinen Kommunen. Der Anteil der Landesmittel, welcher den Kommunen zur Verfügung gestellt wird, ist angemessen. Daran besteht bei mir überhaupt kein Zweifel. Mehr Geld ist natürlich trotzdem für unsere Städte und Gemeinden wünschenswert aber Mehr Geld für die Kommunen bedeutet ja auch immer, dass weniger für den Landeshaushalt bleibt. Und da sehe ich beim besten Willen keinen Spielraum.

Wenn ich sage, die Verteilung der Gelder zwischen Land und Kommunen ist angemessen, will ich damit aber nicht sagen, dass alle Kommunen angemessen finanziert sind. Es gibt in Brandenburg, und das nicht erst seit Kurzem, viele Städte und Gemeinden, die nicht über ausreichende Mittel verfügen, um ihre Pflichtaufgaben angemessen zu finanzieren. Das betrifft etwa ein Drittel der Brandenburger Städte und Gemeinden. Es war daher auch richtig ein befristetes kommunales Investitionsprogramm aufzulegen. Solche Programme sollten aber nicht auf Dauer angelegt werden. Warum nicht? Wenn es so ist, dass es sich hier nicht um eine temporäre Schwäche handelt, sondern dass bestimmte Kommunen über den kommunalen Finanzausgleich, also die Schlüsselzuweisungen, grundsätzlich nicht ausreichend finanziert werden, dann müssen wir daran etwas ändern. Deshalb haben wir Grüne im Koalitionsvertrag darauf gedrungen das Finanzausgleichsgesetz bedarfsgerechter auszugestalten. Wir werden darauf bei der nächsten Überfprüung, die jetzt ansteht, also genau achten. Wenn sich dann der Eindruck bestätigt, womit ich rechne, müssen die Grundlagen der kommunalen Finanzierung in Brandenburg angepasst werden.

Anrede

Eine Neuauflage des KIP wird dem Problem nicht gerecht. Zugegeben, das ist ein dickes Brett welches da gebohrt werden muss. Eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes zugunsten der jetzt nicht ausreichend finanzierten Städte und Gemeinden führt ja auf der anderen Seite auch immer zu Verlieren. Kommt man aber zu dem Schluss, dass einerseits die Kommunen insgesamt einen angemessenen Anteil der Landeseinnahmen bekommen und andererseits einige Kommunen ihre Pflichtausgaben auf Dauer nicht leisten können, führt daran kein Weg vorbei. Mit der schrittweisen Anhebung der Verbundquote im kommunalen Finanzausgleich auf 22 Prozent im übernächsten Jahr gibt es aber auch Spielräume für das Verteilen zusätzlicher Gelder. Wir plädieren dafür, diese Anhebung zu nutzen und damit vornehmlich die Städte und Gemeinden zu unterstützen, die jetzt dauerhaft unterfinanziert sind.

Anrede

Zur Anhebung der Investitionsquote im ganzen Land hat die Keniakoalition außerdem den Zukunftsinvestitionsfonds ins Leben gerufen. Hiermit können Investitionen auch die der Kommunen finanziert werden, soweit sie über die Grundausstattung der Kommunen hinausgehende, landespolitisch bedeutsame Ziele verfolgen. Dafür stehen mindestens 300 Millionen EUR zur Verfügung. Ich finde, dass was die Regierungsfraktionen sich da vorgenommen haben, geht weit über den hier vorgeschlagenen Ansatz einer einfachen Fortsetzung des kommunalen Investitionsprogramms hinaus. Wir überfordern den Landeshaushalt nicht, wir stärken Zukunftsinvestitionen und wir planen eine Anpassung des Finanzausgleichs und damit eine dauerhaft auskömmlichere Finanzierung für alle Städte und Gemeinden in Brandenburg.

Wir stimmen daher für den Beschlussvorschlag des Finanzausschusses.

Vielen Dank