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Thomas von Gizycki spricht zum Nachtragshaushalt 2020 und dem sogeannten Corona-Rettungsschirm

>> Zweites Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2019/2020 (pdf-Datei)

>> Beschluss über das Vorliegen einer außergewöhnlichen Notsituation gemäß Artikel 103 Absatz 2 Satz 2 Landesverfassung in Verbindung mit § 18b Landeshaushaltsordnung (pdf-Datei)

>> Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen (pdf-Datei)

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede

Eigentlich hätte das die erste Haushaltsdebatte der Keniakoalition sein sollen. Wir hätten dann stolz berichtet, welche Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag finanziell schon untersetzt sind. Wir hätten die vorgesehenen Ausgaben gegenüber der Opposition verteidigt und Haushaltsdisziplin verkündet. Wir hätten ausführlich gestritten, gerungen und argumentiert. Selbstverständlich auch über die Projekte aus dem Zukunftsinvestitionsfonds, liebevoll ZifoG genannt. Doch der Haushalt ist mit seinem Investitionsfonds zum Nebendarsteller geworden.

Die Corona-Pandemie hat uns fest im Griff. Sie erfordert beides: unsere volle Aufmerksamkeit und enorme Summen öffentlichen Geldes. Das ganze Land steht vor einem Härtetest. Nicht nur das Gesundheitssystem, auch die Exekutive ist jetzt auf das Äußerste gefordert. Und alles, um einerseits Leben zu retten und andererseits den Menschen zu helfen, die durch die lebensrettenden Maßnahmen massive Verluste erleiden. Ein klassischer Zielkonflikt. Eine Situation, die wir so wohl alle noch nicht erlebt haben. Eine Situation, die große Sorgen in uns allen hervorruft.

Jetzt mobilisiertes öffentliches Geld soll Menschen helfen ihren Arbeitsplatz zu behalten. Der gute Buchladen, bei dem Sie immer am Wochenende kurz vorbeischauen, soll bitte noch aufhaben, wenn der Spuk vorbei ist. Und auch die Kaffees oder Dorfgasthäuser mit ihren regionalen Angeboten. Das Wichtigste von allem: Tritt der Ernstfall ein, sollen alle entsprechend medizinisch behandelt werden können.

Für mich ist es schlicht beeindruckend, wie schnell die Investitionsbank des Landes Brandenburg die ersten Hilfen bereitgestellt hat. Über 47.000 Anträge sind inzwischen eingegangen. Pro Tag können bis zu 2000 Anträge bewilligt werden. Dafür sollen etwa 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt werden.

Beeindruckend auch, wie schnell das öffentliche Leben fast zum Erliegen kommt. Spielplätze, Schulen, Kinos schließen. Das meiste spielt sich jetzt zu Hause ab.

Wir alle zahlen das mit dem Preis der Freiheit, hoffen wir, dass diese schmerzlichen Eingriffe in unser aller Leben jetzt zu wirken beginnen. In den nächsten Tagen und Wochen wird hoffentlich einiges klarer.

Anrede

Deutschland ist mal wieder Weltmeister – Rettungsweltmeister. Kein anderes Land hat gemessen an der Wirtschaftsleistung so schnell so viel Geld mobilisiert. Auch Brandenburg leistet mit diesem Nachtragshaushalt seinen Teil. Die Koalition will das Corona-Hilfspaket auf bis zu 2 Milliarden Euro erweitern. 2 Milliarden Euro: Das sind fast 15 Prozent des Gesamthaushalts. Das sind die Soforthilfen für Unternehmerinnen und Unternehmer, 477 zusätzliche Beatmungsplätze und Schutzausrüstungen für die Gesundheitsversorgung. Das ist Geld zur Unterstützung dringend benötigter ausländische Arbeitskräfte, zum Ausgleich wegbrechender Steuereinnahmen und für Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen müssen und daher weniger arbeiten können.

Und in der Überschlagsrechnung sind auch Zuschüsse an die Flughafengesellschaft. Die drei Gesellschafter – also Vertreter der Bundesregierung und der Landesregierungen Berlins und Brandenburgs – haben sich dazu am Montag sehr weit aus dem Fenster gelehnt. Sie versprachen dem Flughafen für aktuelle Umsatzausfälle bis zu 300 Millionen EUR. Während das Finanzministerium bei seiner Überschlagsrechnung der Corona-bedingten Kosten von einer Ausnahmesituation von etwa 6 Wochen ausgeht, bedeutet ein Umsatzausfall für den Flughafen in dieser Höhe, dass ein normaler Flugbetrieb bis weit in den Herbst nicht mehr stattfindet. Wie dem auch sei, Geld aus dem Schutzschirm kann und muss es nur für Umsatzeinbußen durch die Pandemie geben. Einsparmöglichkeiten und Bundeshilfen sind in vollem Umfang zu nutzen, so wie bei jedem anderen Großunternehmen auch. Für weitere Finanzhilfen an den Flughafen steht das Geld des Rettungsschirmes nicht zur Verfügung.

Anrede

Bei so einem tiefen Griff in die Tasche müssen wir uns die Frage stellen: Welche Folgen hat das? Überfordern wir den Landeshaushalt damit nicht? Wägt man die möglichen Alternativen ab, komme ich zu dem Schluss, dass wir das Richtige tun.

Krisen sind immer auch Zeiten der Tabubrüche. Krisen helfen manchmal sogar überholtes endlich auf zu geben. Auch das Tabu einer engeren Abstimmung von Finanz- und Geldpolitik gehört aus meiner Sicht dazu. Die Notenbanken sollten ihre völlige Unabhängigkeit von politischen Einflüssen aufgeben. Die lange verteidigte schwarze Null hätte damit ausgedient. Sie war ein Relikt aus Zeiten hoher Inflationsgefahren wie es sie noch in den 70er und 80er Jahren in Westeuropa gab. Jetzt, wo die materiellen Bedürfnisse aber weitgehend gestillt sind und Wachstum stagniert, wo sich Wachstumskritik regt und gleichzeitig große Herausforderungen zu bewältigen sind, sind ausgeglichene Haushalte fehl am Platz. Das war auch der Grund warum wir dem kreditfinanzierten Zukunftsinvestitionsfonds am Ende zugestimmt haben. Der Staat und die Notenbaken müssen künftig enger zusammenarbeiten. Sie müssen in der Lage sein, gemeinsam die richtigen Impulse zu setzen. Finanzielle Impulse, um die Probleme zum Wohle aller zu lösen.

Brandenburg ist hier mit seinem Hilfspaket nicht allein. Ganz Europa steht vor ähnlichen Herausforderungen. Daher bin ich fest davon überzeugt, dass diese öffentlichen Ausgaben auch von Maßnahmen der Europäischen Zentralbank flankiert werden. Über lange Sicht gesehen können diese Ausgaben dann gut finanziert werden. Der Tilgungsplan für die jetzt zu beschließenden 2 Milliarden EUR ist für 30 Jahre angelegt.

Anrede

In Krisen schlägt die Stunde der Exekutive – unserer Regierung. Dennoch wird auch das Parlament dringend gebraucht. Alles muss jetzt schnell gehen. Um das zu ermöglichen, haben wir als Finanzpolitiker allein in den letzten Tagen etliche Male telefoniert und uns zu drei Sondersitzungen getroffen – inklusive natürlich der Abstandsregelung von 2 Metern! Viele Details müssen aber auch noch erarbeitet und abgestimmt werden.

Wir haben gezeigt, dass wir auch in der Krise handlungsfähig sind. Die demokratische Kontrolle gerade jetzt ist besonders wichtig. Die Landesregierung bekommt ja einen riesigen Topf Geld in einem Sammeltitel, der bisher nicht weiter untersetzt ist. Der Haushaltsausschuss stellt die demokratische Kontrolle mit umfangreiche Informationen durch die Landesregierung und einen Sperrvermerk sicher. Denn: Es geht um richtig viel Geld, das kann man nicht oft genug betonen.

Dieser Haushalt, der aus gutem Grund über die Stränge schlägt, wird hier und heute beschlossen. Zugleich steht der Härtetest für die Gesellschaft aber noch aus. Zwangsläufig haben die Hilfen auch Nebenwirkungen, gerade wenn es schnell gehen muss. Jetzt wird aus gutem Grund zuerst an die kleinen und mittleren Unternehmen im Land gedacht. An ihnen hängen viele Arbeitsplätze. Etliche Geringverdienende, Kreative, aber auch viele Vereine und soziale Träger stehen parallel ebenso vor existenziellen Problemen. Es bricht einiges weg, wenn wir diese Gruppen nicht auch unterstützen.

Wollen wir, dass ein Eindruck entsteht, es werde wieder nur den Unternehmen geholfen? Da sage ich Ihnen ganz klar: Nein, das wollen wir nicht! Wir wollen möglichst allen betroffenen Menschen in unserem Land unter die Arme greifen. Wir müssen also dringend darauf achten, dass die sozialen und kulturellen Strukturen in Brandenburg auch in dieser Krise erhalten bleiben.

Anrede

Die Möglichkeiten des Staates sind auf der anderen Seite aber auch endlich. Nicht alles und jedem wird geholfen werden können, das ist auch klar. Um es aber so fair wie möglich zu machen, sollten wir alle Maßnahmen einem Gerechtigkeitscheck unterziehen. Denn: Auch wir Finanzpolitiker haben in solchen Zeiten viel Verantwortung. Wir sollten dieser auch gerecht werden.

Vielen Dank und vor allem: Bleiben Sie gesund!

>> Zweites Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2019/2020 (pdf-Datei)

>> Beschluss über das Vorliegen einer außergewöhnlichen Notsituation gemäß Artikel 103 Absatz 2 Satz 2 Landesverfassung in Verbindung mit § 18b Landeshaushaltsordnung (pdf-Datei)

>> Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen (pdf-Datei)