Zum Inhalt springen

Petra Budke spricht zum Gesetzentwurf "Dreiundzwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag"

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Liebe Abgeordnete! Liebe
Gäste!

Rundfunkänderungsstaatsverträge werden vor allem zwischen den Staatskanzleien der Länder verhandelt. Die Landtage beschäftigen sich meist erst dann mit den Inhalten - ich betone: mit den Inhalten -, wenn die Messen eigentlich schon gesungen sind. So ist es auch in diesem Fall gelaufen.

Wir werden dieser Änderung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages zustimmen, auch weil sie durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 18. Juli 2018 notwendig ist, um Nebenwohnungen von der Rundfunkbeitragspflicht zu befreien.

Rundfunkbeiträge für Nebenwohnungen verstoßen gegen den Grundsatz der Belastungsgleichheit. Das Bundesverfassungsgericht hat den Ländern aufgegeben, dazu bis zum 30. Juni 2020 eine Neuregelung zu treffen. Dem kommen wir mit diesem Gesetz nach. So weit, so gut.
Gar nicht gut finden wir, dass die Änderung genutzt wird, um ab 2022 einen periodischen Meldedatenabgleich - alle vier Jahre - zwischen den Meldebehörden und den jeweiligen Rundfunkanstalten einzuführen.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung fasst dazu in § 2 in einem Satz zusammen, was wir klar kritisieren - Zitat -:
„Durch dieses Gesetz wird das Grundrecht auf Datenschutz
(Artikel 11 Absatz 1 der Verfassung des Land
Brandenburg) eingeschränkt.“

Wir finden es in der Tat misslich, dass die schweren Bedenken der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder von den Ministerpräsidenten nicht berücksichtigt
wurden. Die Datenschutzbeauftragten werten einen solchen vollständigen Abgleich von Daten - auch von Menschen, die überhaupt nicht beitragspflichtig sind - als unverhältnismäßigen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung und als Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung.
Es sei schon heute hinreichend geregelt, dass Umzüge den Rundfunkanstalten automatisch gemeldet würden.

Es gab diese Bedenken schon bezüglich des bisher vertraglich vereinbarten Meldedatenabgleichs in den Jahren 2013 und 2018. Damals wurde den Datenschutzbeauftragten im Vorfeld jeweils versichert, es handle sich um einmalige Vorgänge.

Diese Rechtfertigung trägt angesichts der nun geplanten regelmäßigen Abfrage wohl nicht mehr. Da tröstet es wenig, dass auf die Abfrage verzichtet werden kann, wenn die sogenannte KEF der Meinung ist, dass der Datenbestand zur Wahrung der Beitragsgerechtigkeit hinreichend aktuell ist, und jede Person
das Recht hat, Auskunft bezüglich der über sie erhobenen
Daten zu verlangen.

Wir werden dem Staatsvertrag zustimmen, weil bei einer Ablehnung des Landes die vom Bundesverfassungsgericht auf Juni festgesetzte Frist zur Abschaffung von Rundfunkbeiträgen für Nebenwohnungen nicht eingehalten werden könnte. Das würde wiederum denjenigen in die Hände spielen - wir haben es gerade gehört -, die hier das ganze System des öffentlichrechtlichen Rundfunks infrage stellen. Ich komme zum Schluss.

- Dieses System zu kündigen - so viel noch einmal zu diesem Antrag - wäre wirklich fatal; denn es ist
der Garant für einen vielfältigen und freien öffentlich-rechtlichen Rundfunk in unserem Land.

- Danke schön.

Sehen Sie hier die Rede: