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Marie Schäffer spricht zum Antrag „Qualitätsmanagement in der Landesverwaltung“

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer!

Dass die Arbeit der Landesverwaltung von höchster Qualität sein muss, darüber besteht hier im Haus, glaube ich, keinerlei Dissens. Die Nutzung von Steuergeldern muss immer gut begründet sein und transparent erfolgen, und das gilt selbstverständlich auch für die Frage, wie die Verwaltung selbst arbeitet.

Beispiele für nicht optimale Entscheidungen sind natürlich immer leicht zu finden und zu skandalisieren. Das tun Sie von den Freien Wählern ja auch mit einer gewissen Begeisterung und Hartnäckigkeit. Allerdings möchte ich an dieser Stelle eindringlich darum bitten, berechtigte Kritik nicht zu einer Diffamierung der vielen Menschen werden zu lassen, die im öffentlichen Dienst ihren Teil dazu beitragen, unser Land am Laufen zu halten, und dabei jeden Tag immer wieder von Neuem die schwierige Aufgabe haben, die komplizierte, unüberblickbare Realität mit den formellen Regeln und Gesetzen in Übereinstimmung zu bringen. Dafür spreche ich ihnen an dieser Stelle ausdrücklich meinen Dank und meine Anerkennung aus.

Dafür zu sorgen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden die richtigen Rahmenbedingungen haben, um ihre Aufgaben erledigen zu können, ist zunächst einmal eine Führungsaufgabe. Das Wort „Führungsaufgabe“ deutet vielleicht schon an, dass es hier primär um eine Aufgabe der Exekutive geht - das wurde heute auch bereits mehrmals angesprochen.

Für ein funktionierendes Qualitätsmanagement ist die allererste Voraussetzung, dass man sehr nah an den tatsächlichen Prozessen ist; sonst verursacht es im Zweifel mehr Bürokratie, als es abbauen kann. Die Koalition wird den Antrag daher ablehnen, auch wenn ich große Sympathien für die grundsätzliche Idee eines übergreifenden Qualitätsmanagements habe.

Eine Sache möchte ich an dieser Stelle noch ansprechen: Besonderes Augenmerk muss gerade beim Thema Qualität in der Landesverwaltung auf die Verwaltungsdigitalisierung gelegt werden, denn durch digitale Aktenführung, neue Prozesse und stärkere Transparenz, zum Beispiel durch Regelungen zu Open Data, wird sich die Arbeitsweise in den Behörden in den nächsten Jahren zwangsweise drastisch verändern.

Der Landesrechnungshof hat dem Parlament vor Kurzem in seinem Bericht mit deutlichen Worten den Auftrag gegeben, die Digitalisierung in Brandenburg stärker in den Fokus zu nehmen und das Agieren der Landesregierung in diesem Bereich noch enger zu begleiten. Ich glaube, darüber sollten wir uns in diesem Hause sehr ernsthaft unterhalten, und auf diese Diskussionen mit Ihnen freue ich mich sehr.

- Vielen Dank.