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Marie Schäffer spricht zum Antrag der Fraktion DIE LINKE "Keine massenhafte automatische Aufzeichnung von KFZ-Kennzeichen - Kennzeichensystemerfassung rechtskonform ausgestalten und bis dahin aussetzen!"

>> Entschließungsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (pdf-Datei)

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Antrag gibt Gelegenheit, nach beinahe einem Jahr Debatte zu KESY ein Zwischenfazit zu ziehen. Dabei ist zunächst festzustellen, dass die Debatte nach wie vor von einer ganzen Reihe Ungenauigkeiten und leider auch Ungewissheit geprägt ist. Es wurde heute schon einmal erwähnt, aber da es zum Beispiel bei Herrn Stefke noch nicht ganz klar ist, gehe ich noch einmal darauf ein: Die von KESY erfassten Bilder werden nach zwei verschiedenen Modi verarbeitet.

(Zuruf des Abgeordneten Vida [BVB/FW])

Der Fahndungsmodus löscht alle nicht gesuchten Kennzeichnen direkt nach dem Abgleich mit der Fahndungsliste. Dieser Modus wird unseres Erachtens maßvoll zur Gefahrenabwehr und in Fällen von vermissten Personen oder Suizidgefahr eingesetzt. Der Aufzeichnungsmodus hingegen speichert alle Kennzeichen dauerhaft. Dies geschieht nach richterlicher oder staatsanwaltschaftlicher Anordnung auf Grundlage der Strafprozessordnung. Die in § 100h enthaltene Regelung wurde ursprünglich eingeführt, um beispielsweise zu ermöglichen, dass an das Auto einer verdächtigen Person ein Peilsender angebracht, also sehr gezielt eine einzelne Person bzw. ein sehr eingeschränkter Personenkreis überwacht wird.

Nun haben wir die Situation, dass eine Vielzahl von Anordnungen für überlappende Zeiträume dazu geführt hat, dass die Kameras in den letzten Jahren quasi ununterbrochen im Aufzeichnungsmodus betrieben wurden. Damit ist - ohne, dass vorher eine öffentliche Debatte dazu stattgefunden hätte - eine Datenbank entstanden, die über Jahre hinweg die Bewegung aller Autos auf den brandenburgischen Autobahnen speicherte.

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wurde 1983 vom Bundesverfassungsgericht als Grundrecht anerkannt. Damals ging es um eine Volkszählung - also die Erfassung von im Vergleich wenigen sehr grundlegenden Daten von Menschen und Haushalten in Deutschland. Das Verfassungsgericht stellte dazu fest:

"Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß. Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen. [...] Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das allgemeine Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungsfähigkeit und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist."

Das ist inzwischen einige Jahrzehnte her. Der Einfluss, den Daten auf unser Leben haben, hat sich seitdem rasant vergrößert. Jegliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit staatlichen Handelns in diesem Bereich sind schädlich für das Empfinden von Freiheit und Sicherheit der Menschen. Solche Zweifel müssen daher konsequent ausgeräumt werden. In einer Demokratie braucht es klare gesetzliche Regeln, welche Daten wann und wie genutzt werden können, und vor allem eine offene Debatte über diese Regeln. Meine sehr verehrten Damen und Herren, seit Bekanntwerden der Kennzeichenerfassung in Brandenburg sind unsere Fragezeichen eher zahlreicher und größer geworden - einige davon wurden heute schon angesprochen. Gleichzeitig ist aber erkennbar, dass unter Herrn Minister Stübgen nun deutlich daran gearbeitet wird, die Fragen zu beantworten. Erste Anpassungen an der Praxis der Kennzeichenerfassung wurden bereits vorgenommen.

(Beifall B90/GRÜNE und CDU sowie vereinzelt SPD)

Erst in der letzten Woche wurde die Löschung eines erheblichen Teils der über Jahre angefallenen Daten bei der Polizei angeordnet. Wir werden die Schnittstellen zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten ganz genau betrachten. Als Parlament stehen wir hier mit in der Verantwortung und werden uns - es wurde schon mehrfach angesprochen - intensiv weiter damit auseinandersetzen.

Als Koalition bekennen wir uns mit dem Entschließungsantrag dazu, nun schnellstmöglich weitere Maßnahmen zu ergreifen und einen datenschutzgerechten Zustand herzustellen. Wir fordern das Ministerium auf, die Beanstandungen der Datenschutzbeauftragten bei der Überarbeitung der Verwaltungsprozesse zu berücksichtigen. Denn eine Anordnung der Datenschutzaufsicht, die auf die bestehende Beanstandung folgen könnte, wenn nicht ausreichende Maßnahmen ergriffen werden, wollen wir vermeiden.

Dass sich unser Staat von einer von ihm selbst eingerichteten Kontrollinstanz die eigenen Versäumnisse öffentlich aufzeigen lässt, ist ein großer Teil dessen, was die Stärke unserer Demokratie
ausmacht.

(Beifall B90/GRÜNE, SPD und CDU)

Selbstverständlich ist es gleichwohl nicht. Daher möchte ich Ihnen, Frau Hartge, und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hier noch einmal ganz herzlich für die detaillierte Darstellung der Problemlage in Ihrem Prüfbericht danken. Ich freue mich, dass wir nun gemeinsam mit Herrn Minister Stübgen und dem Innenministerium endlich auf einem Weg zu einer datenschutzkonformen Praxis sind. - Herzlichen Dank.

(Beifall B90/GRÜNE, SPD und CDU sowie vereinzelt DIE LINKE)

>> Entschließungsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (pdf-Datei)