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Heiner Klemp spricht zum Gesetzentwurf "Fünftes Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften"

Werte Abgeordnete! Liebe Gäste, Sie bekommenja heute ordentlich was geboten! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf der Präsidentin regelt ja verschiedene Punkte. Ich beschränke mich auf die beiden wichtigsten: Da wären zuerst einmal die Abgeordnetenentschädigungen - ein delikates Thema, stehen doch die Abgeordneten immer im Verdacht, zum eigenen Nutzen mal eben in die Steuerkasse zu greifen.

Und: Was ist die richtige Höhe? Während der eine die Entschädigung als unglaubliches Vermögen ansieht, hatte die andere vorher vielleicht sogar ein höheres Einkommen als Unternehmerin oder möglicherweise leitende Angestellte. Natürlich müssen alle dasselbe erhalten, aber: Wieviel? Hierzu hat der Landtag letztmalig im Jahr 2017 eine Entscheidung getroffen. Über alle demokratischen Fraktionen hinweg fand das Modell Zustimmung. Selbst Herr Vida fand damals die Methodik plausibel und meinte, man könne so verfahren.

(Vida [BVB/FW]: Nee, ich war gar nicht dabeil)

Aus meiner Sicht ist die Regelung zur jährlichen Anpassung der Entschädigung über eine Indexierung sehr gelungen. Es ist gerade nicht der Selbstbedienungsladen, von dem immer wieder die Rede ist, sondern eine nachvollziehbare Regelung, die die Entschädigung der Abgeordnetender Entwicklung aller Einkommen im Land anpasst.

Die Anpassung erfolgt grob gesagt nach der Einkommenssteigerung aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Brandenburg. Hiervon wird die Differenz der Steigerung zwischen den neuen und den alten Ländern abgezogen. Die Aufholung des Ungleichgewichts zwischen Ost und West machen wir Abgeordneten also nicht mit: Unsere Einkommen steigen damit langsamer als die Einkommen im Brandenburger Durchschnitt.

Mit dieser Regelung ist es doch so: Je stärker die Einkommen der Brandenburgerinnen und Brandenburger steigen, desto stärker steigen automatisch unsere Diäten. In der Wirtschaft würde man das als leistungsorientierte Vergütung bezeichnen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns das doch mal als Ansporn nehmensteigern wir das Einkommen unserer Bevölkerung!

(Beifall B90/GRÜNE)

Natürlich kann man sowohl über die absolute Höhe als auch über die Art der Indexierung streiten. Auch wenn wir heute die Verlängerung der bewährten bestehenden Regelung beschließen, gibt es doch Raum für zukünftige Veränderungen. Der Landtag kann das Abgeordnetengesetz jederzeit erneut ändern, wenn bessere Vorschläge vorliegen.

Ich komme zu einem anderen Thema. Bezüglich der Parlamentarischen Kontrollkommission schafft die von der Präsidentin vorgeschlagene Regelung die Möglichkeit, dass alle Fraktionen mitwirken können. Das ist uns Bündnisgrünen besonders wichtig. Trotzdem sollte das Gremium gerade wegen der besonderen Geheimhaltungserfordernisse so klein wie möglich gehalten werden. Das klingt nach der Quadratur des Kreises, gelingt aber mit dem Gesetzentwurf der Präsidentin. Die AfD will nun ein größeres Gremium mit mindestens elf Mitgliedern. Warum? - Sie will eine reine Benennung der Mitglieder statt einer Wahl und natürlich den Vorsitz für sich selbst.

(Zuruf von der AfD: Haben wir nie gesagt!)

Sie schreibt als Begründung, ansonsten würden Oppositionsabgeordnete - ich zitiere - „in willkürlicher Form durch die Regierungskoalition und/oder andere Oppositionsfraktionen nicht gewählt werden“. Na, so was! - Meine Damen und Herren der AfD, Ihnen wird aufgefallen sein, dass dieses Hohe Haus gerade nicht willkürlich gehandelt hat, als es Mitglieder Ihrer Fraktionen nicht in bestimmte Ämter gewählt hat. Für manche Ämter wurden ja Vertreterinnen und Vertreter gewählt. Leider zeigt sich gerade in diesen Tagen sehr deutlich, dass manche der Gewählten sich ihrer Ämter nicht würdig erweisen.

(Beifall B90/GRÜNE, SPD und CDU)

Wenn Sie 15 Wahlgänge brauchen, bis Sie uns einen annehmbaren Kandidaten präsentieren können, so sagt das mehr über die Qualität Ihrer Fraktion aus als über die Diskriminierung von Minderheiten.

(Beifall B90/GRÜNE, SPD und CDU)

Natürlich wäre es völlig inakzeptabel, Ihrem Antrag heute zuzustimmen, wonachstatt einer Wahl der PKK-Mitglieder lediglich eine Bestimmung durch die entsendenden Fraktionen erfolgt. Bereits heute werden Ihre Jugendorganisation und der „Flügel“ als Verdachtsfälle vom Verfassungsschutz beobachtet. Ihre Partei marschiert in besorgniserregender Weise weiter nach rechts.

„Verdachtsfall“ heißt: Es liegen hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunktefür den Verdacht extremistischer Bestrebungen vor. Das betrifft viele Abgeordnete, die hier zu meiner Rechten sitzen. Und diese „Flügel“-Leute sollen jetzt in die PKK? Das könnte man doch keinem erklären! Dieselben Abgeordneten, deren Organisation Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes ist, sollen zugleich den Verfassungsschutz kontrollieren? - Dasist ganz offensichtlich absurd.

(Beifall B90/GRÜNE, SPD und CDU)

Dem Gesetzentwurf der Präsidentin stimmen wir zu. Die Änderungsanträge der Opposition lehnen wir ab. - Vielen Dank.