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Heiner Klemp spricht zum Antrag "Rückzahlung an Altanschließer schrittweise ermöglichen"

-Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
werte Abgeordnete,
liebe Zuschauende am Livestream,

auch wenn in der Debatte heute teilweise ein anderer Eindruck entstanden ist, geht es beim Problem der sogenannten Altanschließer nicht darum, dass Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer für Anlagen bezahlen müssen, die sie nicht nutzen können. Das ist nicht der Fall.

BVB/Freie Wähler holt wieder einmal die große Gerechtigkeitskeule raus und stellt sich als Kämpferin der alten Oma von nebenan dar, die in die Armut getrieben werde, was natürlich verhindert werden müsse.

Fakt ist doch aber, dass alle, die zur Zahlung von Beiträgen heran­gezogen wurden, auch einen Nutzen von den Anlagen haben, die mit den Beiträgen errichtet wurden. Dennoch sieht hier BVB/Freie Wähler den „sozialen Frieden“ nicht nur in Gefahr, sondern bereits verloren. Schließlich fordert ihr Antrag ja, „den sozialen Frieden“ wiederherzustellen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, geht es nicht eine Nummer kleiner?

Niemand wird ernsthaft bestreiten, dass die rechtliche Situation bezüglich der Beträge unübersichtlich, uneinheitlich und verfahren ist. Nicht zuletzt auch durch verschiedene, letztlich untaugliche Versuche der Rechtsetzung durch den Landtag.

Niemand wird bestreiten, dass die unterschiedliche Rechtsprechung, die von verschiedenen Gerichten zu verschiedenen Zeiten in ähnlich gelagerten Fällen erfolgt ist, unbefriedigend ist und das Gerechtig­keits­empfinden stört.

Man kann aber auch nicht bestreiten, dass neuerliche Heilungs­versuche, wie der von BVB/Freie Wähler vorgeschlagene Griff in die Landeskasse, neue Ungerechtigkeiten erzeugen würde und neue Rechtsrisiken aufwerfen würde. Das hat ja die Anhörung im Innen­ausschuss im Februar eindeutig ergeben.

Schon der Begriff der „Altanschließer“ ist irreführend, geht es ja gar nicht um den Anschluss an die Abwasserentsorgung, sondern um die Errichtung oder Verbesserung von Entsorgungsanlagen, das kann auch nach dem Anschluss erfolgt sein. Dass die Beiträge für die Betroffenen manchmal eine unerträgliche Belastung darstellen, wie der Antrag ausführt, steht hier nicht zur Debatte, schließlich will der Antrag ja für die Zukunft weder die Beiträge als solche noch ihre Höhe in Frage stellen.

Auch der Fakt, dass rechtswidrige Beiträge angeblich noch heute vollstreckt werden, entzieht sich der Beschlussfassung des Landtags. Die Rechtslage ist hier ja klar, die Durchsetzung ist Sache der Gerichte, einer rechtlichen Klarstellung bedarf es nicht.

Im Kern ist die sogenannte Altanschließer-Problematik ein juristisches Problem. Beiträge zu Abwasseranlagen waren bereits verjährt, als die Abwasserverbände die Beitragsbescheide erstellt haben. Beitrags­pflichtige haben zum Teil gutgläubig bezahlt, zum Teil wurden diese Bescheide damals sogar gerichtlich bestätigt. Der Landtag hat versucht, die Verjährung per Gesetz zu verhindern. Das ist der Punkt, der später vom Oberlandesgericht als „legislatives Unrecht“ bezeichnet wurde.

Fakt ist: Es wurden Bescheide erlassen, die sich auf verjährte Ansprüche bezogen.

Fakt ist aber auch, dass die fraglichen Bescheide bestandskräftig geworden sind. Damit gibt es keine Pflicht mehr zur Rückzahlung der erhobenen Beiträge.

Unser Rechtssystem kennt verschiedene Mechanismen, um – wie man so schön sagt – Rechtsfrieden herzustellen. Sowohl Verjährung als auch die Bestandskraft von Bescheiden gehören in dieselbe Kategorie. Man kann sich schlecht auf Verjährung berufen, das Konzept der Bestandskraft aber ablehnen.

Durch die Verjährung darf ich mich als Gläubiger nach einer gewissen Zeit sicher fühlen, dass niemand mehr alte Forderungen gegen mich erhebt. Ich kann dann z.B. Belege vernichten. Durch die Bestandskraft von Bescheiden stehen Forderungen der Behörden gegen die Bürgerinnen und Bürger endgültig fest. Selbst spätere Änderungen der Rechtsprechung hebeln die Bestandskraft nicht aus. Gäbe es die Bestandskraft von Bescheiden nicht, müsste ja eine Behörde bei jedem Urteil sämtliche – und ich meine eben wirklich sämtliche! – bisher ergangenen Bescheide prüfen, ob sie an eine neue Rechtsprechung anzupassen wären. Das ist ja offensichtlich unmöglich.

Natürlich sagen Sie jetzt, die Bescheide können ja trotzdem im bestimmten Fällen aufgehoben werden, z.B. wenn wir das hier beschließen. Dem stimme ich grundsätzlich zu, bestreite aber, dass wir vorliegend einen Sonderfall haben, der diese ungewöhnliche Maßnahme rechtfertigt. Ich sehe auch nicht, dass der soziale Frieden dadurch gestört ist, dass Anlieger Beiträge für Anlagen entrichten müssen, die sie ja tatsäch­lich nutzen. Selbst wenn Andere – durch die verworrene Rechtslage - diese Beiträge nicht zahlen müssen. Das wäre genauso, als würden Sie ein Ticket für den Bus nicht bezahlen wollen, weil nebenan einer kein Ticket gezogen hat. Manche argumen­tieren ja so, aber ich finde es nicht stichhaltig. Denn am Ende kann der nicht bezahlte Bus für keinen der beiden mehr fahren.

Ich denke, dass trotz der verkorksten rechtlichen Situation die grund­sätzliche Gerechtigkeit immer noch gegeben ist und der soziale Frieden nicht wesentlich verletzt ist. Der Antrag der BVB/Freie Wähler führt nicht nur zu immensen Kosten der Landeskasse, sondern erzeugt wieder neue Ungerechtigkeiten und hilft daher nicht, die Gesamtsituation zu verbessern.

Wie werden ihn daher ablehnen. Vielen Dank!