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Ursula Nonnemacher zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Brandenburgischen Kurorterechts

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Es ist gut, dass die Landesregierung nach fast 20 Jahren das Gesetz des brandenburgischen Kurorterechts anfasst und überarbeitet. In dieser Zeit hat ein Umdenken stattgefunden: Die Vorteile der Prävention und von Angeboten zum Erhalt der Gesundheit sind mittlerweile breit anerkannt. Auch der Bundesgesetzgeber hat mit dem Präventionsgesetz die Zusammenarbeit von Sozialversicherungsträgern, Ländern und Kommunen hinsichtlich des Angebots der Gesundheitsvorsorge gestärkt.

Viele Aspekte, die in der Begründung des Gesetzentwurfes genannt werden, sind richtig und ehrlich gesagt auch auf Orte, die weder Kur- noch Erholungsort sind, anwendbar. Besonders allgemeingültig ist aus unserer Sicht die Argumentation der Landesregierung für die Einführung eines kostenlosen ÖPNV-Angebots für Gäste. Die Landesregierung geht, wie wir auch, davon aus, dass durch einen hochattraktiven ÖPNV dessen Inanspruchnahme steigen wird und damit einhergehend der motorisierte Individualverkehr abnehmen wird. Die Landesregierung ist sogar bereit zu schlussfolgern, dass es damit zu einer spürbaren Verbesserung des Umweltschutzes kommen wird. Die Belastung durch CO2-Emmissionen wird absinken, die Lärm-Emissionen werden geringer. Ebenso wird vermutet, dass bei einer verstärkten Inanspruchnahme des ÖPNV durch Besucherinnen und Besucher dessen qualitatives und quantitatives Niveau steigen wird und davon alle Bürgerinnen und Bürger profitieren werden. Da kann ich nur sagen: Grün wirkt! Wir hoffen, dass die kommunale Ebene die Chancen erkennt, die Möglichkeit eines fahrscheinlosen Verkehrsangebots nicht nur für Gäste, sondern auch für die Einwohnerinnen und Einwohner zu schaffen. Die Stadt Templin probiert das bereits aus!

Wir hätten uns gewünscht, dass im Zuge der Gesetzesänderung auch Anreize für Menschen geschaffen werden können, die aufgrund ihrer sozialen Lage ein besonderes Gesundheitsrisiko haben. Wir sind gespannt, was die Landesregierung plant, damit die Angebote auch bei der schwer erreichbaren Zielgruppe der sozial Benachteiligten ankommt. Denn hier geht die Schere auseinander: Statistisch betrachtet hat das unterste Fünftel der Bevölkerung, ausgehend von Ausbildung, Stellung im Beruf und Einkommen, ein mindestens doppelt so hohes Risiko, ernsthaft zu erkranken oder früher zu sterben wie Angehörige des obersten Fünftels.

Allen Menschen ist zu wünschen, dass sie noch möglichst viele gesunde Lebensjahre vor sich haben. Dafür brauchen sie aber neben guten Erholungsmöglichkeiten vor allem auch im Alltag die richtigen sozialen, ökonomischen und Umweltbedingungen.

Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu!