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Ursula Nonnemacher spricht zum Siebten Landesgleichstellungsbericht - Zur Durchführung des Landesgleichstellungsgesetzes des Landes Branden-burg (LGG) - Berichtszeitraum: 2014 bis 2018

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Art. 3 Absatz 2 Satz 2 unseres Grundgesetzes verpflichtet den Staat und damit auch das Land Brandenburg und seine Kommunen, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken. Nach Art. 12 Abs. 3 unserer Landesverfassung muss da Land durch wirksame Maßnahmen in allen Bereichen für die Gleichstellung von Mann und Frau sorgen. Zur Verwirklichung dieser Ziele im öffentlichen Dienst wurde am 4.7.1994 das Landesgleichstellungsgesetz verabschiedet und im Dezember 2013 umfassend novelliert. Dabei wurde der Geltungsbereich auf privatrechtliche Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Landes und die Behörden der LDA und LAKD ausgeweitet und in allen Bereichen bei Unterrepräsentanz eine Frauenquote von 50% eingeführt. Zusätzlich wurde die Landesgleichstellungsbeauftragte gesetzlich verankert, Gleichstellungspläne konkretisiert und der Tatbestand der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz aufgenommen, alles Maßnahmen, die unsere Fraktion außerordentlich begrüßt.

Ein absolutes Manko bei der Novelle war die völlig unzureichende Stellung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, die auch bei der Novellierung der Kommunalverfassung nicht behoben wurde. Die kommunalen GBA vereinen in sich eine Doppelfunktion: einerseits wirken sie als „Agentinnen des geschlechterpolitischen Wandels“ in die Kommune hinein, andererseits üben sie die Funktion einer behördlichen Gleichstellungsbeauftragten nach dem LGG aus. Sie genießen aber nicht wie andere behördliche GBA automatisch die Rechte nach den §§ 22-24 LGG, sondern die kommunalen Vertretungen legen in ihren Hauptsatzungen fest, ob diese Rechte vollständig oder nur in Teilen für ihre Gleichstellungsbeauftragten gelten.

Diese Situation ist völlig inakzeptabel! Dies führt zu sehr unterschiedlichen Handlungsspielräumen und unzureichenden Möglichkeiten auch durch die immer wieder beklagte Mehrfachbeauftragung. Es entsteht im Land ein gleichstellungspolitischer Flickenteppich und gerade die männerdominierten kommunalen Vertretungen entscheiden über die Rechte derjenigen, die die Gleichstellungspolitik entscheidend voranbringen sollten. Kein Wunder, dass der Anteil von Mandatsträgerinnen bei der Kommunalwahl 2019 gegenüber 2014 um sagenhafte 1,5% gestiegen ist, nämlich von 26,9% auf 28,46%. So wird das nix mit der Parität!! BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben übrigens 98 Mandate auf kreislicher Ebene errungen, davon gingen 49 an Frauen. Eine Punktlandung!

Wie auch schon im Vorbericht, so werden die kommunalen GBA gar nicht eigenständig betrachtet. Ihnen ist ein knapper Passus bei der Zusammenarbeit der Landes-gleichstellungsbeauftragten gewidmet – mehr nicht.

80% der behördlichen GBA klagen darüber, dass trotz klarer gesetzlicher Rahmenbedingungen keine organisatorischen Maßnahmen hinsichtlich Arbeitszeit und Arbeitsaufwand getroffen wurde und wünschen sich weitere zeitliche Entlastungen. Dies spiegelt sich auch in den Handlungsempfehlungen wider.

Erfreulich ist, dass bei der Gremienbesetzung erhebliche Fortschritte erzielt wurden – Stichwort Aufsichtsräte landesbeteiligter Unternehmen – und in etwa ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis erreicht wurde. Auch bei der Besetzung von Positionen in der politischen Führungsebene, in der Privatwirtschaft und in den obersten Landesbehörden schneidet Brandenburg im Ländervergleich gut ab. Bei den Beamtinnen bleibt weiterhin festzustellen, dass der Frauenanteil mit zunehmender Besoldungsgruppe sinkt und ab A 16 bei weniger als einem Drittel liegt.

Ernüchternd finde ich, dass der Anteil von Frauen bei den Teilzeitarbeitenden 85% beträgt und in den letzten 10 Jahren erneut um 10% gestiegen ist. Dies bedeutet, dass der absolute Löwenanteil familiärer Sorgearbeit unverändert bei den Frauen liegt mit allen Auswirkungen z.B. auf den Rentenbezug.

Der 7. Gleichstellungsbericht offenbart, dass es bezüglich mehrerer gleichstellungs-relevanter Parameter Fortschritte gibt. Da wo klare gesetzliche Regelungen bestehen stellen sich auch sichtbare Erfolge ein. Deshalb ist es so wichtig, diese klaren gesetzlichen Regelungen in allen gleichstellungspolitischen Feldern zu schaffen – das gilt für das Wahlrecht genauso wie für die Entgeltgleichheit!