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Ursula Nonnemacher spricht zum „Dritten Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes“ und zum Antrag „Verbesserung der personellen Ausstattung des Branden-burgischen Verfassungsschutzes“

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Der vorliegende Verfassungsschutzgesetz-Entwurf ist ein Armutszeugnis!

Als Sie von SPD und LINKE ihn geschrieben haben, lagen Ihnen die Handlungsempfehlungen von neun NSU-Untersuchungsausschüssen vor – sowie Verfassungsschutzgesetze unter anderem aus Thüringen, Niedersachsen, Baden-Württemberg und des Bundes, in denen zumindest etliche dieser Handlungsempfehlungen längst umgesetzt worden sind. Es hätte also genügt, aus bestehenden Gesetzen richtig abzuschreiben, um einen deutlich besseren Gesetzentwurf vorzulegen, als Sie es getan haben.

Die von Ihnen behauptete Stärkung der parlamentarischen Verfassungsschutz-Kontrolle ist leider nur eine sprichwörtliche Seifenblase. Denn Sie weigern sich, Minderheitenrechte gesetzlich zu verankern. Das bedeutet, dass die jeweiligen Regierungsfraktionen mit ihrer Mehrheit dafür sorgen können, dass die Parlamentarische Kontrollkommission nur das erfährt, was die Landesregierung von sich aus berichtet. Denn abgesehen von den Unterrichtungspflichten, denen die Landesregierung nachkommen kann oder auch nicht, sind sämtliche Kontrollrechte wie beispielsweise Prüfungen durch einen Ständigen Bevollmächtigten oder Befragungen an Mehrheitsentscheidungen gebunden.

Die CDU hat im Unterschied zu Ihnen erkannt, dass parlamentarische Kontrolle auch Qualitätskontrolle ist – und ein schlecht kontrollierter Nachrichtendienst stellt kein Frühwarnsystem dar, sondern birgt Risiken. Stell Dir vor, die CDU fordert, was eigentlich die LINKE will – aber DIE LINKE stimmt dagegen. Diese Situation haben wir vergangene Woche schon im Innenausschuss erlebt.

Besonders erschütternd ist, dass Sie die Erkenntnisse aus drei Jahren parlamentarischer NSU-Aufklärung in Brandenburg weitgehend ignorieren und in einer Lex „Piatto“ sogar konterkarieren. So können nach Ihrem Gesetzentwurf selbst Mordverdächtige als V-Leute angeworben werden. Und wer beispielsweise wegen eines Mordversuchs verurteilt ist, der kann aufgrund einer Ausnahmeregelung verpflichtet werden. Hinzu kommt eine Lex „Barte“. Wer wie dieser V-Mann Mordaufrufe auf CDs verbreitet, kann auch künftig für den Brandenburger Verfassungsschutz arbeiten – wiederum als Ausnahmefall.

Wir Bündnisgrüne wollen hingegen, dass der Verfassungsschutz keine V-Leute mehr einsetzen darf, weil sie unserer Demokratie mehr schaden als nutzen. Wir wollen zudem – so absurd das ist, dass man so etwas überhaupt fordern muss – dass der Verfassungsschutz keine Straftaten begehen darf.

Außerdem kritisieren wir, dass das Trennungsgebot zwischen Nachrichtendienst und Polizei in Brandenburg aufgeweicht wird. Wenn es um die mehrfach im Verfassungsschutzgesetz erwähnte „Anwendung von Gewalt“ geht, dann ist gerade nicht ein nur beobachtender Nachrichtendienst gefordert, sondern dann muss die Polizei eingreifen. Aus demselben Grund hat eine „Gefahr in Verzug“-Regelung nichts in einem Verfassungsschutzgesetz verloren.

Wir Bündnisgrüne lehnen diesen Gesetzentwurf ab, weil er zu viele nachrichtendienstliche Befugnisse enthält, viele Befugnisse obendrein nur unzureichend reguliert und die parlamentarische Kontrolle nicht in ausreichendem Maß sichergestellt wird.

Wir Bündnisgrüne sind außerdem dagegen, dass der Personalbestand des Nachrichtendienstes um knapp 40 Prozent aufgestockt wird – auf 130 Stellen. Heißt das eigentlich, dass der Verfassungsschutz bisher kaum arbeitsfähig war oder haben Sie schlicht jedes Maß verloren? Ich habe mehrfach erklärt, dass wir mit einer moderaten Aufstockung durchaus mitgegangen wären, gerade was Spezialist*innen zur Erhöhung der Analysefähigkeit angegangen wäre. Es spricht für sich, dass das Innenministerium als erstes zwei Stellen für V-Mann-Führer ausgeschrieben hat.