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Ursula Nonnemacher spricht zum Gesetz zur Neuordnung der Ausbildung und des Studiums für den Polizeivollzugsdienst

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Welche Polizei wünschen wir uns? Bürgernah, freundlich und hilfsbereit und in der Lage, mit harter Hand und auf dem Boden des Rechtsstaats dem Verbrechen zu begegnen. Dies sind hohe Ansprüche an ein Berufsbild und die Polizistinnen und Polizisten dahinter, die diesen ohne solide und ganzheitliche Ausbildung kaum gerecht werden können.

So begrüßen wir denn auch sehr den uns nun vorliegenden Gesetzentwurf, der in unseren Augen eine sinnvolle und zukunftsfähige Weiterentwicklung der Polizei­ausbildung in Brandenburg ermöglicht. Er soll insbesondere die Grundlage für die Einrichtung von Spezialisierungsstudiengängen in Ergänzung zur allgemeinen Polizeiausbildung darstellen. Bereits in meinen bisherigen Reden zur Thematik habe ich immer wieder betont, wie wichtig mir eine hochwertige Ausbildung einer auskömmlichen Anzahl junger Polizeikräfte in Brandenburg ist. Die Notwendigkeit einer spezialisierten Kriminalistinnen- und Kriminalistenausbildung habe ich, einer langjährigen Forderung des Bundes Deutscher Kriminalbeamter und des Deutschen Richterbundes folgend, immer sehr unterstützt. Auch andere sicherheitspolitische Herausforderungen unserer Zeit, etwa die Abwehr von Cyberkriminalität oder von organisierter Wirtschaftskriminalität erfordern Kenntnisse und Fähigkeiten unserer Polizistinnen und Polizisten, die allein mit der allgemeinen Ausbildung nicht zu erlernen sind.

Wie die genauen Zuschnitte der Studiengänge aussehen werden, lässt der Gesetzentwurf jedoch noch offen. Es wäre der Wunsch von uns Bündnisgrünen, dass die Ausarbeitung der jeweiligen Prüfungsordnungen dazu genutzt wird, auch andere Bereiche, die bisher in unseren Augen nicht ausreichend Beachtung fanden, in die Polizeiausbildung einzubeziehen. Dazu gehören neben den bereits genannten und geplanten Spezialisierungsstudiengängen auch die Berücksichtigung der Bekämpfung spezieller Formen der organisierten bzw. Wirtschaftskriminalität, wie Umweltstraf­taten oder Menschenhandel und Zwangsprostitution. Auch haben für uns die jüngst veröffentlichten Erkenntnisse zur KFZ-Kennzeichenüberwachung in Brandenburg gezeigt, dass nicht überall in der Polizei die notwendige Sensibilität in Bezug auf die Grundrechtsrelevanz systematischer Kennzeichenerfassung und -speicherung vorhanden ist. Hier sehen wir Nachholbedarf bei der Sensibilisierung junger Polizistinnen und Polizisten. Schließlich sieht der Gesetzentwurf in § 3 Absatz 5 die Einrichtung eines Internationalen Zentrums vor, welches wir als Beitrag zur sicherheitspolitischen Entwicklungszusammenarbeit begrüßen. In diesem Zusammenhang müsste auch über die Wiederaufnahme der Beteiligung Brandenburgs an internationalen Polizeimissionen entschieden werden, aus denen sich das Land zuletzt zurückgezogen hatte.