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Ursula Nonnemacher spricht zur Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „Gesetz zur Aufhebung des Parité-Gesetzes“

- Es gilt das gesprochene Wort>

Anrede!

Dass die AfD-Fraktion notorisch Schwierigkeiten mit unserer parlamentarischen Demokratie und ihren Verfassungsorganen hat, wissen wir seit Herbst 2014. Dass sie sich jetzt erdreistet, ein Gesetz, welches in diesem Landtag mit einer Mehrheit verabschiedet wurde und gegen das ein Organstreitverfahren vor dem Verfassungsgericht des Landes Brandenburg anhängig ist, aufheben zu wollen, ist eine grobe Respektlosigkeit sowohl gegenüber dem Landesgesetzgeber als auch dem Landesverfassungsgericht.

Eine bodenlose Unverschämtheit ist es zu behaupten, es gäbe keine Alternative zu einer gesetzlichen Regelung zur Rückgängigmachung des offensichtlich verfassungswidrigen Paritéegesetzes. Die AfD Fraktion erhebt sich damit über das Landesverfassungsgericht und beweist erneut, dass man ihr in diesem Land keine politische Verantwortung überlassen kann.

Im Falle des Paritéegesetzes ist eine Abwägung von konkurrierenden Rechtsgütern erforderlich, wie übrigens bei vielen weiteren Gesetzen auch, die man glücklicherweise in unserem Land beklagen kann. Verfassungsrecht ist nicht statisch, sondern unterliegt in seiner Entwicklung ebenfalls zeitgeschichtlichen Einflüssen. Ohne Veränderungen in diesen Abwägungsprozessen hätte es nie den Tatbestand der Vergewaltigung in der Ehe, die Ehe für alle, ein inklusives Wahlrecht und auch kein drittes Geschlecht gegeben.

Für das Brandenburger Paritéegesetz wird es in absehbarer Zeit eine verfassungsrechtliche Rechtsprechung geben. Dann kann der Gesetzgeber in der 7. Wahlperiode schauen, ob und gegebenenfalls welche Änderungen an dem Gesetz vorgenommen werden müssen.