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Ursula Nonnemacher spricht zum „Ersten Gesetz zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes“

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Im April des vergangenen Jahres hatten die Fraktionen von SPD, CDU, Linke und Grünen die Landesregierung aufgefordert, den Landkreisen und kreisfreien Städten mehr Spielraum bei der Ausgestaltung von Integration zu ermöglichen. Vorausgegangen waren viele Monate mit Gesprächen der kommunalen Vertreterinnen und Vertreter. Klar war: In den jeweiligen Regionen des Landes Brandenburg waren die Herausforderung bei der Integration der zu uns geflüchteten Menschen sehr unterschiedlich.

Das Landesaufnahmegesetz bildet eigentlich eine gute Basis für die Gestaltung von Integration. Die aus den Landkreisen und kreisfreien Städten kommunizierten sehr unterschiedlichen Bedarfe ließen sich jedoch bisher über die Zuweisungen durch das Landesaufnahmegesetz nur schwer abbilden. Hinzu kommt - und das haben wir Bündnisgrüne ausdrücklich begrüßt – dass zugewanderte Menschen im Land Brandenburg keinen großen Restriktionen bei der Wahl des Wohnorts mehr unterliegen – eine große Erleichterung für die betroffenen Familien und ein Plus für die Integration! Sie fallen bislang nicht unter den Regelkreis des Landesaufnahmegesetzes. Aber auch sie brauchen noch Unterstützung bei der Integration, doch dafür haben die Kommunen bisher keine Zuweisungen vom Land erhalten. Es war rechtlich anspruchsvoll, diese Bedarfe auszugestalten, was sich unter anderem in den diversen Anläufen zu diesem Gesetzentwurf und dem insgesamt doch eher sehr langem Verfahren widerspiegelte.

Dennoch hat sich der Weg gelohnt. Zahlreiche Gespräche mit den verschiedensten Akteurinnen und Akteuren wurden geführt. Einmal reiste der gesamte Sozialausschuss sogar nach Cottbus, um sich vor Ort über die Bemühungen der Stadt zu informieren und sich Projekte der Migrationssozialarbeit anzusehen. Das alles hat verdeutlicht: Integration findet in den Kommunen statt. Und erfolgreiche Integration bedeutet die Ermöglichung gesellschaftlicher Teilhabe und Chancengleichheit. Die vielen Initiativen, die sich übrigens nicht nur in Cottbus, sondern im ganzen Land gebildet haben, zeichnen ein buntes Bild einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe. Unisono war dann auch der Wunsch der Anzuhörenden im Sozialausschuss zu diesem Gesetzentwurf, die Integrationsarbeit zukünftig noch stärker und mit weniger Aufwand fördern zu können. Dazu kann die kommunale Integrationspauschale dieses Gesetzentwurfes sicher beitragen. Sie kann auch hoffentlich helfen, regionale Defizite zu kompensieren.

Wichtig war uns Bündnisgrünen bei der Einführung der Integrationspauschale aber, dass die Mittelverwendung in einem breiten Beteiligungsprozess vollzogen wird. Denn für eine gelingende Integration müssen alle Beteiligten an einem Strang ziehen können, das machten ja gerade die vielen Anhörungen und Besuche vor Ort deutlich. Wir möchten deshalb, dass kommunalen Verwaltungen einmal im Jahr an ihren jeweiligen Kreistag beziehungsweise die Stadtverordnetenversammlung berichten, welche Projekte sie mit den Mitteln unterstützt haben. Das hat überhaupt nichts mit Misstrauen gegenüber der kommunalen Ebene zu tun, wie das die Vertreterinnen und Vertreter von Landkreistag und Städte- und Gemeindebund in der Anhörung äußerten. Im Gegenteil: aus unserer Sicht wird ein fest etablierter Austausch zwischen den Ebenen den Auftrag der Pauschale positiv unterstützen.

Mit unserer Sicht konnten wir überzeugen, unserem diesbezüglichen Änderungsantrag wurde zugestimmt. Der Gesetzentwurf ist aus unserer Sicht dadurch noch runder geworden. Im Falle der Integrationspauschale lässt sich wirklich sagen, was lange währt, wird endlich gut. Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu.