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Ursula Nonnemacher zum CDU-Antrag "Kommunale Sicherheitsprävention ausbauen – Sicherheitsgefühl der Menschen stärken!“

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Was die Überschrift Ihres Antrags angeht, so sind wir noch einigermaßen bei Ihnen, auch wir Bündnisgrünen setzen uns für einen Ausbau präventiver Maßnahmen in der Sicherheitspolitik ein, ja - auch das Sicherheitsgefühl der Menschen ist sicher ein wichtiger Faktor. Und darüber hinaus soll natürlich die Sicherheit selbst weiter verbessert werden.

Dennoch halten wir den Duktus Ihres Antrags nicht für den richtigen, denn mehrfach wird nicht klar, warum nun gerade die von Ihnen in Ihrem Antrag genannten Mittel zielführend für den von Ihnen skizzierten Problemaufriss sein sollen.

Im Detail:

Zwar klingen einige der Ziele, die Sie nennen, auf den ersten Blick vernünftig. Polizeipräsenz vor Ort und die personelle Aufstockung mit jungen Polizistinnen und Polizisten ist sicher wünschenswert, sofern das ausgebildete Personal überhaupt zur Verfügung steht. Auch finanzielle Unterstützung von Präventionsmaßnahmen begrüßen wir grundsätzlich. All diesen Maßnahmen ist gemein, dass sie in groben Zügen bereits jetzt umgesetzt werden, auch wenn man selbstverständlich über die genaue Anzahl von Polizistinnen und Polizisten oder über die genaue Höhe finanzieller Unterstützung für Präventionsmaßnahmen streiten kann. Das Konzept „Kommunale Kriminalitätsverhütung (KKV)“ findet in Brandenburg seit vielen Jahren (1992) Anwendung. Einmal jährlich wir der sog. Landespräventionspreis vergeben.

Andere Maßnahmen aus Ihrem Katalog sehen wir sogar als kontraproduktiv an, etwa die Zuführung von Verwaltungspersonal zur Entlastung der Vollzugspolizei. Kaum etwas ist so wesentlich für nachhaltige Sicherheit wie eine funktionierende Verwaltung, die Rechtssicherheit, Gleichbehandlung vor dem Gesetz und die ihnen in die Hand gelegten Kontrollfunktionen ausüben kann. Das ist ebenfalls Prävention. Fehlt hier das Personal, entfällt diese.

In Bezug auf die in Ihrem Antrag genannten Sicherheitspartnerschaften müssen wir zunächst sehen, was diese überhaupt leisten können. Erhöhen sie tatsächlich die Sicherheit oder sind sie nur gut fürs Gefühl, etwas getan zu haben? Sicherheitspartner handeln ohne hoheitliche Befugnisse nach dem sogenannten Jedermannsrecht. Sie verfügen über keinerlei polizeiliche Ausbildung und tragen auch keine Waffen. Sie sollen als aufmerksame Nachbarn die Polizei bei der Gefahrenabwehr unterstützen. Damit ist klar: Die von Ihnen in der Begründung Ihres Antrags besonders adressierten Kriminalitätsphänomene wie die Organisierte, grenzüberschreitende, politisch motivierte, Wirtschafts- oder Cyberkriminalität sind mit dem Mittel der Sicherheitspartnerschaften nicht zu bewältigen. Sicherheitspartnerschaften ersetzen keine einzige Polizistin und keinen einzigen Polizisten, können aber einer Ortschaft oder einem Dorf das Gefühl geben, es werde etwas getan. Ich bin nicht der Ansicht, dass der Ausbau von Sicherheitspartnerschaften von oben verordnet werden sollte. Wie heißt es in der Informationsbroschüre des MIK so schön:

„Vielmehr finden sich engagierte Einwohnerinnen und Einwohner auf Vorschlag der Einwohnerversammlung, der Gemeindevertretung bzw. der Stadtverordnetenversammlung, einer Interessengemeinschaft oder sonstigen Institution des öffentlichen Lebens zusammen.“

Des Weiteren streben Sie eine „Systematische Beseitigung von Angsträumen in den Kommunen“ unter anderem durch sicherungstechnische Anlagen wie Videoüberwachung an. Unsere Meinung zu Videoüberwachung kennen Sie. Wie auch andere an dieser Stelle von Ihnen genannte Maßnahmen, ist sehr individuell von Kommune zu Kommune, ja von Straße zu Straße zu beurteilen, ob eine Maßnahme zielführend sein kann oder nicht, so allgemein formuliert werden wir Ihnen sicher nicht folgen.

Schließlich schrammt Ihr Antrag leider an einigen Stellen wieder hart an unnötiger Stimmungsmache entlang: In Ihrem letzten Punkt verlangen Sie ein Sicherheitssiegel für Kommunen, die erfolgreich ein Präventionskonzept umgesetzt haben. Der Schutzanspruch, den Bürgerinnen und Bürger gegen den Staat haben, sowie das öffentliche Sicherheitsinteresse sind doch keine verhandelbaren Güter. Auch sind die Kommunen aufgrund vieler unterschiedlicher Faktoren wie geographische Lage, Bevölkerungsdichte- oder -struktur nicht miteinander vergleichbar. Einen Einstieg in fragwürdigen Überbietungswettbewerb möchten wir verhindern, weshalb wir das vorgeschlagene Sicherheitssiegel ablehnen, ebenso wie Ihren Antrag.

Man könnte fast glauben, es stünden Kommunalwahlen an.