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Ursula Nonnemacher zum Gesetzentwurf der Landesregierung „Gesetz über die Gewährung von Jubiläumsprämien und pauschaliertem Aufwandsersatz, die Verleihung von Medaillen für Treue Dienste und die Stiftung von Ehrenzeichen im Brand- und Katastrophenschutz“

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Ein gut ausgestatteter Brand- und Katastrophenschutz rettet Leben. Sei es der Löschzug der Freiwilligen Feuerwehr, der einen aufflammenden Waldbrand löscht, die Ehrenamtlichen der Wasserwacht, welche die Badestellen an unseren schönen Seen bewachen oder die Sanitäterinnen und Sanitäter der Johanniter auf einem der zahlreichen Stadtfeste in Brandenburg. Um gute Arbeit zu leisten geht es bei allen genannten Beispielen, neben der technischen Ausstattung, vor allem um die Frage, wie die notwendige Personalausstattung von Feuerwehren und Hilfsorganisationen gewährleistet werden kann.

Die Landesregierung hat sich der Beantwortung dieser Frage mit der Erarbeitung des Maßnahmenpakets zum Brand- und Katastrophenschutz für die Jahre 2019 und 2020 gestellt. Das Paket basiert auf einem umfangreichen Fachkonzept, an dessen Erarbeitung neben dem Landesfeuerwehrverband auch die Hilfsorganisationen und kommunalen Spitzenverbände beteiligt waren. Zahlreiche Vorschläge der beteiligten Verbände zur Stärkung des Brand- und Katastrophenschutzes finden sich folgerichtig im Maßnahmenpaket und auf dessen Grundlage erstellten Gesetzentwurf zur Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes wieder. So wird es zukünftig zum Beispiel möglich sein, bis zum 67. Lebensjahr aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr zu bleiben. Diese Änderung wird dem demographischen Wandel gerecht und kann die Tageseinsatzbereitschaft erhöhen.

Auch die berechtigte Forderung des Landesfeuerwehrverbandes und der Hilfsorganisationen nach einer materiellen Anerkennung des Engagements in Freiwilliger Feuerwehr oder Hilfsorganisationen wurde mit dem vorliegenden Prämien- und Ehrenzeichengesetz bereits in Gesetzesform gegossen. Ich bedauere, dass der Änderungsantrag der CDU-Fraktion, dem wir Bündnisgrüne zustimmten, im vergangenen Innenausschuss keine Mehrheit fand. Damit bleibt ein Engagement in der Jugendfeuerwehr sowie in einigen nicht behördlich aufgestellten Einheiten des Katastrophenschutzes wie der Wasserwacht des Deutschen Roten Kreuzes bei der Zahlung der Jubiläumsprämie unberücksichtigt. Diese Ungleichbehandlung ehrenamtlichen Engagements hätte bei einem Gesetzentwurf, der ja gerade auf Gleichstellung unterschiedlicher Organisationen achtet, vermieden werden können! Dasselbe gilt für eine Vielzahl an wichtigen Maßnahmen, die im Paket zwar aufgeführt, aber auf unbekannte Dauer aufgeschoben wurden. Hierzu zählt die Prüfung der auskömmlichen Finanzierung des Brandschutzes und der Hilfeleistung durch das Land unter Berücksichtigung des zunehmenden Bedarfs an hauptamtlichem Personal.

Somit gilt: Obwohl mit dem Maßnahmenpaket zum Brand- und Katastrophenschutz eine solide Basis geschaffen wurde, gibt es noch viel zu tun. Der Städte- und Gemeindebund fordert zu Recht eine Weiterentwicklung des Waldbrandschutzes. Dieser Punkt findet im Papier der Landesregierung eindeutig zu wenig Berücksichtigung – verheerend angesichts der Erfahrungen im vergangenen Jahr. Wir Bündnisgrüne haben uns bereits im Jahr 2015 für einen verstärkten Waldumbau hin zu Mischwäldern ausgesprochen, damit ein Entstehen von Waldbränden erschwert wird.

Am 6. Mai wird der Innenausschuss Expertinnen und Experten zum Brand- und Katastrophenschutzgesetz anhören. Diesen Termin sollten wir nutzen, um Forderungen des Fachkonzepts zur Stärkung des Brand- und Katastrophenschutzes, die keinen Eingang in das Maßnahmenpaket gefunden haben, in den Blick zu nehmen.

Dem Prämien- und Ehrenzeichengesetz werde ich, trotz der oben erwähnten kleineren Mängel, zustimmen. Unsere freiwilligen Helferinnen und Helfer haben sich diese Anerkennung redlich verdient.

Vielen Dank!