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Ursula Nonnemacher zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetzes und des Landespflegegeldgesetzes

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Das Land kann mit der Planung der Krankenhäuser wesentlich Einfluss darauf nehmen, mit welchen medizinischen Angeboten die Menschen an welchen Standorten versorgt werden. Doch nicht nur auf das “Was“ und das „Wo“ kann das Land hier Einfluss nehmen. Vor einigen Jahren hat der Bundesgesetzgeber mit dem Krankenhausstrukturgesetz einen neuen Maßstab für die Planung von stationärer Gesundheitsversorgung eingezogen: Qualität. Wir Bündnisgrüne haben damals begrüßt, dass damit neben der Frage der Versorgungssicherheit, also dem „Was“ und dem „Wo“, die Frage des „Wie“ gestellt wird. Sicher spielen bei allen Beteiligten ohnehin Indikatoren zu der Güte von Strukturen, Prozessen und Ergebnissen schon immer eine wichtige Rolle. Für uns, und das haben wir bisher immer deutlich gemacht, ist die Frage der Behandlungssicherheit der Patientinnen und Patienten jedoch ein zentrales Anliegen.

Nun sind die vorgeschlagenen Qualitätsindikatoren des GBA aber kein in Stein gemeißeltes Dogma und stehen zum Teil auch in der fachlichen Kritik. Zudem muss die Anwendung der Qualitätsindikatoren in einem dünn besiedelten Flächenland unter Versorgungsgesichtspunkten besonders sorgfältig abgewogen werden. Das Bundesgesetz gibt den Ländern die Möglichkeit, die vorgeschlagenen Qualitätsindikatoren auszuschließen, damit diese nicht automatisch Bestandteil des Krankenhausplans werden. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf bereitet sich die Landesregierung darauf vor, von dieser Ausnahmeregelung Gebrauch machen zu können. Es ist daher ein Gesetzentwurf von großer Relevanz. Der Ausschuss und das Gesundheitsministerium sind mit dieser Relevanz angemessen umgegangen. Die Anhörung zum Gesetzentwurf war sehr instruktiv, sie war aber auch in Teilen sehr emotional. Was vor allem deutlich wurde, sind die unterschiedlichen Perspektiven darauf, was eine gute stationäre Versorgung ausmacht. Die Erfassung der Qualität medizinischer Leistungen ist komplex. Der Diskurs darüber, was das für die Krankenhausplanung hier im Land bedeutet war es glücklicherweise auch.

Wir sind mit der im Ausschuss gefassten Beschlussempfehlung sehr zufrieden. Unser Änderungsantrag, der darauf abzielte, den Landesgesetzgeber stärker in die Entscheidungen der Krankenhausplanung mit einzubeziehen, wurde angenommen. Zukünftig muss der Gesundheitsausschuss des Landtags vor der Annahme oder der Ablehnung eines bundesseitig vorgegebenen Qualitätsindikators gehört werden. Nicht nur das: Die Aufnahme oder Ablehnung von bundesseitig vorgegebenen Qualitätsindikatoren müssen dem Gesundheitsausschuss auch fachlich begründet werden. Unsere Hoffnung ist, dass das Land mit den so hinzugewonnenen Perspektiven mit diesem für jede Patientin und jeden Patienten hochgradig relevanten Aspekt der Behandlungsqualität abwägend und mit großer Verantwortung umgehen wird.

Wir sind zudem ausgesprochen froh, dass die Anhörung die Frage der Informationsweitergabe beim Verdacht auf Kindeswohlgefährdung näher beleuchtet hat. Die bisherige Regelung dazu im Landesgesetz war zwar durch eine bundesrechtliche Regelung faktisch obsolet geworden. Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen mit der Wiederaufnahme der Regelung in dieses Gesetz ist jedoch ein unmissverständliches Bekenntnis zum Schutz von Kindern. Bei Missbrauchsverdacht sind klar zugeordnete Zuständigkeiten ebenso unabdingbar wie transparente Kommunikations-, Kooperations- und Meldestrukturen.

Wir stimmen der Beschlussempfehlung des Ausschusses zum Gesetzentwurf zu.