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Ursula Nonnemacher spricht zum Gesetzesentwurf der Landesregierung "Gesetz zur Neuordnung der Ausbildung und des Studiums für den Polizeivollzugsdienst"

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Die Präsentation der polizeilichen Kriminalstatistik hat uns erst letzte Woche wieder gezeigt, wie dringend wir auf gute Polizeiarbeit angewiesen sind und dass unsere Brandenburger Polizei bereits derzeit alle Hände voll zu tun hat, den unterschiedlichsten Formen von Kriminalität Einhalt zu gebieten. Gleichzeitig wird die Altersstruktur in der Polizei dazu führen, dass in den kommenden Jahren ein erheblicher Teil altgedienter Polizeikräfte in den Ruhestand gehen wird und ihr Wissen an die jüngere Generation weitergegeben werden muss. Diese wird sich zugleich mit völlig neuen Ausprägungen von Kriminalität auseinandersetzen müssen.

Der uns nun vorliegende Gesetzentwurf soll einen Lösungsansatz für genau jene Fragen bieten. Er soll zum einen einer langjährigen Forderung aus den Reihen des Landtages, aber auch des Deutschen Richterbundes sowie des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) gerecht werden und endlich die Wiedereinführung einer spezialisierten kriminalpolizeilichen Ausbildung bewirken. Gleichzeitig sollen durch die vorgesehenen Neuerungen in der Polizeiausbildung junge Polizistinnen und Polizisten in die Lage versetzt werden, besser als bisher gegen neuere Kriminalitätsformen, wie etwa Cyberkriminalität, vorzugehen.

Beide Ziele begrüßen wir Bündnisgrüne sehr! Wir haben sowohl die grundsätzlich parteiübergreifende Forderung nach einer spezialisierten Kriminalisten Ausbildung, als auch zuletzt mit unserem Entschließungsantrag und der aktuellen Stunde zur Abwehr von Cyberkriminalität die Forderung nach einer Modernisierung der Polizeiausbildung immer unterstützt, ja einen spezialisierten Ausbildungslehrgang zu Cyberkriminalität gefordert. Auch begrüßen wir es, dass mit der Neuordnung der Polizeiausbildung ein Internationales Zentrum entstehen soll, um internationale und grenzüberschreitende Polizeiarbeit zu fördern.

Allein der Gesetzentwurf bzw. der im Oktober 2018 im Innenausschuss veröffentlichte Zwischenbericht des Innenministers stellen ja erst die einleitenden Schritte dar. Neben einem Reformgesetz wird es weitere Anstrengungen brauchen, die von einer soliden Umsetzung der Pläne in den Studienordnungen bis zu einer besonnenen Auswahl von Lehrkräften und Polizeihochschülerinnen und –schülern reichen. Fraglich ist zum jetzigen Zeitpunkt auch noch, wie die Finanzierung der für die Kriminalistik besonders aufwendigen Ausbildungsstätten erfolgen soll.

Auch fragen wir uns als Bündnisgrüne, die stets das Lebenslange Lernen unterstützen, welche Fortbildungsmöglichkeiten Polizistinnen und Polizisten haben, die bereits im Dienst sind und zu deren Ausbildungszeiten es ebensolche Spezialisierungsmöglichkeiten nicht gab. Auch sie müssen Chancen bekommen, sich in Bereichen fortzubilden, die bislang zu wenig im Fokus standen, neben Kriminalistik und Cyberkriminalität etwa für den Umgang mit Tatverdächtigen und Opfern etwa bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder das Vorgehen bei interkulturell geprägten Konflikten.

Erwähnt haben will ich zudem den bereits im Februar 2018 im Plenum diskutierten Vorschlag einer gemeinsamen kriminalpolizeilichen Ausbildung mehrerer Bundesländer am Standort Oranienburg, etwa im Rahmen einer Sicherheitskooperation Ost; gegebenenfalls ließe sich so die kostspielige Ausstattung der Ausbildungsstätten besser schultern.

Sie sehen, viele Details sind noch offen. Ich freue mich sehr über den nun im Raum stehenden Vorschlag und eine hoffentlich fruchtbare Debatte im Innenausschuss.