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Marie Lusie von Halem spricht zu unserem Antrag mit der CDU-Fraktion „Kinder und Jugendliche mit dem Förderbedarf „geistige Entwicklung“ oder vergleichbarem Förderbedarf und ihre Familien besser unterstützen: Ganztägige Betreuung ermöglichen“

>> Antrag (pdf-Datei)

>> Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport (pdf-Datei)

- Es gilt das gesprochene Wort!

[Anrede]

Manchmal ist die Politik schon eine unerträgliche Schnecke! Und ganz besonders unerfreulich ist das, wenn das Schneckentempo nicht durch eine mindere Wichtigkeit des Anliegens begründet ist, sondern durch die zersplitteten Zuständigkeiten. So wie hier, bei der Hortbetreuung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen nach der sechsten Klasse: Alle mischen mit, Bund, Land und Kommunen, Bildungs- und Sozialressort.

Dass alle sich einig waren, das Problem müsse behoben werden, war schon in der letzten Legislaturperiode. Und am Ziel sind wir immer noch nicht.

Wenigstens haben wir, Grüne und CDU, mit unseren Anträgen die Schnecke zum Etappenziel getrieben. Wir freuen uns sehr über das zur allerletzten ABJS-Sitzung endlich vorgelegte Förderprogramm zur nachmittäglichen Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen ab der Sekundarstufe 1. Unser Druck hat sich gelohnt, danke!

Jetzt kommt es darauf an, in der vorerst einjährigen Modellphase die Eltern auch über die Möglichkeiten dieses Betreuungsangebots zu informieren, damit sie ihren Bedarf geltend machen - hoffentlich auch in den drei Landkreisen, wo es bisher keine entsprechende Angebote gab.

Wir freuen uns über die Zusage, dass die geschätzte Zahl von 450 Jugendlichen nicht gedeckelt ist, so dass Alle auch am Förderprogramm teilhaben können. Das setzt aber voraus, dass die Kommunen auch bedarfsgerechte Bewilligungen erteilen.

Klar, das ist ein prima Schritt, und wir danken denen, die zwischen Bildungs-, Sozial- und Finanzministerium verhandelt haben!

Dennoch wäre ein gesetzlich verankerter Rechtsanspruch der deutlich bessere Weg gewesen! Den wollten Sie ja leider nicht. Trotzdem: Ohne diesen Rechtsanspruch verbleiben die Eltern der betroffenen Kinder in der Bittstellerrolle.

Dabei sind wir uns doch eigentlich alle einig, dass Inklusion nur dann gelebt werden kann, wenn für alle Kinder und Jugendlichen auch ein gleiches Recht auf Teilhabe garantiert wird. Und die Eltern angemessen unterstützt werden. Da wollen wir hin!

Dem neuen Landtag obliegt also die Aufgabe, erstens nachzuhalten, dass die Modellphase auch wirklich anläuft, zweitens die Finanzmittel für die Fortführung abzusichern und drittens einen Rechtsanspruch auf Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen ab der Sekundarstufe 1 gesetzlich zu verankern.

Die grüne Fraktion wird sich weiter um die Schnecke kümmern, versprochen!

>> Bessere Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung geplant

>> Antrag (pdf-Datei)

>> Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport (pdf-Datei)