Zum Inhalt springen

Marie Luise von Halem spricht zum "Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (Gute-Kita-Gesetz)"

- Es gilt das gesprochene Wort

Wir verabschieden hier heute ein Gesetz, mit dessen Hilfe wir wieder ein paar Steine zu unserer Dauerbaustelle Kita tragen können. Das Geld, was wir dafür ausgeben, kommt vom Bund und auch das ist neu und erfreulich, dass der Bund sich in dieser Dimension an der Kita-Finanzierung beteiligt. Um Anspruch auf das Geld zu haben, hat es uns der Bund auferlegt, erstmal die Familien mit geringem Einkommen von den Elternbeiträgen zu befreien. Das machen wir hier, zwischen erster und zweiter Lesung ist die Bildung der Kita-Elternbeiräte auf den unterschiedlichen Verwaltungsebenen konkretisiert worden, sind Wochenkontingente statt Monatskontingenten bei der Berechnung des Betreuungsumfangs festgelegt worden und manches mehr, was meine Vorrednerinnen schon erläutert haben.

Schön ist, dass diese Änderungen schon zum ersten August diesen Jahres in Kraft treten, rechtzeitig vor den Wahlen, und dass gleichzeitig die Verhandlungen mit der Bundesebene für die Verwendung des weiteren Geldes aufgenommen wurden. Insgesamt rund 164 Mio. bekommt Brandenburg, verteilt auf vier Jahre bis 2022. Für die Jahre 2019 und 2020 darf die Landesregierung 44 Mio. € ausgeben. Davon macht die heute zu beschließende Elternbeitragsbefreiung knapp 21% aus (9,2 Mio). Der größte Teil der Bundesmittel wird dafür aufgewendet, den Trägern eine Kompensation für die Kinder zu gewähren, die durchschnittlich mehr als acht Stunden pro Tag betreut werden – also ein bisschen das, was unter dem Stichwort „3. Betreuungsumfangsstufe“ diskutiert wurde und was wir BündnisGrüne, manchmal zusammen mit der CDU, schon ein halbes Dutzend mal hier im Plenum eingefordert haben. Jetzt wird das mit den Bundesmitteln umgesetzt, auch gut. Dafür sind 30,3 Mio € in den beiden Jahren vorgesehen, also etwa 69% von den 44 Millionen. Zudem ist geplant, etwa 4,3 Mio. für mehr Zeit zur Anleitung von Fachkräften auszugeben (etwa 10% der Mittel) und zur Stärkung der Elternbeteiligung 0,5 Mio (etwa 1%). Alles gut investiertes Geld.

Geplant ist, die Verhandlungen mit dem Bund zeitnah abzuschließen und die Priorisierung/der Auftritt der SPD heute lässt ja schon erahnen, dass sie es sich kaum wird nehmen lassen, sich im Wahlkampf mit diesen fremden Federn zu schmücken.

Und noch ein bisschen Wasser in den Wein: Im Gegensatz zum blumigen Namen „Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (Gute-Kita-Gesetz)“ muss ich nochmal deutlich sagen, dass dieses Gesetz zur Qualitätsverbesserung sehr wenig beiträgt. Der Name streut den Menschen Sand in die Augen und wurde in der ZEIT neulich (28.2., S. 32) als Beispiel für politisches Framing genannt: Der Begriff „Gute-Kita-Gesetz“ transportiere Franziska Giffeys Eigenlob. Und die Kritiker waren auch schnell bei der Hand mit dem „Schlechte-Kita-Gesetz“.

Zur Qualität: Das Monitoring, das wir hier auf unseren bündnisgrünen Antrag hin beschlossen haben, ist so miserabel ausgestattet, dass es gut zwölf Jahre dauern wird, bis es alle Kitas einmal durchlaufen hat. Und vom Monitoring alleine wird auch noch wenig besser, dazu müssten auch die Unterstützungssysteme stabiler ausgestattet sein.

Und noch mehr Wasser: Wir beschließen heute das Gesetz zur Erweiterung der Beitragsfreiheit. Die gilt dann auch über 2022 hinaus – wenn die Gelder des Bundes vielleicht nicht mehr fließen. Wenn wir immer sagen, Qualitätsverbesserungen und Beitragsfreiheit müssten Hand in Hand gehen: Müssten wir dann nicht auch Verbesserungen der pädagogischen Qualität in größerem Umfang festschreiben?

Aber gut, beschließen wir heute diese Verbesserungen, aber vergessen wir nicht, dass auch an der Qualität der Betreuung weiter gearbeitet werden muss. Die Dauerbaustelle Kita wird uns sicher noch länger beschäftigen als die Dauerbaustelle BER.