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Marie Luise von Halem zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der „Stiftung Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)“

- Es gilt das gesprochene Wort!

[Anrede]

Mit der Errichtung der Stiftung Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) vor mehr als 10 Jahren hat der Landtag in der 4. Wahlperiode zwei zentrale Hoffnungen geknüpft:

Erstens: besser, leichter und erheblich mehr private Finanzmittel zu akquirieren. So wie es bei den amerikanischen und britischen Vorbildern üblich ist – nämlich große Summen von privaten Spendern zu erhalten. Dieser Traum ist leider nicht in Erfüllung gegangen. Genauso wenig wie bei den anderen deutschen Stiftungshochschulen. Dazu fehlt in Deutschland wohl die Tradition und das Bewusstsein, mit solchen Spenden der Wissenschaft viel Gutes tun zu können. Oder anders formuliert: Dazu ist in Deutschland der Anspruch zu verwurzelt, dass es eine staatliche Aufgabe ist, für gute Hochschulen zu sorgen.

Zweitens war die Hoffnung, die Viadrina deutlich autonomer von der Landespolitik werden zu lassen. Hier werden wir jetzt einige Änderungen an dem ursprünglichen Gesetz vornehmen, da es sich gezeigt hat, dass die Übernahme der Rechtsaufsicht den Stiftungsrat, der eigentlich für die langen Linien sorgen sollte, mit sehr kleinteiliger Arbeit belastet. Aus unserer Sicht ist die gefundene Regelung gut und richtig. Ob, wie im Ausschuss diskutiert und von der Viadrina eingefordert, mit dieser Verlagerung in anderen Bereichen mehr Autonomie und Unabhängigkeit vom Ministerium einhergehen sollten, muss beobachtet werden. Es ist verständlich, dass sich der Stiftungsrat und die Präsidentin der Viadrina massiv dafür eingesetzt haben. Vor allem das Vetorecht des Ministeriums und die zwingend notwendige Anwesenheit des Ministeriums im Stiftungsrat stießen nie auf große Gegenliebe der Viadrina. Die Bereitschaft des Ministeriums allerdings, mit der Viadrina über weitere Freiheitsgrade zu diskutieren, zeigt in die richtige Richtung.

Ebenso begrüßen wir die Neuregelung des Wahlverfahrens für die Präsidentin oder den Präsidenten.

Alles in allem unterstützen wir das Gesetz, sehen uns aber nicht am Ende eines Prozesses sondern wollen die Stiftungshochschule Viadrina gut begleiten, um vielleicht künftig noch weitere Verbesserungen im Sinne der Universität und/oder des Stiftungsrates umsetzen zu können. In diesem Sinne wünschen wir der Viadrina auch weiterhin eine gute Entwicklung!