Zum Inhalt springen

Benjamin Rasche spricht zur Änderung des Brandenburgischen Richtergesetzes

Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Gäste! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, auch ich habe fast nicht mehr geglaubt, dass wir das noch in dieser Legislaturpe-riode hinbekommen. Schließlich liegt der Auftrag schon etwas länger zurück. Aber. Wir haben es hinbekommen, auch wenn es erst im allerletzten Plenum dazu gekommen ist.

Fazit aus Sicht von Bündnis 90/Die Grünen: Wir haben es nicht nur hinbekommen, sondern es ist auch gut geworden. Dafür möchte ich mich in allererster Linie bei Volkmar Schöneburg bedanken, der den größten Teil dazu beigetragen hat, aber auch bei den anderen Fraktionen, bei den Richterinnen und Richtern sowie den Staatsanwälten, die sich am Verfahren beteiligt haben.

Der Gesetzentwurf ist gut geworden, wenn auch aus grüner Sicht nicht ganz perfekt. Zwei Schlaglichter möchte ich dazu nennen. Erstens: Wir vollziehen den Einstieg in die Autonomie, aber langfristig muss man vielleicht auch über finanzielle Autonomie reden. Wer sich das EuGH-Urteil zu den Staatsanwälten, wie autonom die eigentlich sein müssten, angeschaut hat, weiß, wie hart die Linien sind und wie scharf wir die Grenzen eigentlich ziehen müssten, um unsere Autonomie in der Justiz wirklich zu erreichen.

Zweitens: Richterwahlausschuss. Diesbezüglich ist das Wahlverfahren hier auch immer wieder in der Kritik. Zudem konnten wir die Berichterstattung im Richterwahlaus-schuss nicht durchsetzen, was der Richterwahlausschuss aber natürlich in Zukunft auch wieder für sich selbst entscheiden kann. Insofern können wir damit als weiteren Schritt leben.

Dass es uns aber angesichts des großen Fachkräftebedarfs gelungen ist, die Teilzeit-möglichkeiten zu erweitern und damit den Beruf attraktiver zu machen sowie die freiwillige Altersgrenze zumindest ein bisschen nach hinten zu verschieben, ist erfreulich, war aber auch dringend geboten.

Zudem bin ich hochzufrieden damit, dass wir in den Anhörungen herausarbeiten konnten: Das hochstrittige Verfahren, Richterinnen und Richter gegen ihren Willen zu versetzen, ist gar nicht nötig, weil die enormen Unterschiede in der Arbeitsverteilung bei den Gerichten in den nächsten Jahren herauswachsen werden. Um diese Klippe sind wir also Gott sei Dank herumgekommen.

Vor allem aber bin ich hochzufrieden damit, dass es uns in Brandenburg in Zeiten, in denen weltweit die Autonomie der Justiz beschnitten wird - bis an unsere Nachbarlandgrenze heran -‚ gelungen ist, der Justiz mehr Rechte zu geben und die Autonomie zu stärken. Natürlich ist das ein Experiment, aber ich bin diesbezüglich sehr zuver-sichtlich. Zudem haben wir erlebt, dass das Gegenteil dessen große Schäden mit sich bringt.

Ich bin aber besonders stolz darauf und sehr froh darüber, dass wir es geschafft haben, unser Anliegen für mehr Gleichberechtigung für Männer und Frauen durchzubringen. Somit wird es jetzt nicht nur überörtlich Gleichstellungsbeauftragte geben, sondern sie werden sogar das Recht haben, im Richterwahlausschuss Stellung zu nehmen. Das wird die gläserne Decke sicherlich noch nicht gänzlich sprengen, sie aber ein gutes Stück durchlässiger machen.

Insofern bleibt zum Schluss nur noch ein Argument, das uns allen entgegengebracht wurde und an dem auch etwas dran ist: Wir haben einen Staatsvertrag mit Berlin über ein gemeinsames Richterrecht, von dem wir uns mit diesem Gesetz entfernen. Das ist sicherlich richtig, aber aus meiner Sicht kann die Konsequenz nur sein, dass sich Ber-lin uns anschließt, nachzieht und wir in der nächsten Legislaturperiode den Staatsver-trag ändern. In diesem Sinne freue ich mich auf die nächste Legislaturperiode. Ich denke, für diese haben wir mit diesem Gesetzentwurf wirklich gute Arbeit geleistet, weshalb ich auch um Zustimmung bitte.

(Beifall B90/GRÜNE sowie des Abgeordneten Dr. Schöneburg [DIE LINKE])