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Ursula Nonnemacher spricht zum Gesetzentwurf der Landesregierung "Prämien- und Ehrenzeichengesetz"

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Wir haben in den vergangenen Monaten sowohl im Innenausschuss als auch im Plenum über die Herausforderungen gesprochen, denen sich der Brand- und Katastrophenschutz in Brandenburg derzeit, aber insbesondere in den nächsten Jahren gegenübersieht. Neben einer steigenden Komplexität der Einsätze, wie bei den zahlreichen Waldbränden in 2018, bereitet vor allem die Personalsituation der Freiwilligen Feuerwehren und Einrichtungen des Katastrophenschutzes Anlass zu Sorge. Für das Jahr 2025 sehen die Prognosen eine Zahl von 30.000 Feuerwehrleuten in unserem Land als wahrscheinlich an. Dies entspräche einem Minus von 40 % in nur 20 Jahren. Dramatisch, wenn man berücksichtigt, dass die Tageseinsatzbereitschaft bereits heute vielerorts bei unter 50 % liegt. Ansätze, um einen weiteren Rückgang der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer zu verhindern, sind deshalb dringend notwendig.

Auch bei der Landesregierung ist die Aufforderung zum Handeln angekommen. Ihr Gesetzentwurf dient der Umsetzung eines der zentralen Punkte des Maßnahmenpakets zum Brand- und Katastrophenschutz, welches im August des vergangenen Jahres präsentiert wurde und wendet sich vor allem an die vielen Brandenburgerinnen und Brandenburger, die sich freiwillig in den Feuerwehren und Hilfsorganisationen engagieren. Ohne sie wäre der Brand- und Katastrophenschutz nicht denkbar, stellen Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler doch 98% aller Feuerwehrleute des Landes. Auch ich möchte Ihnen ausdrücklich für Ihren unermüdlichen Einsatz danken und meine Anerkennung aussprechen.

Anerkennung kann sich auch materiell ausdrücken – in Form von Jubiläumsprämien, Aufwandsentschädigungen sowie Medaillen und Ehrenzeichen. Sie können dazu beitragen, dass ehrenamtlich Tätige sich wertgeschätzt fühlen und somit die Attraktivität eines langjährigen Engagements in den Freiwilligen Feuerwehren und Hilfsorganisationen steigern. Die Zahlung von Jubiläumsprämien in Kombination mit Aufwandsentschädigungen ist deshalb ein großer Schritt in die richtige Richtung. Meiner Fraktion ist, wie dem Feuerwehrverband, wichtig, dass die Höhe von Prämien und Entschädigungen zusammen der Größenordnung des Thüringer Modells entspricht. Hier sind Modellrechnungen erforderlich, welche wir im Innenausschuss thematisieren werden. Positiv anzumerken ist, dass der vorliegende Gesetzentwurf im Unterschied zu Thüringen auch die Arbeit der ehrenamtlichen Einsatzkräfte in den Hilfsorganisationen finanziell würdigt. Positiv sehe ich auch, dass das Land zukünftig 200 Euro jährlich als Aufwandsentschädigung an die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren und Hilfsorganisationen zahlen wird. Bisher erhalten zwar bereits freiwillige Feuerwehrleute eine Entschädigung durch die kommunalen Aufgabenträger; Ehrenamtliche von THW und anderen Hilfsorganisationen gingen jedoch leer aus.

Wir dürfen nicht erwarten, dass die im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen alleine dafür sorgen werden, den Brand- und Katastrophenschutz in Brandenburg zukunftssicher aufzustellen. Hierzu bedarf es einer ganzen Fülle an weiteren Änderungen – erwähnen möchte ich heute nur das Stichwort „Finanzierung zusätzlicher hauptamtlicher Kräfte“ – über die wir weiter diskutieren werden.

Der Überweisung des Gesetzentwurfs in den Innenausschuss stimmen wir gerne zu.