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Ursula Nonnemacher spricht zum Gesetzentwurf der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE "Erstes Gesetz zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes"

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Wir sind froh, dass die Regierungskoalitionen nun endlich eine rechtssichere Ausgestaltung für ein Integrationsbudget vorlegen. Dieses Budget hat eine Vorlaufzeit von mittlerweile fast zwei Jahren. Es begann damit, dass einige Landkreise und kreisfreie Städte Anfang 2017 von ihren jeweiligen Herausforderungen bei der Integration geflüchteter Menschen berichteten: Diese waren regional teilweise sehr unterschiedlich. Die Kommunen hatten bereits vieles in Eigenarbeit gelöst. Anderes konnten sie jedoch, das haben sie plausibel dargelegt, nicht allein stemmen. Zur Debatte standen die Erstattungspauschalen des Landesaufnahmegesetzes, ein gutes Gesetz zwar, aber zum damaligen Zeitpunkt noch recht jung. Etwas zeitversetzt fand ein Fachgespräch mit kommunalen Vertreterinnen und Vertreten im Sozialausschuss statt, dass der Frage nach nachvollziehbaren Gebührenordnungen in kommunalen Gemeinschaftsunterkünften nachging. Auf Bündnisgrüne Initiative übrigens. Auch hier wurde deutlich: Das Landesaufnahmegesetz bietet trotz vieler positiver Aspekte für die Kommunen nur einen relativ kleinen Ausgestaltungsspielraum. Angesichts dessen hatten sich die Fraktionen von SPD, Linke, CDU und Bündnisgrünen im vergangenen Jahr zur Verantwortung des Landes bei der Unterstützung der kommunalen Integrationsleistung bekannt. Im gemeinsamen Antrag „Cottbus – eine friedliche und offene Stadt voller Vielfalt“ forderten wir die Landesregierung auf, ein kommunales Integrationsbudget, das flexibel und bedarfsangepasst von den Kommunen eingesetzt werden kann, zeitnah umzusetzen. Ein schönes Beispiel dafür, dass alle Ebenen bei der Gestaltung von Integration an einem Strang ziehen müssen! Allerdings: Zeitnah tat sich leider nichts. Zwischendurch schien es sogar so, dass das Sozialministerium keine Möglichkeit sah, die vom Landtag und kommunalen Vertreter*innen geforderte Entlastung überhaupt konzeptionell umsetzen zu können. Das haben wir im Ausschuss wiederholt scharf kritisiert.

Wenn nun die rechtssichere Lösung ist, das Budget über eine befristete personenbezogene Zuweisung auszugestalten, sind wir gerne einverstanden. Hauptsache ist, dass es überhaupt kommt! Besonders wichtig ist aus unserer Sicht, dass in die Berechnung auch zugewanderte Menschen miteinbezogen werden, die bereits den Rechtskreis gewechselt haben, sprich im ALG II-Bezug sind. Das betrifft immer mehr Menschen. Einerseits aufgrund der glücklicherweise beschleunigten Verfahren. Andererseits liegt es daran– und auch darüber sind wir Bündnisgrüne sehr glücklich – dass zugewanderte Menschen im Land Brandenburg keinen großen Restriktionen bei der Wahl des Wohnorts unterliegen – eine große Erleichterung für die betroffenen Familien! Aber auch sie brauchen noch Unterstützung bei der Integration, doch haben die Kommunen dafür bisher keine Zuweisungen vom Land erhalten. Das wird nun hoffentlich geheilt! Wir stimmen der Überweisung des Gesetzentwurfes natürlich zu!