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Ursula Nonnemacher spricht zum Bericht der Landesregierung "Evaluierungsbericht der Landesregierung zum Hilfsprogramm des Landes zur Bewältigung der Folgen aus der sogenannten 'Altanschließerentscheidung' des Bundesverfassungsgerichts"

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Der Evaluierungsbericht der Landesregierung verdeutlicht die Komplexität, welche die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Unwirksamkeit von Anschlussbetragsbescheiden der kommunalen Aufgabenträger mit sich bringt. Gerade deshalb war es notwendig, Gründlichkeit vor Schnelligkeit walten zu lassen.

Im März 2016 brachte der Landtag eine Entschließung auf den Weg, welche in einem Hilfsprogramm des Landes zur finanziellen Unterstützung der vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts betroffenen Kommunen mündete. Dieses sieht eine direkte Unterstützung der kommunalen Aufgabenträger der Siedlungswasserwirtschaft aus dem Landeshaushalt von max. 50 Millionen Euro sowie eine indirekte Unterstützung über die ILB von max. 200 Millionen Euro vor. Die Auflegung des Hilfsprogramms zur Sicherung der Handlungsfähigkeit der Zweckverbände und Kommunen war notwendig und wird von meiner Fraktion begrüßt.

Wie die vorliegende Evaluation nun aufzeigt, hat bisher jedoch nur ein Bruchteil der betroffenen Kommunen bzw. Aufgabenträger finanzielle Hilfe des Landes in Anspruch genommen. Lediglich 45 % haben einen Zuschuss zu den Verwaltungsgebühren beansprucht, bei den Bedarfszuwendungen sogar nur 27 %. Insgesamt haben bisher lediglich ein Drittel aller Anspruchsberechtigten das Hilfsprogramm des Landes genutzt.

Wesentliche Gründe hierfür sind noch ausstehende Gerichtsentscheidungen sowie anspruchsvolle und damit zeitaufwendige Analysen, die zur Auszahlung der finanziellen Hilfen erforderlich sind. Deshalb war der Beschluss des Landtags vom September des vergangenen Jahres, der die Landesregierung auffordert, Teile des Hilfsprogrammes um zwei Jahre zu verlängern, richtig. Ebenso notwendig war die im Beschluss vorgesehene Überprüfung der Zuwendungsvoraussetzungen. Zahlreiche Aufgabenträger sind bezüglich der Modalitäten einer Inanspruchnahme des Hilfsprogramms verunsichert. Ihnen ist unklar, welche Ausgaben sie geltend machen können und wie die Nachweisführung über erhaltene Mittel handzuhaben ist. Dies liegt auch an den Nebenbestimmungen der Darlehensverträge und Bedarfszuwendungen, welche eine effizientere Aufgabenerfüllung in der Siedlungswasserwirtschaft Brandenburgs zum Ziel haben.

Tragfähige und zukunftsfeste Strukturen bei den kommunalen Aufgabenträgern sind unbedingt notwendig. Ich hoffe, dass die nun vorgenommen Änderungen am Hilfsprogramm zu einer verstärkten Inanspruchnahme führen und zu einer Befriedung der Problematik beitragen.

Vielen Dank!