Zum Inhalt springen

Ursula Nonnemacher spricht zum Antrag der CDU-Fraktion "Zustimmung im Bundesrat - Sichere Herkunftsstaaten Georgien, Algerien, Marokko und Tunesien"

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Vergangene Woche Donnerstag veröffentlichte die Landesregierung die Zahlen zum Stand der Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Brandenburg im Jahr 2018. Die Abschottungspolitik der Europäischen Union führte auch bei uns dazu, dass deutlich weniger Menschen in Brandenburg Asyl beantragten, als in den Jahren zuvor. Insgesamt stellten in unserem Bundesland 3.840 Menschen im vergangenen Jahr einen Antrag auf Asyl.

Dies sind 675 Menschen weniger als im Jahr 2017 und knapp 24.000 Menschen weniger als im Jahr 2015.

Aus Algerien, Georgien, Marokko und Tunesien zusammen stammten im vergangenen Jahr lediglich 170 der Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Brandenburg. Der vorliegende CDU-Antrag fordert die Landesregierung auf, im Bundesrat einer Einstufung dieser vier Länder als sogenannte „sichere Herkunftsstaaten“ zuzustimmen. Das Grundgesetz definiert in Artikel 16a Absatz 3, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um Länder als „sichere Herkunftsstaaten“ einzustufen. Notwendig ist, dass es „auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet“. Dies bedeutet, dass Menschenrechte geachtet, Minderheiten, wie beispielsweise Homosexuelle, nicht verfolgt werden und Meinungs- und Pressefreiheit gelten. Für Algerien, Marokko und Tunesien trifft all das jedoch nicht zu. Auch in Georgien gibt es in Bezug auf die Versammlungsfreiheit Defizite. Durch die Polizei begangene Menschenrechtsverletzungen blieben trotz gegenteiliger Versprechungen der georgischen Regierung auch in den vergangenen Jahren weiterhin straflos. Amnesty International, Human Rights Watch und Reporter ohne Grenzen dokumentieren nach wie vor Menschenrechtsverletzungen in den Maghreb-Staaten und Georgien. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes und der EU-Asylverfahrensrichtlinie ermöglichen eine Einstufung als „sicherer Herkunftsstaat“ nur, wenn es im gesamten Land keine politische Verfolgung einer Personen- und Bevölkerungsgruppe gibt. Insbesondere Homosexuelle sehen sich in den Maghreb-Staaten jedoch massiver staatlicher Verfolgung ausgesetzt.

Wir Bündnisgrüne sehen die Einstufung bestimmter Länder als „sichere Herkunftsstaaten“ generell kritisch. Dieser Status beschränkt die Verfahrensrechte der Schutzsuchenden: Im Falle der Ablehnung ihres Asylantrags ist die Klagefrist verkürzt, die Aussichten auf Prozesskostenhilfe geringer und die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine drohende Abschiebung unwahrscheinlicher. Menschen aus „sicheren Herkunftsstaaten“ dürfen während des Asylverfahrens und nach einer Ablehnung in Deutschland nicht arbeiten. Sie dürfen keine Integrationskurse besuchen und keine eigene Wohnung beziehen. Stattdessen sind sie verpflichtet, in Erstaufnahmeeinrichtungen zu auszuharren und unterliegen infolgedessen der Residenzpflicht und dem Sachleistungsprinzip.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung suggeriert, dass das Label „sicherer Herkunftsstaat“ dazu beiträgt, Abschiebungen schneller durchzuführen. Viel entscheidender - und daran hapert es - ist jedoch die Bereitschaft der jeweiligen Herkunftsstaaten der Asylbewerberinnen und Asylbewerber, seine Bürgerinnen und Bürger zurückzunehmen und für die Abschiebung notwendige Dokumente auszustellen. Der CDU-Antrag ist somit vor allem Symbolpolitik. Wir lehnen ihn ab.