Zum Inhalt springen

Ursula Nonnemacher spricht zum Antrag der AfD-Fraktion "Sicherstellung der Unterbringung der brandenburgischen Obdach- und Wohnungslosen"

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

In der kältesten Zeit des Jahres greift die AfD-Fraktion wie bereits im vergangenen Jahr das Thema Obdach- und Wohnungslosigkeit wieder auf. Die Forderungen, die sie stellt, sind ebenfalls fast identisch. Viele Fraktionen, nicht nur die der AfD, machen die Landesregierung wieder und wieder auf dieses bedrückende Problem aufmerksam. Wir hatten deshalb bereits im März 2013 in einer Kleinen Anfrage an die Landesregierung um Darstellung des Problembewusstseins, der Zuständigkeiten und der Maßnahmen im Land Brandenburg gebeten. Die Linke und die CDU haben gerade vor ein paar Wochen wieder nachgefragt.

Tatsächlich macht die Landesregierung hier keine besonders gute Figur! Natürlich, und darüber wurde im vergangenen Jahr bereits ausführlich gesprochen, ist die Unterbringung von obdachlosen und wohnungslosen Menschen eine kommunale Aufgabe. Ob und wie die Kommunen im Land Brandenburg diese Aufgabe wahrnehmen, ist allerdings von dieser Stelle aus schwer zu beurteilen. Das liegt daran, dass die Bundesregierung es weiterhin aussitzt, eine entsprechende Statistik aufzulegen und zu führen. Bereits 1998 kam eine Machbarkeitsstudie zu dem Ergebnis, dass Wohnungsnotfälle statistisch erfassbar seien. Die Notwendigkeit dafür sehen wir Bündnisgrüne seit langem und haben uns deswegen mit einem Antrag im Bundestag für eine integrierte Armuts- und Sozialberichterstattung eingesetzt. Auch die Landesregierung erkennt diese Notwendigkeit an, wir begrüßen es deswegen ausdrücklich, dass sie eine entsprechende Bundesratsinitiative unterstützt hat! Das entlässt die brandenburgische Landesregierung dennoch nicht aus der Verantwortung. Wir hatten uns im letzten Jahr gewünscht, dass bei anhaltender Untätigkeit der Bundesregierung auf die Bundesratsinitiative hin die Landesregierung selber tätig wird. Baden-Württemberg und Hamburg gehen diesen Weg.

Den Vorschlag der AfD-Fraktion, die Unterkünfte für geflüchtete Menschen auch für Obdachlose zu öffnen, halten wir zumindest für überlegenswert. Vorgehaltene Kapazitäten sowohl im Bereich der Erstaufnahme als auch in den kommunalen Gemeinschaftsunterkünften sollten auch anderen Notleidenden zur Verfügung gestellt werden. Für uns ist dabei allerdings wichtig, dass nicht Menschen mit Migrationsgeschichte gegen Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft ausgespielt werden.

Der Antrag enthält einige richtige und bedenkenswerte Vorschläge - deshalb werden wir ihn nicht ablehnen.

Obdach- und Wohnungslosigkeit und Wohnungsnotfälle sind erste soziale Probleme, die nicht durch ständigen Verweis auf die Nicht-Zuständigkeit verdrängt werden dürfen. Ich halte es für angemessen, dass der Sozialausschuss sich damit auseinandersetzt und deshalb werden wir der Überweisung zustimmen.