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Ursula Nonnemacher spricht zum Gesetzentwurf der Landesregierung „Gesetz über die elektronische Verwaltung im Land Brandenburg (BbgEGovG)“

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Es ist erfreulich, dass die Landesregierung mit dem Brandenburgischen E-Government-Gesetz mit einiger Verzögerung nun auch bei uns die Weichen in Richtung digitaler Verwaltung stellt. Damit es aber auch Wirkung zeigen kann, gilt es schleunigst die weißen Flecken in der Breitbandversorgung zu schließen, denn gerade für Menschen in ländlichen Räumen wäre ein digitaler Austausch mit Behörden eine große Erleichterung.

Der Gesetzentwurf, den wir ausdrücklich begrüßen, birgt das Potenzial, sowohl Bürgerinnen und Bürgern mehr Service zu bieten als auch Behördenbeschäftigte zu entlasten. Diese Grundsätze hätten allerdings im eigentlichen Gesetzestext durchaus betont werden können. Die Einführung der elektronischen Akte, einer elektronischen Zahlungsmöglichkeit sowie die Möglichkeit, Nachweise in digitaler Form zu erbringen, werden die Verwaltung noch vor große Herausforderungen stellen, die allerdings an entscheidende Voraussetzungen geknüpft sind:

Grundvoraussetzung ist die in § 8 beschriebene Verwaltungsprozessoptimierung. Das heißt, vor Einführung oder wesentlichen Änderungen von behördlichen IT-Systemen muss und nicht nur „soll“, die Dokumentation, Analyse und Optimierung der Abläufe stehen. Das erweist sich gerade bundesweit als die größte Herausforderung, und der Markt für Fachleute dafür ist abgegrast. Da nicht in jedem Bundesland das Rad dazu neu erfunden werden muss, empfehlen wir Bündnisgrünen eine länderübergreifende Kooperation in dieser Frage.

Eine weitere Grundvoraussetzung für die flächendecke E-Aktenführung sind die in § 16 festgehaltenen Maßnahmen zur Informationssicherheit und zur Einrichtung eines „Computersicherheits-Ereignis- und Reaktionsteams“ (kurz „CERT"). In Zeiten von vermehrten Hackerangriffen auf staatliche Datennetze sind umfangreiche Schutzvorrichtungen notwendig. Wir begrüßen daher, dass diesen im vorliegenden Gesetzentwurf umfänglich Rechnung getragen wird.

Neben den positiven Seiten des Gesetzentwurfs gibt es jedoch auch mehrere kritische Punkte. So sehen wir die Gefahr von Schlupflöchern durch Passagen der Ausnahmen und der Unverbindlichkeit, mit welchen eine Nichtanwendung elektronischer Verfahren begründet werden könnte.

Um eine vollumfassende Barrierefreiheit sowie ein Höchstmaß an Datenschutz gleich im Planungsstadium zu garantieren, möchten wir, dass im einzurichtenden IT-Rat die Beauftragten der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderung und den Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht einen ständigen Sitz mit beratendem Status erhalten.

Zur Erhöhung der Transparenz behördlichen Handelns befürwortet unsere Fraktion die Einrichtung eines zentralen Datenportals, in welchem nicht-personenbezogene Informationen öffentlich abrufbar sind (Stichwort „Open Data“). Ein solches Portal, wie es das Berliner E-Government-Gesetz vorsieht, kann dazu beitragen, dass Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Verwaltung zu stärken und durch Bereitstellung von Information demokratiefördernd wirken.

Schließlich finden wir es bedauerlich, dass Umweltschutz und ein ressourcenschonender Einsatz von Informationstechnologie (Stichwort „Green IT“) mit keinem Wort im Gesetzentwurf erwähnt werden. Insbesondere, da die Umsetzung von E-Government umfangreiche Investitionen in technische Infrastruktur erfordert, sollten Nachhaltigkeitsgrundsätze wie der Einkauf stromsparender Notebooks und Server berücksichtigt werden.

Wie Sie erahnen können, sehen wir ausführlichen Gesprächsbedarf zum vorgelegten Entwurf. Der Überweisung in den Ausschuss für Inneres und Kommunales stimmen wir gerne zu.

Vielen Dank!