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Ursula Nonnemacher spricht zum Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „Gesetz für mehr Demokratie im Land Brandenburg“

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Bei dem, was Sie von der AfD uns hier vorgelegt haben, geht es nicht um mehr Demokratie oder um mehr direkte Demokratie. Dieser Gesetzentwurf ist lediglich ein Vorwand für das, was Sie vorhaben: Sie wollen die parlamentarische Demokratie hintertreiben, indem Sie sie lächerlich machen.

In diesem Gesetzentwurf, den Sie uns hier vorlegen, steht kein einziger neuer Gedanke! Zu jedem einzelnen Punkt dieses Gesetzentwurfs haben Sie bereits in den Vorjahren einzelne Gesetzentwürfe oder Anträge vorgelegt:

  • Am 29.4.2015 zur Abschaffung des Zustimmungsquorums bei Bürgerentscheiden auf kommunaler Ebene und zur Frage, was bei Stimmengleichheit geschieht;
  • am 11.6.2015 zur Ausweitung der Eintragungszeiten für Volksbegehren;
  • am 8.6.2016 einen Antrag zur Reduzierung des Quorums für Landratswahlen,
  • sowie am 15.12.2016 zur Halbierung der Unterschriftenzahlen bei Volksbegehren.

Inhaltlich bringt uns dieser Neuaufguss von hier bereits diskutierten Forderungen für mehr und bessere direkte Demokratie nicht weiter. Sie sind entweder unzureichend, gehen am Problem vorbei oder sind schlicht albern – wie z.B. die Forderung bei Stimmengleichheit bei Bürgerentscheiden das Los entscheiden zu lassen.

Unsere Haltung zur direkten Demokratie ist bekannt, wir sehen sie als wertvolle Ergänzung der repräsentativen parlamentarischen Demokratie.

Bei der Novellierung des Volksabstimmungsgesetzes sind es weniger die Öffnungszeiten der Eintragungsstellen, die verbessert werden sollten, oder die Absenkung des Unterschriftenquorums, das im Bundesvergleich schon jetzt mit etwa 4% ziemlich niedrig ist. Vielmehr ist die Zulassung der freien Unterschriftensammlung die wichtigste Stellschraube, um die Hürden für Volksbegehren zu senken.

Senken will die AfD das Zustimmungsquorum für die Direktwahl der Bürgermeister*innen und Ländrät*innen – insb. mit Blick auf die geringe Wahlbeteiligung bei der Wahl von Landrät*innen – von 15 auf 12%. Das ist halbherzig und technokratisch. Zudem erschließt sich überhaupt nicht, wieso ein schwer begründbares Zustimmungsquorum besser wird, wenn es um drei Prozent gesenkt wird. Wir fordern weiterhin die Abschaffung des bundesweiten einmaligen Zustimmungsquorums und die Synchronisierung der Wahlen von Hauptverwaltungsbeamt*innen und kommunalen Vertretungen. Dies würde inhaltlich Sinn machen und zu einem deutlichen Anstieg der Wahlbeteiligung führen.

Anrede,

Wenn es Ihnen von der AfD wirklich um ein Mehr an direkter Demokratie im Land Brandenburg gehen würde, hätten Sie in den letzten Monaten zahlreiche Möglichkeiten gehabt, sich konstruktiv und inhaltlich zu beteiligen - z.B. zu den Vorschlägen der Koalitionsfraktionen und meiner Fraktion zur Novellierung der Kommunalverfassung. Aber wenn es konkret wird, Sie in die Mühen parlamentarischer Arbeit einsteigen müssten und es nicht nur um die oberflächliche plakative Botschaft geht, dann kommt von Ihnen gar nichts.

Deshalb stelle ich fest, dass die AfD zum Thema direkte Demokratie ein rein taktisches Verhältnis hat. Es geht ihr nicht darum, die Gesellschaft auf allen Ebenen demokratischer zu machen, mehr Beteiligung in der Sache und für betroffene Gruppen zu ermöglichen und Minderheiten zu schützen und so die parlamentarische Demokratie sinnvoll zu ergänzen, sondern es geht der AfD im Wesentlichen darum, die pluralistische Demokratie und eine angenommene, homogene „Volksmeinung“ in Gegensatz zu bringen.

Wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab.