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Ursula Nonnemacher spricht zum Gesetzentwurf der Landesregierung „Gesetz zur Änderung des Heilberufsgesetzes und weiterer Gesetze“

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Die Kammern vertreten die Belange der in den Heilberufen tätigen Menschen untereinander, in der Politik, sowie bei Behörden und vor Gericht. In unserem weitestgehend selbstverwalteten Gesundheitssystem nehmen sie eine wichtige Funktion wahr. Es ist daher gute Praxis des Gesundheitsministeriums, die gesetzlichen Grundlagen, die die Arbeit der selbstverwalteten Gesundheitsberufe ermöglichen, von Zeit zu Zeit zu überprüfen.

Zudem ist im Mai endlich die Datenschutz-Grundverordnung in Kraft getreten. Sie ist eine bedeutsame Weiterentwicklung des bestehenden Datenschutzkonzepts. Mit ihr werden Transparenz und die selbstbestimmte Entscheidung der Betroffenen gestärkt. Und hier kommen auch die Kammern ins Spiel: Das Hauptproblem des bislang bestehenden Datenschutzes war ein riesiges Umsetzungs- und Vollzugsdefizit unter anderem in der Verwaltung. Diesem wird nun mit verschärften Sanktionsmöglichkeiten entschlossen entgegengetreten, das begrüßen wir.

Im Gegensatz zu anderen aktuellen Gesetzgebungsverfahren, an denen das MASGF beteiligt ist, hat hier die Kommunikation mit allen zu Beteiligenden gut geklappt. Der Ausschuss ist rechtzeitig informiert worden und auch die Ziele der Gesetzesänderung wurden vom Ministerium schlüssig dargelegt. Gut geklappt hat auch der Informationsaustausch zwischen Kammern, Landesdatenschutzbeauftragter und dem Ausschuss, der diese im Rahmen einer schriftlichen Anhörung um Stellungsnahmen gebeten hatte. Die daraufhin eingereichten Ausführungen illustrieren die hohe Zustimmung zur geplanten Gesetzesänderung. Zwei dem Vorhaben gegenüber kritische Überlegungen wurden seitens der Landesapothekerkammer sowie der Landestierärztekammer geäußert. Diese bezogen sich die Verhängung von Ordnungsgeldern und der Überprüfungspflicht hinsichtlich des Berufshaftpflichtschutzes von Kammermitgliedern. Weil uns diese Fragen doch von einiger Tragweite erschienen, hat unsere Fraktion sie im Rahmen der Ausschussbefassung noch einmal an das Ministerium gerichtet. Die daraufhin erfolgten Antworten erschienen uns fachlich fundiert und wohl überlegt. So soll beispielsweise keine Pflicht zur Überprüfung des Haftpflichtschutzes eingeführt werden, sondern nur das grundsätzliche Recht darauf. Die Argumentation zur Verhängung von Ordnungsgeldern sei seitens der Kammer nicht durch Zahlen untersetzbar gewesen und deshalb schwer nachvollziehbar.

Alles in allem können wir daher guten Gewissens diesem Gesetzentwurf der Landesregierung zustimmen.

Wir danken der Ministerin für diesen reibungslosen Ablauf.