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Ursula Nonnemacher spricht zum Bericht des AIK zum Gesetz zur Anpassung des Allgemeinen Datenschutzrechts

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Ein reumütiger Marc Zuckerberg gesteht vor dem US-Kongress ein: „Es war mein Fehler“ und gleichzeitig stieg die Aktie der Firma Facebook, als ob damit der größte Datenskandal in der Geschichte des Unternehmens erledigt wäre. Datenlecks des Social-Media-Dienstes Facebook hatten dazu geführt, dass kommerzielle Datenkraken, wie der Anbieter Cambridge Analytica, problemlos Daten von etwa 87 Millionen Facebook-Nutzerinnen und Nutzer (das ist mehr als die gesamte deutsche Bevölkerung!) sammeln und speichern konnten. Die Sammlungen fanden ohne Einverständnis der Betreffenden und auch ohne Entschädigung statt; der Gewinn, den Cambridge Analytica aus den Daten generieren kann, geht in die Milliarden und birgt für die Betreffenden nicht zu unterschätzende Gefahren wie die Aushebelung des Rechts auf Vergessen im Internet oder die Nutzung der Daten bei der Überprüfung von Kreditwürdigkeit oder Versicherungsmöglichkeiten bei Krankenkassen.

Aber was nutzt uns das Lippenbekenntnis der „persönlichen Verantwortung“ eines Herrn Zuckerberg, was glaubt er bloß, wer er ist? Die Betreffenden werden ihren Kredit und ihre Krankenversicherung dennoch nicht erhalten und höchstpersönliche und intime Daten bleiben für sie unzugänglich bei Dritten gespeichert. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Grund- und Menschenrecht, verankert in unserer Verfassung und der Grundrechtecharta der Europäischen Union und bestätigt durch die Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht, Europäischen Gerichtshof und Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte. Die europäische Bevölkerung hat einen Schutzanspruch gegenüber den Mitgliedsstaaten der Union und darüber auch gegenüber Dritten wie Facebook. Verletzungen eines solch essentiellen Rechts verlangen nach Konsequenzen und Ahndung. Der Schutz darf gerade nicht allein von der „persönlichen Verantwortung“ und den selbstgefälligen Aussagen eines Konzernchefs abhängig sein. Facebook verfügt in Europa über weit mehr Nutzerinnen und Nutzer als in den Vereinigten Staaten von Amerika. Es war daher lange überfällig, dass die EU mit ihrer Datenschutzgrundverordnung, welche zum 25. Mai spätestens umzusetzen ist, ein Zeichen setzen würde. Viele der Neuerungen, wie die Stärkung der Berichtigungs- und Löschungsrechte, die Einrichtung unabhängiger Aufsichtsbehörden, die Verpflichtung zum Schutz von Daten auf dem neuesten Stand der Technik, Auskunftspflichten, die Einwilligungspflicht bei der Verarbeitung besonders sensibler Daten und Möglichkeiten der Sanktionierung bei Datenschutzverstößen haben wir Bündnisgrüne lange gefordert gehabt und begrüßen deren Einführung sehr.

Genauso befürworten wir die uns nun vorliegenden Anpassungsgesetze auf Landesebene. Beide Gesetzentwürfe sind für uns ein deutlicher Schritt in die richtige Richtung. Doch halten wir einige Regelungen für viel zu zaghaft und haben bei diesen unsere Zweifel, ob damit den Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung tatsächlich Rechnung getragen wird.

So sehen wir nach der nun avisierten Regelung die Unabhängigkeit der bzw. des Landesbeauftragten für den Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht nicht in vollem Umfang gewährleistet. Insbesondere der Umstand, dass die Landesbeauftragte für Ihre Sach- und Personalausstattung allein von den ihr im Einzelplan des Landtags zugewiesenen Mitteln abhängig ist, halten wir für unbefriedigend. Die Landesbeauftragte muss jede Eingabe einer Person, die sich zum Schutz ihrer Rechte und Freiheiten bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten an sie wendet, in völliger Unabhängigkeit prüfen können. Dies erfordert und rechtfertigt nach europäischer Rechtsprechung auch organisatorisch eine besondere Stellung und ihre völlige Unabhängigkeit im Gefüge der Verwaltungsbehörden, zumal die Landesbeauftragte durch die Anpassungsgesetze einen erheblichen Aufgabenzuwachs erleben wird. Unser gemeinsam mit der CDU gestellter Änderungsantrag auf Errichtung einer obersten Landesbehörde wurde aber erneut abgelehnt.

Auch darf die Landesbeauftragte nicht machtlos Behörden gegenüberstehen, die sich aus welchen Gründen auch immer nicht an die neuen Vorschriften halten. Wir halten es nicht für richtig, Behörden und andere öffentliche Stellen bei Ordnungswidrigkeiten von Bußgeldern zu befreien.

Die Umsetzung der Anpassungsgesetze erfordert Schulungsmaßnahmen für die Kommunen, zahlreiche andere Aufgaben wie Akkreditierungsverfahren und Beratungsleistungen müssen personell gestemmt werden. Dies wird bei der Verabschiedung des nächsten Doppelhaushaltes zu berücksichtigen sein.

Nach dem US-Kongress hat übrigens nun auch das Europaparlament Herrn Zuckerberg vorgeladen. Eine Antwort des Facebook-Chefs steht noch aus.