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Ursula Nonnemacher spricht zum Antrag der AfD-Fraktion „Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichtes endlich umsetzen - Altanschließerrechte auf Antrag gewähren“

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Dieser Antrag der AfD-Fraktion ist ein weiterer Beleg dafür, warum man in der Politik mit faktenfreien Populismus nicht weiterkommt.

Das Thema Anschlussbeiträge bietet sich für wohlfeile Versprechungen ja bekanntlich besonders an, wie wir aus zahlreichen Antragsvarianten nicht nur aus der AfD-Fraktion erfahren haben.

Das ärgerliche ist nur, dass es im wahren Leben eben nicht so einfach ist. Bei gefühlt 100 Reden in diesem Hause zu dem, was gemeinhin als „Altanschließerproblematik“ bezeichnet wird, habe ich gelernt, dass es keine einfachen Lösungen gibt und dass wir uns in einem Dilemma befinden, das sich nicht einfach lösen lässt.

Der Vorschlag, den die AfD in diesem Antrag macht, gehört jedenfalls zu dem skurrilsten, was ich hier in dieser Frage in den vergangenen Jahren bisher gelesen habe. Sie wollen in einem Runderlass der Landesregierung auf die betroffenen Verbände der Trinkwasserversorgung und –Abwasserentsorgung, die vom Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12.11.2015 betroffen sind, hinwirken, dass diese auf Antrag der Betroffenen auch die bestandskräftigen Bescheide aufheben und die Beiträge zurückerstatten.

In der Begründung zum Antrag wird selbst darauf hingewiesen, dass es in dieser Frage, die sich auf das Staatshaftungsrecht bezieht, eine Entscheidung des höchsten Landesgerichts gibt, mit der die AfD ganz offensichtlich unzufrieden ist. Auf weitere Entscheidungen der nächsten Instanzen, nämlich Bundesgerichtshof und am Ende des Bundesverfassungsgerichts, soll zur rechtlichen Klärung gar nicht erst gewartet werden, sondern Beiträge sollen sofort zurückgezahlt werden. Wo sich die Aufgabenträger an die geltende Rechtssprechung halten, sollen sie also vom Land dazu veranlasst werden, davon abzusehen.

Ich bin ja bereit zu konzedieren, dass der Rechtsstaat für die Betroffenen bei diesem komplizierten Thema der Anschlussgebühren nach Kommunalabgabengesetz über Jahre keine gute Figur gemacht hat. Das war in der Summe kein Ruhmesblatt. Aber ich bin dagegen, jetzt vom Land zu fordern, die Demontage des Rechtsstaats selbst zu betreiben.

Darüber hinaus macht die AfD keine Aussagen dazu, wie die Beitragseinnahmen ausgeglichen werden sollen, denn – auch das gehört zur Wahrheit dazu: Mit den Beiträgen wurden wichtige wasserwirtschaftliche Anlagen errichtet, mit denen sichergestellt wird, dass wir eine funktionierende und insgesamt hochwertige Wasserversorgung und Abwasserentsorgung haben. Wenn es für Beitragseinnahmen, die zurückerstattet werden müssen, keinen Ausgleich aus Steuermitteln gibt, müssen entweder die Gebühren deutlich erhöht werden, was alle KundInnen zu spüren bekommen, oder die Kommunen müssen die Defizite ausgleichen, was die BürgerInnen vor Ort dann zu spüren bekommen, wenn das Geld an anderer Stelle für dringend notwendige Investitionen fehlen. Hierzu in dem Antrag kein Wort zu verlieren ist nicht nur fahrlässig, sondern auch verantwortungslos.

Die CDU-Fraktion stellt in ihrem Entschließungsantrag zum wiederholten Male fest, dass Rechtsfrieden geschaffen werden müsse und bleibt dann wie üblich vage, wie dies denn zu erreichen sei.

Anrede,

In der letzten Woche haben wir erfahren, dass der Europäische Gerichtshof festgestellt hat, dass Deutschland gegen die Europäische Nitratrichtlinie verstößt. Auch in Brandenburger Kontrollstationen für Grundwasser wurde eine erhöhte Belastung gemessen, was für die Wasserversorger zu einer großen Herausforderung werden wird. Ähnliches gilt für die Abwasserentsorgung mit ihrem hohen Investitionsbedarf, um die 4. und 5. Reinigungsstufe umzusetzen oder zukünftig Mikroplastik und Arzneimittelrückstände zurückzuhalten. Ich wünschte mir, dass wir endlich diese großen Herausforderungen der Zukunft den notwendigen Raum geben und hier Lösungen finden, anstatt nur den Blick in die Vergangenheit zu wenden.

Den vorliegenden Antrag lehnen wir ab.