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Ursula Nonnemacher spricht zum Bericht der Landesregierung „Zehnter Bericht des Ministers des Innern und für Kommunales an den Landtag über bestimmte Maßnahmen der Datenerhebung auf Grund des Brandenburgischen Polizeigesetzes“

– Es gilt das gesprochene Wort! –

Anrede!

Auch für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gilt: Wissen ist Macht – nur, wer weiß, welche Daten über sie oder ihn gespeichert oder gesammelt werden, kann überhaupt abschätzen, was andere, auch Staat oder Polizei, über sie oder ihn in Erfahrung bringen und ob die Gefahr eines Missbrauchs besteht. Umso wichtiger ist es uns als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass wir heute diesen Bericht der Landesregierung vorliegen haben, der es uns erlaubt, genauer einzuschätzen, wie sensibel die Brandenburger Polizei mit dem privaten Kernbereich der Bevölkerung umgeht. Es ist eine wesentliche Kontrollfunktion des Landtags, einzufordern, dass über Maßnahmen der Datenerhebung in Brandenburg Rechenschaft abgelegt wird.

Zwei wesentliche Schlüsse lassen sich aus dem Bericht ziehen:

Erstens: Die Maßnahmen der Datenerhebung durch die Polizei dürfen in ihrem Nutzen nicht überschätzt werden. Ihre Wirkkraft muss realistisch gesehen werden, was bedeutet, dass sie in keinem Fall einen Ersatz für klassische Polizeiarbeit oder gar ausreichende Personalausstattung bieten.

Besonders für die Videoüberwachung fällt einmal mehr der bereits zur Genüge von uns erwähnte Umstand auf, dass eine abschreckende Wirkung durch Videokameras nicht nachweisbar ist. So ist beispielsweise für den videoüberwachten Bereich um den Potsdamer Hauptbahnhof in den letzten beiden Jahren sogar ein deutlicher Anstieg der dort begangenen Straftaten zu verzeichnen, während die Anzahl der Straftaten im gesamten Stadtgebiet etwa ähnlich blieb. In allen anderen aufgeführten Städten unterschied sich die Entwicklung in videoüberwachten Bereichen nicht merklich von der allgemeinen Entwicklung der Straftaten für die ganze Stadt.

Für die Kennzeichenerfassung muss festgestellt werden, dass in lediglich einem von 72 Fällen, in denen die Technik zum Einsatz kam, die bevorstehende Straftat verhindert werden konnte. Dieser eine Erfolg rettete ein Menschenleben und ist somit viel wert, doch werden an dem genannten Verhältnis leider auch die Grenzen der Kennzeichenerfassung deutlich.

Zweitens: Der Bericht zeigt, dass die dort aufgeführten Maßnahmen durch die Brandenburger Polizei im Großen und Ganzen mit Sorgfalt und Augenmaß eingesetzt werden. Eine Abwägung, wo welche Maßnahmen sinnvoll sein können, scheint stattzufinden. Dies ist nicht zuletzt der Tatsache zu verdanken, dass die Polizei durch eben diesen regelmäßigen Bericht auch rechenschaftsfähig sein muss. Wir unterstützen diese gute Praxis sehr und fordern die Landeregierung selbstverständlich auf, dies weiterhin und auch, wie im vorliegenden Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen gefordert, in Bezug auf das beschlossene gemeinsame Telekommunikationsüberwachungs-Dienstleistungszentrum (GKDZ) zu tun. Wir hätten es allerdings deutlich besser gefunden, die Koalitionsfraktionen hätten diesbezüglich dem von uns zuletzt vorgelegten Entschließungsantrag (Drucksache 6/7609) zugestimmt oder sich zumindest daran orientiert.

Wir werden uns zum vorliegenden Entschließungsantrag daher enthalten und sind bereits jetzt gespannt auf den nächsten Bericht. Vielen Dank.