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Ursula Nonnemacher zum Gesetzentwurf der Landesregierung „ Zweites Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes“

>>Unser Änderungsantrag als pdf-Datei

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Dass bislang Beamtinnen und Beamte, die wegen eines tätlichen rechtswidrigen Angriffs, den sie in Ausübung des Dienstes oder außerhalb des Dienstes wegen ihrer Eigenschaft als Beamte erlitten, ohne Schmerzensgeld ausgingen, wenn dieses gegen den Schädiger nicht vollstreckbar war, war gerade in Zeiten zunehmender Gewalt gegen Polizei und andere staatliche Institutionen untragbar, eine Änderung überfällig. Diese löst selbstverständlich nicht die Problematik zunehmender Gewalt, kann aber für die einzelne Beamtin oder den einzelnen Beamten eine entscheidende, auch moralische, Unterstützung bedeuten. Auch die vorgeschlagene Regelung zur Attraktivitätssteigerung der Mehrarbeit erscheint angesichts des vielerorts fehlenden Personals sinnvoll. Vielen Dank an dieser Stelle für die Vorlage eines umfassenden Gesetzentwurfes, der aus unserer Sicht manch eine Lücke schließt, uns jedoch an einigen anderen Stellen etwas brav und mutlos wirkt.

Wir begrüßen grundsätzlich sehr die Aktualisierung der Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis [§ 3 Landesbeamten-Gesetz] in Anpassung an die höchstrichterliche Rechtsprechung zum Höchsteintrittsalter. Insbesondere halten wir die im neuen § 3 Absatz 4 vorgesehene Ausnahmeklausel für sehr wesentlich. Doch sehen wir hierbei insbesondere die Lebensläufe junger Eltern nicht ausreichend berücksichtigt: Als für die heutige Realität noch immer typisches Beispiel nehmen wir die junge Mutter, die für jedes ihrer Kinder jeweils ein Jahr Elternzeit genommen hat. Ihre Voraussetzungen, bis zum Alter von 40 Jahren die gleichen Karrierestufen zurückgelegt zu haben wie ein kinderloser Mann, der seine Familie mit Anfang 40 erst noch gründen wird, sind ungleich schlechter. Wir hätten uns sehr wohl gewünscht, dass Pausen durch Elternzeit bei der Berechnung von Altersgrenzen stärker Rechnung getragen wird.

Noch eine weitere aus unserer Sicht längst überfällige Neuerung fehlt uns, welche wir in unserem Änderungsantrag konkretisieren: Wir wollen, dass Beamtinnen und Beamte sich künftig zu Beginn ihrer Laufbahn frei zwischen Gesetzlicher und Privater Krankenversicherung entscheiden können, ohne finanzielle Nachteile fürchten zu müssen. Während 90 Prozent aller Deutschen gesetzlich versichert sind, sind Beamte fast durchweg privat versichert, da sie nur so Anspruch auf Beihilfe durch den Dienstherrn haben. Wir sehen es als eine Frage der Gerechtigkeit, dass der Staat die Kosten gesetzlich Versicherter übernimmt.

Hamburg hat eine solche Regelung jetzt im Senat beschlossen. Mit der Idee schreibe Hamburg laut Olaf Scholz "Sozialgeschichte". Wir finden, da sollte Brandenburg mitschreiben. Der Überweisung des Gesetzentwurfes und unseres Änderungsantrages stimmen wir selbstverständlich zu und freuen uns auf die Anhörung dazu.

Unser Änderungsantrag wurde in den Ausschuss überwiesen.