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Ursula Nonnemacher spricht zum Gesetzentwurf der Landesregierung "Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes"

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Das Bundesteilhabegesetz war von der alten Bundesregierung als Startschuss zu einer grundlegen Reform der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung gedacht worden. Wir hatten während des Bundesgesetzgebungsverfahrens unsere Zweifel angemeldet, ob hier ein Systemwechsel weg vom Fürsorgegedanken hin zu echter Teilhabe gelingen kann. Diese haben wir weiterhin. Leider nehmen unsere Zweifel gerade wieder zu. Das Land Brandenburg hat die Aufgabe, mit dem Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes die Lebensbedingungen der Menschen mit Behinderung zu verbessern. Hierbei hat es einen relativ großen Spielraum. Diesen nutzt die Landesregierung jedoch bisher nicht aus: Der nun vorliegende Gesetzentwurf offenbart den fehlenden politischen Willen, die Situation der Menschen mit Behinderung im Land Brandenburg wirklich spürbar zu verbessern.

Interessanterweise ist die nun vom Kabinett beschlossene Variante an den entscheidenden Punkten ziemlich weit vom ursprünglichen Entwurf des Sozialministeriums entfernt. Wir haben uns diesen ersten Entwurf angesehen und finden: Dieser hätte die Inklusion von Menschen mit Behinderungen ein gutes Stück vorangebracht! Wir kommen nicht umhin zu unterstellen, dass die verbliebenen Mitglieder des Kabinetts die geschwächte Position der Sozialministerin a.D. Frau Golze gezielt ausgenutzt haben. Noch geschwächter ist das Ministerium im Bereich der Behindertenpolitik durch den Wechsel des Landesbehindertenbeauftragten Herrn Dusel auf die Bundesebene und die anhaltende Vakanz der Stelle. Wir sind uns sicher: Wäre er noch im Amt, hätte er sich diesen Negativkorrekturen im Gesetz entschieden entgegengestellt!

In der Fassung des Sozialministeriums hätte das Land Mitbestimmungsmöglichkeiten bei der Ausgestaltung der Angebote für Menschen mit Behinderung gehabt. Das war eine absolut richtige Intention. Die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung unterscheiden sich in den Landkreisen und kreisfreien Städten teilweise erheblich. Das wissen wir aus den Zuschriften von betroffenen Menschen, aber auch durch die im Sozialausschuss immer wieder von Herrn Dusel geäußerten diesbezüglichen Mahnungen. Wie man Menschen mit Behinderung oder ihren Angehörigen erklärt, dass sie für bestimmte Leistungen, die ihnen helfen sollen ein normales selbstbestimmtes Leben zu führen, leider im falschen Landkreis leben, weiß ich nicht. Vielleicht können das ja die Kommunalen Spitzenverbände in der Anhörung, die zu diesem Gesetzentwurf erfolgt, übernehmen. Die Streichungen von landesweit gültigen Standards aus dem ursprünglichen Entwurf halten wir für nicht akzeptabel. Wenn der Landesgesetzgeber sich dem beugt, kann auch zukünftig nicht sichergestellt werden, dass Menschen mit Behinderung unabhängig von ihrem Wohnort selbst entscheiden, wie sie leben möchten. Weiter kann über sie fremdbestimmt werden, wo sie wohnen, wo sie arbeiten oder zur Schule gehen sollen. Doch dafür, dass sich das ändert, hatten Menschen mit Behinderung und die Sozialverbände jahrelang gekämpft! Viele von uns Abgeordneten haben letztes Jahr bei den Demonstrationen hier am Alten Markt versprochen, uns für wirkliche Verbesserungen einzusetzen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die Hoffnungen auf einen Paradigmenwechsel begraben. Am Status Quo der Menschen mit Behinderung im Land Brandenburg wird sich dadurch nichts ändern.

Liebe Landesregierung, auf Ihre Argumentation bin ich sehr gespannt.

Wir beantragen die/stimmen der Überweisung in den Sozialausschuss zu.