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Ursula Nonnemacher spricht zur großen Anfrage "Raumschießanlagen der Polizei Brandenburg" der CDU-Fraktion

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Das menschliche Verhalten in Ausnahmesituationen lässt sich nur schwer proben. Nichtsdestotrotz können regelmäßige Übungen dazu beitragen, mit Ausnahmesituationen souveräner umzugehen. Für die Polizistinnen und Polizisten Brandenburgs ist der Einsatz ihrer Waffe im Dienst glücklicherweise eher Ausnahme denn Regel. Um die Waffe in Bedrohungssituationen richtig einsetzen zu können und, im Fall der Fälle, Angreifende außer Gefecht zu setzen sind regelmäßige Schießübungen für die Polizistinnen und Polizisten unseres Landes verpflichtend.

Wir begrüßen die Große Anfrage der CDU ausdrücklich. Es darf nicht sein, dass sich die Beamtinnen und Beamten während Schießübungen gesundheitlichen Risiken aussetzen. In unserem Nachbarland Berlin war dies erwiesenermaßen der Fall. Das Abgeordnetenhaus entschloss sich deshalb vor wenigen Monaten, einen Entschädigungsfonds in Höhe von 3 Millionen Euro für Betroffene einzurichten, die unter gesundheitlichen Schäden durch die Schadstoffbelastung in den Raumschießanlagen der Berliner Polizei leiden. Die Einrichtung dieses Fonds geht maßgeblich auf den Einsatz meiner Kolleginnen und Kollegen im Berliner Parlament zurück.

Die Situation in Brandenburg stellt sich aber anders dar. Zwar bestätigte das Innenministerium, dass es in den Schießanlagen in Eberswalde, Frankfurt (Oder) und Liebenberg „nicht normgerechte Strömungsgeschwindigkeiten und Rückströmungen“ gab, welche bei der Schwermetallbelastung durch Munitionseinsatz potenziell gesundheitsschädlich sein können. Es war richtig, die betroffenen Anlagen vorübergehend zu schließen, um eine Exposition der Beamten auszuschließen. Ob die Grenzwerte jedoch überschritten wurden und es dadurch zu gesundheitlichen Schäden der Schießtrainerinnen und Schießtrainer sowie Polizistinnen und Polizisten kam, ist derzeit noch völlig unklar.

Wie Minister Schröter vergangene Woche im Innenausschuss bekannt gab, wurde 191 Polizistinnen und Polizisten das Angebot gemacht, ein sogenanntes „Biomonitoring“ bei ihnen durchzuführen, also eine Untersuchung biologischen Materials zur Bestimmung von Gefahrstoffen. 104 Personen nutzten das Angebot, darunter 3 Referenzpersonen. Bei 12 Personen wurde eine geringe Grenzwertüberschreitung festgestellt, darunter waren 2 Referenzpersonen, welche die Raumschießanlagen nie betreten haben. Es zeigt sich also, dass bisher noch nicht zweifelsfrei festgestellt werden konnte, ob der Aufenthalt in den Raumschießanlagen für die Grenzwertüberschreitungen verantwortlich ist.

Die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der CDU zeigt auf, dass es in den Raumschießanlagen keine Schussfrequenzvorgaben gibt. Dies halten wir für bedenklich. Je mehr Schüsse abgegeben werden, desto höher ist die Schadstoffbelastung in der Luft. Eine Maximalvorgabe könnte insbesondere die Schießtrainerinnen und Schießtrainer vor gesundheitlichen Schäden bewahren.

Alternativen zu Schießtrainings mit den gewohnten Schusswaffen sind grundsätzlich denkbar: Möglich wäre eine stärkere Nutzung von Schießanlagen im Freien. Im Einsatz wird bekanntermaßen auch nicht nur in Gebäuden geschossen und an der frischen Luft kann eine bedenkliche Schadstoffkonzentration gar nicht erst entstehen. Hier tauchen jedoch andere Probleme wie die Lärmbelästigung von Nachbarinnen und Nachbarn auf.

Ebenfalls denkbar wäre die vermehrte Verwendung von Laserwaffen in Schießtrainings. Eine Gefährdung durch Schadstoffe in der Munition ist durch diese ausgeschlossen. Laserwaffen können die realen Einsatzbedingungen, wie Ladehemmungen und den Rückstoß, jedoch nicht abbilden und sind deshalb nur bedingt für Schießtrainings geeignet. Am vordringlichsten ist und bleibt deshalb die Aufgabe der Landesregierung, die bestehenden Raumschießanlagen schnellstmöglich so zu ertüchtigen, dass ein gesundheitliches Risiko für unsere Polizistinnen und Polizisten ausgeschlossen werden kann.