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Ursula Nonnemacher spricht zum Einzelplan des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (07)

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Wir waren zuletzt ein bisschen ratlos, wo die Reise hingehen soll. Mit dem Entwurf zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes hat die Landesregierung eine derart schlechte Figur gemacht, dass wir uns gefragt haben, was da eigentlich los ist. Kennzeichen dieser Orientierungslosigkeit waren die Platzhalter zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes an diversen Stellen des Haushaltsentwurfs. Das Land, das sich bei jeder Gelegenheit mit seiner fortschrittlichen Behindertenpolitik schmückt, macht beim zentralen Gesetzesvorhaben Fehler über Fehler. Der Bundesgesetzgeber hatte das Bundesteilhabegesetz als Startschuss zu einer grundlegen Reform der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung verstanden. Das Land hatte großen Spielraum, um die Menschen mit Behinderung aus dem System der Fürsorge hin zu echter Teilhabe zu führen. Der erste Entwurf zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes, der vom Sozialministerium an die Verbände gegeben wurde, war echt gelungen, die allermeisten waren damit zufrieden. Dann aber wird dieser über die Sommerpause einkassiert, um alles, was gut und neu für die Lebenssituation der behinderten Menschen gewesen wäre, zurückzunehmen. Übrig blieb: Ein „Weiter-So“, und nicht der groß angekündigte Paradigmenwechsel. Die betroffenen Menschen im Land waren entrüstet, die Trägerlandschaft ebenfalls. Einzig und allein zufrieden schienen die Kommunalen Spitzenverbände mit dem überarbeiteten Entwurf. Der Gedanke, dass diese an der Überarbeitung wesentlich mitgewirkt haben, drängt sich da irgendwie auf. Gerade weil die Kommunen durch die Überarbeitung wesentlich an Einflussmöglichkeiten hinzugewonnen haben. Wir wissen aus der Anhörung zu unserem gemeinsam mit der CDU-Fraktion gestellten Antrag zur Hortbetreuung von Kindern mit Förderbedarf, wie unterschiedlich auf den Unterstützungsbedarf der Betroffenen in den einzelnen Landkreisen reagiert wird. Wir wollen diese unterschiedliche Behandlung von Menschen mit Behinderung nicht mehr hinnehmen. Wir haben uns deshalb mit aller Kraft im Sozialausschuss dafür eingesetzt, dass das Land möglichst viel Einfluss auf die Ermöglichung von Teilhabe in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten nehmen kann. Alles unter der Maßgabe der Umsetzung des Gesetzes zum 1. Januar. Wir sind erleichtert über den Konsens, der hier inhaltlich zwischen SPD, Linke, CDU und uns Bündnisgrünen bestand.

Ein anderes Thema, bei dem mittlerweile glücklicherweise ein hoher Grad an Konsens besteht, ist die Versorgung mit Hebammen. Für uns Bündnisgrüne sind Hebammen unverzichtbar. Der „Aktionsplan zur Sicherstellung und dauerhaften Stabilisierung der Versorgung mit Hebammenhilfe“ der Koalitionsfraktionen ist aus unserer Sicht ein wichtiges Signal. Er darf aber nur ein erster Schritt sein. Denn die meisten Punkte des Plans setzen auf alte, scheinbar bewährte Lösungen, zum Beispiel die Starthilfen zur Praxisgründung oder die Finanzierung der Fortbildungsförderung. Beides ist an sich in Ordnung. Es löst jedoch nichts an dem größten Problem der Hebammen: Den Arbeitsbedingungen. Wir haben es hier mit Vertreterinnen und einigen Vertretern einer hochqualifizierten Berufsgruppe zu tun. Sie sind derartig relevant, dass bei Geburten eine gesetzliche Pflicht zur Hinzuziehung einer Hebamme besteht – nicht jedoch einer Ärztin oder eines Arztes. Der Alltag der in Kliniken angestellten Hebammen bildet diese Relevanz jedoch viel zu häufig überhaupt nicht ab. Sie werden nicht angemessen vergütet, die Personaldeckung reicht nicht aus. Studien zeigen, dass eine Hebamme häufig drei bis vier Geburten gleichzeitig betreuen muss. Zur Realität der meisten Hebammen gehören auch arbeitsfremde Tätigkeiten wie Putzen oder Sekretariatsarbeiten. Wenn der Arbeitsalltag von Menschen, die einem Mangelberuf angehören, weiter so lausig organisiert wird, werden auch die höchsten Summen zur Praxisgründung oder Fortbildungsförderung nichts helfen. Und in der Konsequenz hilft das dann den werdenden Müttern auch nicht.

Auf der anderen Seite gibt es Probleme, über die wird das ganze Jahr über zuverlässig geschwiegen. Einige sind dann aber doch immerhin soweit im gesellschaftlichen Bewusstsein, dass ihrer an bestimmten Tagen gedacht wird. Ein solches ist Gewalt an Frauen. Die hohen Zahlen sind weiterhin erschreckend. Jede vierte Frau erfährt mindestens einmal in ihrem Leben Gewalt von ihrem Partner oder einem nahen männlichen Familienangehörigen. Man sollte annehmen, dass angesichts dieser hohen Prävalenz politisch sowie finanziell ein besonderer Fokus gesetzt wird. In der angemessenen Eindeutigkeit ist dies bisher allerdings nicht erfolgt. Wir begrüßen zwar, dass die Landesregierung seit Jahren die Mittel für die Frauenhäuser erhöht, nun sogar um eine Million Euro. Spricht man jedoch mit den Einrichtungen vor Ort, wird schnell deutlich: Die Angebote reichen einfach nicht aus. Deswegen forderten wir für die Frauenhäuser 1,5 Millionen Euro mehr. Das hätte ihnen die Möglichkeit gegeben, ein qualifiziertes Angebot für Kinder als Mitbetroffene häuslicher Gewalt bereitzuhalten. Denn eins fällt in den brandenburgischen Frauenhäusern besonders auf: Dort leben insgesamt mehr Kinder als Frauen. Für sie müssen wir noch viel mehr tun!

Im November hatte sich der Sozialausschuss auf den Weg nach Cottbus gemacht, auf Einladung von Frau Sozialdezernentin Dieckmann. Ihr Ziel war, den Mitgliedern des Ausschusses Erkenntnisse und Herausforderungen der Integration geflüchteter Menschen aus kommunaler Perspektive nahe zu bringen. Das ist ihr und den vielen anderen Beteiligten der Stadtverwaltung Cottbus sehr gut gelungen! Dabei wurde erneut klar: Eine kreisfreie Stadt hat ganz andere Sorgen, wenn es um die Bereitstellung von Kita-Plätzen oder Wohnraum geht als ein großer Landkreis im Speckgürtel Berlins. Ganz klar ist allerdings: Eine Stadt verfügt auch über ganz andere Ressourcen. Ein kommunales Integrationsbudget könnte hier ansetzen: Defizite kompensieren, Bundes- und Landesprogramme regionalspezifisch ergänzen. Ein entsprechender Landtagsbeschluss wurde im März 2018 gefasst, jedoch administrativ nicht durchgesetzt. Für die Landkreise und kreisfreien Städte sind die Herausforderungen jedoch unverändert. Wir sind weiterhin der Meinung, dass sie ein flexibles Budget benötigen. Integration findet in den Kommunen statt und ist ein langfristiger Prozess. Lokaler Gestaltungswille kann schnell an enge Grenzen stoßen, wenn die Kassen leer sind. Wir kritisieren, dass unser erneuter Vorschlag für ein Integrationsbudget abgelehnt wurde.

Es ist uns ebenfalls unbegreiflich, warum die Landesregierung die Mittel für die Schuldnerberatung nur um 160.000 Euro pro Jahr anheben möchte. Schuldner- und Insolvenzberatung leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur Armutsbekämpfung. Die zuständigen Verbände haben sehr nachvollziehbar dargelegt, warum sie für ihre wichtige Arbeit eine Erhöhung um 320.000 Euro benötigen. Andere Länder sind diesen Schritt bereits gegangen. Der Unterschied ist für die Beratungsstellen relevant, für den Gesamthaushalt handelt es sich dagegen um einen kleineren Posten. Wir werden diesen deshalb heute erneut zur Abstimmung stellen!

Ein beherzteres Vorgehen wünschen wir uns von der Landesregierung hinsichtlich der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Natürlich ist sie machtlos, wenn die Landesärztekammer Brandenburg ablehnt, die Fernbehandlungsregelungen zu liberalisieren. Aber sie kann im stationären Bereich noch deutlichere Impulse setzen. Die zusätzlichen 20 Mio. EUR für die Krankenhäuser im Nachtragshaushalt waren doch ein guter Schritt! Noch besser wäre es, eine kohärente Strategie zu entwickeln. Das Land Berlin macht es mit dem Konzept „Digital Health City Berlin” gerade vor!

Zum Abschluss möchte ich über eines der drängendsten Probleme sprechen: Kinderarmut. Der Runde Tisch gegen Kinderarmut befasste sich in diesem Jahr mit den Auswirkungen der Armut auf die Gesundheit. Eine groß angelegte Abschlussveranstaltung wurde seitens des Sozialministeriums durchgeführt. Die inhaltliche Kernaussage war: „Wer arm ist, leidet häufiger unter gesundheitlichen Beeinträchtigungen als andere.“ Das, liebe Landesregierung, war allerdings schon lange klar. Für diese Erkenntnis hätten keine 200.000 Euro in diesem Jahr in die Hand genommen werden müssen. Stattdessen hätten Sie mit dem Geld lieber Ansätze entwickeln und präsentieren sollen, die die Gesundheit armer Kinder nachhaltig verbessert! Schließen möchte ich deshalb mit der dringenden Aufforderung an Sie, den Rest der Legislaturperiode zu nutzen, um die Ergebnisse sowie die sich daraus ergebenen Maßnahmen transparent darzustellen und zu verfolgen. Dies halte ich für eine Ihrer wichtigsten Aufgaben! Beim selbstgesteckten Ziel „Bekämpfung der Kinderarmut“ hat die Landesregierung enttäuscht!