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Marie Luise von Halem spricht zum Gesetzentwurf der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE "Drittes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetzes"

- Es gilt das gesprochene Wort!

[Anrede]

Und noch einmal müssen wir heute über die bildungspolitische Luftnummer der rot-roten Koalition reden, die wir von Anfang an für unsinnig gehalten haben.

Natürlich ist es nett, Menschen Geld zu schenken, die das sicher gut brauchen können. Das aber als Maßnahme für mehr Bildungsgerechtigkeit zu verkaufen, ist eine sehr schlichte Behauptung.

Wer will, dass Bildungserfolge nicht mehr so stark vom elterlichen Hintergrund abhängig sind – und das sind sie weiterhin auch in Brandenburg in erschreckendem Maße! - der muss früher ansetzen, das wissen Sie selbst auch, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Koalitionsfraktionen, in Kita und Grundschule. Und da gibt’s nun wirklich genügend Baustellen.

Hier geht es um reine Symbolpolitik: minimaler Einsatz, maximale Werbewirksamkeit. Und Sie gaukeln unverfroren und weiterhin vor, die Ausbildungsförderung habe einen Effekt auf die Bildungsgerechtigkeit.

Warum das erfunden ist, macht die Evaluation der TH Wildau deutlich. Das Fazit der Wissenschaftler*innen ist, es ließe sich, ich zitiere, „keine dezidierte Aussage zur positiven Beeinflussung der Bildungsbiografie treffen [...].“ (S. 56 des Berichtes, Drs. 5/8032). Wir alle müssten das mittlerweile wissen.

Dass Sie das Geld nicht effektiver einsetzen, ist unverantwortlich. Da wurde mal eben die dringend nötige Vorab-Qualifizierung für Seiteneinsteiger*innen zu Beginn dieses Schuljahres gestrichen, weil das Geld nicht da ist. Ja, sie wäre teurer gewesen. Aber Seiteneinsteiger*innen besser zu qualifizieren, ist die sinnvollere Sozialmaßnahme: Weil alle Bildungsforscher davor warnen, nicht ausreichend pädagogisch geschulte Lehrkräfte sind ganz besonders gefährlich für die Kinder, die besondere Hilfe bräuchten. Darüber gehen Sie einfach hinweg. Weil es sich nicht so gut verkaufen lässt!

Und noch was: Dass Sie einen finanzwirksamen Gesetzentwurf vorlegen, der den Finanzbedarf gar nicht ausweist, geschweige denn eine Gegenfinanzierung, und dann selbst im Ausschuss keinen blassen Schimmer haben, wieviel Geld das eigentlich kostet, ist schon ein starkes Stück! Stellen Sie sich mal vor, wir hätten das gemacht!

Nein, es gibt nur einen einzigen Grund für diesen Antrag. Es geht nur um’s Schaufenster: Der Wahlkampf naht und Sie sammeln Spiegelstrichpunkte für Ihre Wahlwerbung. Sie werden sich brüsten, Sie hätten die Bildungsgerechtigkeit verbessert, weil Sie das sogenannte Schüler-Bafög erhöht haben.

Nein, auch wenn wir aus den 100€ jetzt 125€ machen: Für die Bildungsgerechtigkeit ist diese Maßnahme nichtssagend. Einzig und allein ein Griff in die symbolpolitische Mottenkiste.