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Michael Jungclaus spricht zum Antrag des Ausschusses für Europaangelegenheiten, Entwicklungspolitik und Verbraucherschutz „Online-Schlichtung für Brandenburgerinnen und Brandenburger ermöglichen“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Gäste,

Mit dem vorliegenden Antrag zur Online-Schlichtung möchten wir die Brandenburger Verbraucherinnen und Verbraucher besser bei Onlinegeschäften schützen.

Die Verbraucherinnen und Verbraucher haben nunmehr die Möglichkeit sich bei Streitfällen mit Anbietern aufgrund online geschlossener Verträge an die Online-Schlichtungsstelle des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz zu wenden und Streitigkeiten ohne Gerichtsverfahren beizulegen.

Durch die Unterstützung der Online-Schlichtungsstelle durch das Land Brandenburg haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit die Angebote der Online-Schlichters kostenlos in Anspruch zu nehmen. Diese Möglichkeit, sich auch bei Onlinegeschäften an eine Schlichtungsstelle wenden zu können ohne gleich den Rechtsweg einzuschlagen zu müssen ist in Anbetracht der zunehmenden Onlinegeschäfte für die Verbraucherinnen und Verbraucher ein großer Mehrwert. Immerhin kann die Online-Schlichtung bislang eine Erfolgsquote von ca. 70% aufweisen.

Neben der inhaltlichen Komponente möchte ich aber auch noch einen weiteren Punkt hervorheben. Nachdem wir als Opposition meist zu Recht das Agieren der Koalitionsfraktionen in den jeweiligen Ausschüssen kritisieren – ich möchte hier nochmal an die Missachtung der Anzuhörenden und der Ausschussmitglieder im vergangenen Infrastrukturausschuss erinnern – möchte ich heute als positives Gegenbeispiel den Europaausschuss hervorheben. Ich finde es gut und richtig, dass der Antrag zur Online-Schlichtung nicht nur von SPD und LINKE eingebracht wurde, sondern dass wir diesen Antrag als Ausschuss einbringen!

Dies mag zum Teil auch dem Umstand geschuldet sein, dass dieser Antrag das direkte Ergebnis der vergangenen Ausschussreise des Europaausschusses nach Straßburg ist. Dort hatten die Mitglieder des Ausschusses die Möglichkeit sich über die Online-Schlichtung zu informieren. Schnell war klar, dass die Ausschussmitglieder die Online-Schlichtungsstelle unterstützen wollen. Wie bereits in den Bundesländern Baden-Württemberg, Berlin, Hessen oder Schleswig-Holstein können nun auch für Brandenburger Verbraucherinnen und Verbraucher das Angebot der Schlichtungsstelle nutzen.

Es ist vielleicht nicht immer für alle auf den ersten Blick ersichtlich, welchen Zweck und Nutzen die Reise der Ausschüsse haben. Aber an diesem konkreten Fall wird mal klar deutlich, dass diese Reisen einen großen Mehrwert für den Ausschuss und den gesamten Landtag haben können. Ich hoffe, dass künftig weitere positive Beispiele auch aus anderen Ausschüssen folgen und würde mich über eine einstimmige Zustimmung zum vorliegenden Antrag freuen. Vielen Dank!