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Marie Luise von Halem spricht zum Antrag der AfD-Fraktion „Kopftuchverbot für Kinder und Jugendliche“

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Wenn es nur darum ginge, das Abstimmungsverhalten kund zu tun, dann bräuchte ich hier nicht zu stehen. Dass wir diesen Antrag ablehnen, ist sowieso klar.

Trotzdem ein paar Anmerkungen:

1. In bewährter Manier kreiert die AfD hier ein Problem, das in Brandenburg gar keines ist, und benutzt es zur Hetze gegen Muslime: sie unterdrückten, zwingen ihre Kinder in vorgefertigte Geschlechterrollen, verhinderten die ungestörte Entwicklung der Persönlichkeiten. Die Botschaft ist, muslimische Kinder müssten vor ihren Eltern geschützt werden.

2. Was stützt eigentlich die Behauptung, die minderjährigen Mädchen würden gezwungen? Das ist vielleicht nicht grundsätzlich ausgeschlossen, obwohl das Kopftuchgebot erst ab der Pubertät gilt. Wer sich die im Netz dazu geführte Debatte ansieht, wird erfahren, dass sich Mädchen oft das Kopftuch anziehen, um ihre Mütter oder Tanten nachzuahmen. So wie Mädchen im Kindergartenalter gerne in den hochhackigen Schuhen ihrer Mutter herumstelzen. Oder Jungen manchmal Röcke tragen, um auszuprobieren, wie sich das anfühlt. Das wollen wir nicht verbieten, nein, Kinder sollen sich ausprobieren dürfen.

Außerdem: Selbst wenn wir annehmen, die Mädchen würden gezwungen, oder zumindest unter Erwartungsdruck gesetzt: Was machen wir dann mit Kindern, die zum Gottesdienstbesuch oder zur katholischen Kommunion (die ja im Gegensatz zur protestantischen Konfirmation in der Regel vor der Religionsmündigkeit vollzogen wird) gezwungen werden? Bzw. dem Erwartungsdruck ausgesetzt werden, daran teilzunehmen - diese Grenzen sind ja fließend? Oder mit Eltern, die ihre Kinder im religionsunmündigen Alter (wie ja allgemein üblich) taufen lassen? Folgt man der Logik der AfD, würden dann nicht auch sie daran gehindert, ein freies und selbstbestimmtes Leben zu führen?

Ja, wir müssen Kinder vor religiösem Totalitarimus der Eltern schützen. Aber gleichzeitig wollen wir, dass Kinder durch den Wertekanon ihrer Eltern geprägt werden. Genau das wird doch ständig beklagt: Dass Eltern ihren Kindern in der Erziehung nicht ausreichend Werte vermitteln! Und wo genau die Trennlinie zwischen der Vermittlung von Werten und der Unterdrückung liegt, ist – zumindest jenseits der Körperverletzung - immer wieder schwer zu definieren. Aber das gilt für alle Religionen gleichermaßen und wird am besten durch eine inhaltliche Auseinandersetzung abgewogen und das Stärken der Urteilskraft der Kinder. Und nicht durch Verbote.

3. In seinem sogenannten „Kopftuch-Urteil“ vom März 2015 hat das BverfG ausdrücklich betont, dass die „dem Staat gebotene weltanschaulich-religiöse Neutralität nicht als eine distanzierende im Sinne einer strikten Trennung von Staat und Kirche zu verstehen [ist], sondern als eine offene und übergreifende, die Glaubensfreiheit für alle Bekenntnisse gleichermaßen fördernde Haltung.“[1] Für die Schule erwächst daraus der Auftrag einer positiven Offenheit zur Vermittlung von Toleranz gegenüber Religionen und Weltanschauungen. Es ist eben gerade nicht Aufgabe der Schule, diese Lebensbereiche auszublenden, zu neutralisieren, wie so oft fälschlich argumentiert wird, sondern im Gegenteil, die Grundlagen für ein Zusammenleben in einer pluralistischen Gesellschaft zu vermitteln.

Ob sie das ausreichend tut, steht auf einem anderen Blatt.

4. und als Fazit: Anhand eines fingierten Problems walzt die AfD mal wieder ihre antimuslimischen Ressentiments aus zu ihrer zentralen Ausdrucksform von Fremdenhass. Das ist genau das, was wir von der AfD kennen, und insoweit auch nicht weiter erstaunlich. Dass sie sich in ihrer Hetze aber Minderjähriger bedient, darf schon kritisiert werden. Der Gipfel der Unredlichkeit steckt aber an anderer Stelle: „Das Kopftuch ist nämlich kein religiöses Symbol wie das Kruzifix oder eine Kippa, das nur die Zugehörigkeit zu einer Religion signalisiert. Vielmehr wird eine fremdbestimmte Form der Unterdrückung und auch eine Form der Sexualisierung vorgenommen.“ - Hier wird eine seit Jahren heftig geführte Debatte einfach mit einem Federstrich entschieden: Das Kopftuch ist gar kein religiöses Symbol! Behauptet zumindest die AfD.
Dass ich darauf inhaltlich nicht weiter eingegangen bin, dürfte auch sowieso klar gewesen sein.


[1] https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/bvg15-014.html, abgerufen 24.6.2018.