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Axel Vogel spricht zu „Rechnung der Präsidentin des Landtages Brandenburg für das Rechnungsjahr 2015 gemeinsam mit weiteren Rechnungen für 2015, dem Jahresbericht 2017 des Landesrechnungshofes und dem Bericht der Präsidentin gemäß §22 Abgeordnetengesetz“

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Klopf, klopf! - Jedes Jahr widmet sich der Haushaltskontrollausschuss mit viel Zeit, Energie und Akribie dem Jahresbericht des Landesrechnungshofes. Wenn die zu einem einzigen Tagesordnungspunkt zusammengezogenen Schlussfolgerungen und Empfehlungen des Haushaltskontrollausschuss hier im Plenum aufgerufen werden, liegt bereits eine Menge Arbeit hinter uns: die Befassung der Berichterstatterinnen und Berichterstatter mit den einzelnen Prüfergebnissen des Landesrechnungshofs, die Beratungen mit den Vertretern der Ministerien, die Anhörung der Ressortchefs im Haushaltskontrollausschuss und schließlich die Vorlage der Beschlussempfehlungen und des Berichts an das Plenum.

Die Zustimmung zu diesem Bericht setzt dann nur einen vorläufigen Schlusspunkt hinter die parlamentarischen Beratungen. Die Prüfung der in der Beschlussvorlage erteilten Arbeitsaufträge wird den Haushaltskontrollausschuss allerdings noch über Monate, vielleicht auch Jahre beschäftigen.

Eine Premiere bei diesem Jahresbericht bestand darin, dass der Landesrechnungshof die Kammern als Bereich der mittelbaren Landesverwaltung nicht nur einer Prüfung unterzogen hat - das macht er regelmäßig -‚ sondern seine Prüfergebnisse auch in den Jahresbericht aufgenommen hat. Das hat er im Falle von Kammern noch nie gemacht; es handelt sich dabei um die Handwerkskammern.

Während sich aktuell die Industrie- und Handelskammern noch mit Händen und Füßen gegen eine Prüfung durch den Landesrechnungshof wehren und die Koalition noch nicht weiß, wie sie mit diesem Widerstand umgehen soll, sind die Handwerkskammern da schon weiter. Sie haben erkannt, dass es ihnen als mittelbarer Landesverwaltung - ja, das sind die Kammern: mittelbare Landesverwaltung - gut zu Gesicht steht, in ihrem Finanzgebaren dem Landesrechnungshof und schließlich auch dem Haushaltskontrollausschuss Rede und Antwort zu stehen und damit auch ihren Mitgliedern erweiterte Rechenschaft zu legen.

Die vorliegende Prüfung des Landesrechnungshofes - das ist vielleicht ein bisschen untergegangen - hat ergeben, dass die Handwerkskammern finanziell solide aufgestellt sind. Natürlich gibt es aber auch Mängel, und die sind auch benannt worden. Das betrifft unter anderem die Führungsebene; ich erinnere nur mal an die Bezüge der Hauptgeschäftsführer und Geschäftsführer oder den allgemeinen Klassiker: die Bereitstellung von Dienst-Kfz.

Das alles sollte ausgewertet werden in den Organen, in den Selbstverwaltungsgremien der Handwerkskammern. Dort sollen die Schlussfolgerungen gezogen werden. Das ist weitestgehend schon geschehen. Ein solches Vorgehen - externe Prüfung auf der einen Seite und Diskussion der Ergebnisse in den Kammerorganen auf der anderen Seite - halte ich für außerordentlich hilfreich, um die Legitimation dieser berufsständischen Einrichtungen zu befördern. So können nebenbei auch die Selbstverwaltungsorgane der Kammern gestärkt werden.

Ich kann den Industrie- und Handelskammern die Offenlegung ihrer Bücher und das Rede-und-Antwort-Stehen gegenüber dem Landesrechnungshof nur zur Nachahmung empfehlen. Ein trotziges Festhalten an einer überholten Rechtsauffassung, nach der die IHKs vom Landesrechnungshof nicht geprüft werden dürfen, ist nicht zeitgemäß und überdies unwürdig.

Die Tatsache, dass die Pflichtmitglieder mit ihren Beiträgen dafür bluten, damit teure Gerichtsverfahren und Rechtsanwälte zum Schutze ihrer Führungskräfte ein Mehr an Transparenz so lange wie möglich hinauszögern, sollte den Gesetzgeber endlich dazu veranlassen, das Prüfungsrechts des Landesrechnungshofs im IHK-Gesetz klarzustellen.

(Beifall B90/GRÜNE)

Der Landesrechnungshof prüft aber nicht nur - Frau Geywitz hat es dargelegt -‚ sondern er hat auch eine Beratungsfunktion gegenüber Landesregierung und Landtag. Vorbildlich kommt das im heute zur Überweisung an die Ausschüsse vorgesehenen Beratungsbericht über die mögliche Ausgestaltung der Schuldenbremse im Land Brandenburg zum Ausdruck.

Auch wenn die Haushaltslage des Landes derzeit sehr gut ist und ab 2020 die Bundesländer vom Bund noch einmal 10 Milliarden Euro mehr pro Jahr bekommen sollen - der Versuchung, neue Schulden aufzunehmen, werden auch künftige Landesregierungen kaum widerstehen können, wenn es finanziell wieder enger wird. Hierfür muss es Regeln geben.

Im Gegensatz zur landläufigen Meinung ist die Schuldenbremse im Grundgesetz kein grundsätzliches Neuverschuldungsverbot. Sie wird aber ab 2020 zu einem faktischen Neuverschuldungsverbot, wenn die Länder bis dahin keine landesgesetzlichen Regelungen verabschieden, die die zulässige Neuverschuldung definieren.

Der Landesrechnungshof hat dieses Thema mit dem vorliegenden Bericht proaktiv aufgegriffen und dem Landtag in Form eines Beratungsberichtes die Spielräume aufgezeigt. Ich möchte mich dafür ausdrücklich bedanken.

(Beifall B90/GRÜNE)

Ich bin mir sicher: Wir werden gemeinsam mit großer Mehrheit hier im Landtag eine Verfassungsänderung verabschieden.

Damit komme ich zum Schluss: Wie jedes Jahr bedanke ich mich wie meine Vorrednerinnen und Vorredner besonders beim Landesrechnungshofpräsidenten, aber auch bei allen Beteiligten im und um den Haushaltskontrollausschuss für die großartige Arbeit.

Sehr geehrter Herr Weiser, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesrechnungshofs, auch wenn Ihre Vorschläge nicht immer sofort auf fruchtbaren Boden fallen - bleiben Sie dran! Bei einigen Samen dauert es etwas länger, bis sie keimen; am Ende aber setzen auch sie sich durch. Alles Gute für Ihre weitere Arbeit!

(Beifall B90/GRÜNE)