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Axel Vogel spricht zum Gesetzentwurf der Landesregierung „Zweites Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Sparkassengesetzes“

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Lassen Sie mich mit einem Lob des Regionalprinzips beginnen.

Die Landessparkassengesetze bestimmen, dass sich die Sparkassen in ihrem Geschäftsbetrieb auf das Hoheitsgebiet ihrer Träger konzentrieren müssen. Für die Bürgerinnen und Bürger und für die Unternehmen bedeutet das Regionalprinzip, dass es überall in Brandenburg, also auch in abgelegenen und gesamtwirtschaftlich unbedeutenden Regionen Sparkassen gibt. Anders als Privatbanken und Geschäftsbanken können Sparkassen nicht einfach aus der Region flüchten und sich etwa auf attraktive Ballungsräume oder gar internationale Kapitalmärkte konzentrieren. - Das soll auch so bleiben.

(Beifall B90/GRÜNE)

Allerdings ist die Entwicklung leider wenig hoffnungsfroh. Obwohl die Sparkassen des Ostdeutschen Sparkassenverbandes im Jahr 2017 sowohl bei der Kreditvergabe als auch bei den Einlagen ein Plus verzeichneten, ziehen sie sich dennoch zunehmend aus der Fläche zurück, schließen Filialen oder klemmen Geldautomaten ab. Vor zehn Jahren hatten die Sparkassen in Ostdeutschland noch 1 800 Filialen. Ende 2016 waren es noch 1 326, Tendenz fallend. Diesen Trend sollten wir unbedingt aufhalten.

Aber auch wir erkennen: Den Sparkassen brechen durch die demografische Entwicklung Geschäftsmöglichkeiten weg. Darauf zu reagieren ist zumindest in Maßen sinnvoll. Am Grundsatz der Regionalität von kommunalen Banken wollen wir aber festhalten.

Die jetzt vorgenommene moderate Abkehr vom Regionalprinzip - wir unterstützen ausdrücklich den Vorbehalt, dass es über eine Verordnungsermächtigung geschieht - darf nicht dazu führen, dass hiesige Sparkassen versuchen, auf anderen Märkten das vermeintlich schnelle Geld zu machen. Sie müssen auch in Zukunft dafür sorgen, dass in erster Linie Brandenburgerinnen und Brandenburger in der gesamten Fläche des Landes gut beraten und versorgt werden. Deshalb sollten wir gemeinsam die zukünftige Entwicklung in diesem Bereich im Blick behalten.

Die Einführung einer Regelung zur Offenlegung der Vorstandsbezüge begrüßen wir außerordentlich. Allerdings, wie wenig Lust die Sparkassen haben, diese Bezüge offenzulegen, wurde bei der Anhörung im Finanzausschuss, an die ich übrigens keine so gute Erinnerung habe, sehr deutlich.

Die Ausführungen des Vertreters des Landkreistages Dr. Obermann in der Anhörung möchte ich an dieser Stelle als zumindest bemerkenswert bezeichnen. Er versuchte den Eindruck zu erwecken - obwohl er es besser wissen musste -‚ die Veröffentlichungspflicht sei nur für börsennotierte Aktiengesellschaften möglich. Er attestierte eine fehlende Regelungskompetenz des Landesgesetzgebers. Auch der Präsident des Ostdeutschen Sparkassenverbandes, Dr. Ermrich, sprach den Ländern eine Gesetzgebungskompetenz in dieser Sache ab.

Hier haben Interessenvertreter versucht, die Mitglieder des Finanzausschusses mit überholten Rechtsauffassungen und mit dem seit langem widerlegten Vorwurf einer Verfassungswidrigkeit bewusst hinters Licht zu führen. Vor diesem Hintergrund ist es erfreulich, dass sich die Ausschussmehrheit nicht ins Bockshorn hat jagen lassen. Wir fürchten angesichts des gezeigten Widerstandes allerdings, dass diese wichtige Forderung in der Praxis nur zögerlich umgesetzt werden wird.

Bedauerlicherweise sind weitergehende Vorschläge von uns Grünen nicht berücksichtigt worden. Deswegen werden Sie verstehen, dass wir der Beschlussempfehlung nicht zustimmen, auch wenn wir inhaltlich fast alle Punkte für richtig halten. - Recht herzlichen Dank.

(Beifall B90/GRÜNE)