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Axel Vogel spricht zum Gesetzentwurf der Landesregierung „Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2017/2018 (Nachtragshaushalt 2018 - NTHG 2018)"

- Es gilt das gesprochene Wort!

Frau Präsidentin,

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Anrede!

Wir rühmen uns als Landtag ja gerne damit, dass kein Gesetz aus dem Landtag so raus kommt, wie es reinkommt. Dieses Gesetz zum Nachtragshaushalt stellt dann eher eine unrühmliche Ausnahme dar. Gemessen an der Veränderungsbereitschaft der Koalition hätte sich die Opposition jeden Änderungsantrag im Haushaltsausschuss sparen können; wie bereits bei den Beratungen zum aktuellen Doppelhaushalt wurden die Anträge der Opposition ausnahmslos abgelehnt. Und wir haben keinen Zweifel, dass den von der Opposition aufrechterhaltenen Anträgen im Plenum heute das gleiche Schicksal blüht.

Trotzdem hielten wir es für richtig im Ausschuss auf Änderungen zu drängen. Wir wollten statt weiterer Fördermillionen für die Landwirtschaft die notwendigen Qualitätsverbesserungen in Kitas anpacken. Aber nein! Obwohl die Brandenburger Landwirtschaftsbetriebe über 300 Millionen Euro EU-Prämien pro Jahr erhalten, der PRÄSIDENT des Thünen-Instituts eine Senkung der Fördermittel dringend anrät, obwohl der Bauernbund in den Witterungshilfen eine weitere Bevorteilung von wenigen Betriebe sieht und diese entschieden ablehnt, will Rot-Rot noch weitere 22 Millionen aus Landesmitteln für die Landwirtschaft draufpacken. Das ist Klientelpolitik allererster Güte. Die dringend notwendigen Verbesserungen an den Gerichten wie zusätzliche Stellen für Richter und Staatsanwälte, oder die vollständige und zeitnahe Weiterleitung der Regionalisierungsmittel für den ÖPNV an die Kommunen bleiben dagegen auf der Strecke. Fast überflüssig zu erwähnen: Alle unsere Änderungsanträge waren mit Deckungsvorschlägen untersetzt, aber es half nichts. Alles abgelehnt.

Jetzt also ein weitgehend unveränderter Nachtragshaushalt: Die aus Rücklagen finanzierten 108 Millionen Euro für überfällige Investitionen sind der einzige echte Mehrwert dieses Haushaltes. Ansonsten schrumpfen die von Rot-Rot in den Medien abgefeierten 500 Millionen Mehrausgaben dieses Nachtragshaushaltes ganz schnell zu ganz kleinem Karo, sobald man sich die Details anschaut.

Was besonders ärgerlich ist: In den 105,4 Millionen Euro die als erhöhte Schlüsselzuweisungen an die Kommunen weitergeleitet werden, stecken 57 Millionen Euro, die das Land bereits 2016 und 2017 eingenommen hat und nun erst an die Kommunen weiterleitet. Hier müssten endlich andere rechtssichere Wege ermöglicht werden, die dafür sorgen, dass die Kommunen nicht erst auf die Verabschiedung eines Nachtragshaushaltes warten müssen, um an das ihnen zustehende Geld zu gelangen.

92 Millionen Euro fließen aufgrund bereits eingegangener Rechtsverpflichtungen in die Personalhaushalte, ansonsten handelt es sich um die Absicherung gesetzlicher Pflichtaufgaben und um die Weiterleitung von Bundesmitteln an die Kommunen. Das klingt alles nicht toll und ist es auch nicht. Ganz im Gegenteil, wir haben Grund zur Sorge!

Mit diesem Nachtragshaushalt ist der finanzielle Handlungsspielraum des Landes weitestgehend ausgereizt. Die Steuermehreinnahmen reichen nicht um alle zusätzlichen Aufgaben abzudecken. Der jetzt gewählte Weg, konsumtive Ausgaben auch aus der Rücklage zu tätigen ist eigentlich ein finanzpolitisches No-Go und zeigt, dass die strukturelle Sanierung des Landeshaushalts noch nicht abgeschlossen ist.

Angesichts dieser Situation ist der CDU-Antrag der mal eben so 140 Millionen Euro durch die Veranschlagung einer Globale Minderausgabe tilgen will, eher ein Verzweiflungsakt.

Dieser Nachtragshaushalt deutet damit bereits an, unter welchen Vorzeichen die Beratungen zum Doppelhaushalt 2019/20 stattfinden werden. Es sind keine guten.

Das klingt seltsam angesichts der derzeit guten Konjunktur mit hohen Steuereinnahmen, rekordniedrigen Zinssätzen und Rücklagen von über 1 Milliarde Euro. Warum also diese Sorgen? Die Konjunktur kann sich eintrüben, Zinssätze können steigen, das sind Risiken, die einer expansiven Haushaltspolitik entgegenstehen, aber sie sind aktuell nicht von zentraler Bedeutung.

Zusätzliche Bedeutung erlangen die von außen gesetzte Rahmenbedingungen, die Politik der GroKo und die Veränderungen in der EU-Förderpolitik.

1. GroKo:

Bislang hatte ja unser SPD-Ministerpräsident Woidke sich damit gerühmt, dass die Große Koalition dem Osten gut tun würde.

Der linke Finanzminister Görke hat dagegen schon vor Wochen erkannt gehabt, dass es damit nicht so weit her ist, und erklärt gegenüber der MAZ, dass die GroKo-Pläne „ernüchternd“ sind. Eine substanzielle strukturelle Entlastung des Landeshaushalts, wie erhofft, werde es nicht geben. Görke sagte, er rechne eher mit Mehrbelastungen für den Haushalt.

„Die von Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbarten Pläne bringen Brandenburg kaum Entlastung im Landeshaushalt und bergen zugleich hohe finanzielle Risiken, heißt es hierzu in einem Papier des MdF laut MAZ.“ Laut Auskunft aus dem MdF handelt es sich hier um einen „Sprechzettel“ des Ministers, uns war es nicht möglich dieses Papier zu erhalten, deswegen kurz gerafft eine Zusammenfassung des MAZ-Artikels:

So hat die geplante stufenweise Erhöhung des Kindergelds um 25 Euro im Monat Folgen für Zuweisungen aus der Einkommensteuer an das Land. Errechnet wurden mögliche Mindereinnahmen von rund 66 Millionen Euro ab 2021. Bei der Kindertagesbetreuung hingegen könnte Brandenburg mit zusätzlichen 60 Millionen Euro rechnen. Dieser Betrag wird aber angesichts der realen Kosten für die Erhöhung der Qualität und die Elternbeitragsfreiheit an den Kitas, die in Brandenburg bei 200 - 300 Millionen Euro liegen, als "viel zu gering" eingestuft. Eine Entlastung von Kita-Kosten des Landes durch den Bund wird es damit nicht geben. 41 Millionen Euro jährlich plant das Land für ein gebührenfreies Kitajahr ein, das es ab August geben soll.

Auch die steuerliche Förderung des Wohnungsneubaus von jährlich 500 Millionen Euro hätte Folgen für die Landeskasse. Bei einem angenommenen Anteil des Landes an den Steuerausfällen von drei Prozent kämen bis 2021 rund 60 Millionen Euro weniger in die Kasse.

Als "deutlich unter den Erwartungen" wird in dem Papier des Finanzministeriums die geplante Beteiligung des Bundes an den Kosten für Flüchtlinge bezeichnet. Bei einer Bereitstellung von acht Milliarden Euro für Unterbringung und Integration von Flüchtlingen würde Brandenburg jährlich 80 Millionen Euro erhalten - bei einem geschätzten Brandenburg-Anteil von drei Prozent jährlich. Die Kosten des Landes werden für 2019 und 2020 auf 390 und 370 Millionen Euro prognostiziert.

Als "erheblich" für den Landeshaushalt werden zudem die Auswirkungen durch mögliche Freibeträge für den erstmaligen Grundstückserwerb für selbst genutztes Wohneigentum eingeschätzt. Im Koalitionsvertrag war vereinbart worden, dass ein solcher Freibetrag vor allem für Familien "geprüft" werden. Als "Risiko" für den Landeshaushalt wird der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter eingeschätzt. Derzeit besteht in Brandenburg ein Anspruch für die Klassen 1 bis 4; für die Klassen 5 und 6 ist er eingeschränkt. Ein Konnexitätsprinzip zwischen Bund und Land besteht nicht.

So richtig weit her scheint es also nicht mit der These von Dietmar Woidke zu sein, dass die SPD in einer GroKo gut für den Osten sei. Aber vielleicht präsentiert die SPD uns ja noch eine ostdeutsche Finanzministerin und alles wird gut.

2. EU-Finanzen

Dass das Land Brandenburg eine gute wirtschaftliche Entwicklung genommen hat, das ist erfreulich, dass wir uns nach einem Vierteljahrhundert Wiedervereinigung endlich wirtschaftlich in der oberen Hälfte der EU wiederfinden, das war Brexit hin/Brexit her lange vorhersehbar. Wir Grünen hatten immer wieder auf das absehbare Auslaufen der EU-Förderung bis 2020 hingewiesen und auf sinnvollen Einsatz der EU-Mittel gedrängt. Jetzt, wo es so weit ist, drängen alle auf neue EU-Fördermittel. Von besonderem finanzpolitischem Verstand zeugt es unseres Erachtens nicht, wenn der Bund aufgefordert wird zum Ausgleich des Brexit Milliarden in die EU-Kasse zu zahlen, damit ein paar Millionen in Brandenburg landen. Sorgen Sie sich lieber drum, dass die Bundesländer ein ausreichendes Steueraufkommen haben und wenn das nicht ausreicht, dann kämpfen Sie für eine Ausweitung der Bundesprogramme und eine Aufstockung der GAKs. Überlassen Sie die gekürzten EU-Mittel lieber unseren Nachbarn im Süden und Osten, die dringender darauf angewiesen sind.

Zur jedes Jahr aufs Neue spannenden Entwicklung des über unseren Haushalten schwebenden Damoklesschwertes mit dem Titel „Die FBB hat mal wieder Ideen,“ werden wir noch mehrfach diskutieren. An dieser Stelle reicht es auf die Folgen der neuesten Terminverschiebung hinzuweisen. Die für weitere Ausbauvorhaben vorgesehen Mittel will die FBB nun zur Abdeckung ihrer laufenden Ausgaben bis zum Oktober 2020 nutzen. Alles weitere basiert auf Wünschen und dem Prinzip Hoffnung, aber Hoffnung alleine ist in Haushaltsdingen ein schlechter Ratgeber.

Ich komme zum Schluss:

Dieser Nachtragshaushalt ist fürwahr kein großer Wurf. Bürokratische Pflichtaufgaben werden erledigt, ein paar dringend notwendige Investitionen werden angepackt, ein paar vorgezogene Wahlkampfgeschenke werden erkennbar. Die gefühlte Stimmung ist aktuell noch besser als die Lage. Mit der GroKo in Berlin wird es keine nennenswerten finanziellen Entlastungen geben, das Land muss seine Aufgaben weitestgehend alleine stemmen. Die wahre Bewährungsprobe in der Haushaltspolitik von Rot-Rot wird daher die Vorlage des Doppelhaushalts 2019/20 werden.

Wir zweifeln nicht daran, dass Rot-Rot hier und heute eine Mehrheit für den Nachtragshaushalt zusammenbringen wird. Mögen die Landesregierung und die Kommunen die hier zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel sinnvoll nutzen. Viel Erfolg dabei!