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Axel Vogel spricht zum Antrag der AfD–Fraktion „Überprüfungsanträge Geschäftsgebaren und Liquidität der FBB GmbH“

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Wiese, Sie haben zwar etwas zur externen Prüfung gesagt, aber zu wesentlichen Inhalten Ihres Antrags keine Ausführungen getätigt. Ich bin Herrn Genilke dankbar, dass er darauf hingewiesen hat, dass der wesentliche Kern Ihres Antrags darin besteht, einen Untersuchungsausschuss für den BER zu fordern.

Wer die Beiträge in der Presse zur Kenntnis genommen hat, weiß, dass in Berlin jetzt ein BER-Untersuchungsausschuss Nr. 2 im Werden ist. FDP und CDU haben es gemeinsam beantragt. Die dortige AfD, also Ihre Kollegen in Berlin, haben sich entschieden, die Einsetzung eines solchen Untersuchungsausschusses nicht zu unterstützen, sondern sich der Stimme zu enthalten; sie haben sich dafür ausgesprochen, einen Sonderausschuss BER nach Brandenburger Vorbild einzurichten. Vielleicht werten Sie das einmal gemeinsam mit Ihren Kolleginnen und Kollegen aus.

Wir jedenfalls halten den Sonderausschuss BER für ein ausgesprochen erfolgreiches Modell. Auch die Berlinerinnen und Berliner vonseiten der Grünen kommen zu diesem Ergebnis und fordern jetzt einen SBER für Berlin, nach Möglichkeit wollen sie aber einen gemeinsamen Ausschuss mit Brandenburg und dem Bund. Ob das möglich ist, weiß ich nicht. Unsere Ausschussvorsitzende, Frau Lieske, ist da auch schon am Werken und versucht gemeinsame Sitzungen mit Berlin herbeizuführen. Ich denke, das ist wichtig, damit wir alle unsere Erkenntnisse auf einer gemeinsamen Basis auswerten können.

Es hatte sich bei der Einrichtung unseres Ausschusses herausgestellt, dass die Informationslage in den einzelnen Ländern und beim Bund ganz unterschiedlich war. Wir können heute sagen: Die Geheimniskrämerei in Brandenburg hat aufgehört. Wir sind nicht mehr auf dem Stand, den wir vor sieben Jahren hatten, sondern es gibt eine größere Offenheit. Wir können ausnahmslos alles einsehen, was der Landesregierung, was den Mitgliedern des Aufsichtsrats vorliegt. - Ich hoffe, das stimmt, und es gibt nicht noch irgendwo verborgene Schlupflöcher.

(Heiterkeit bei der CDU)

Jedenfalls können Sie die Aktenordner, die Herr Bretschneider auch dabeihatte, jederzeit einsehen und daraus Ihre Schlussfolgerungen ziehen.

Der Punkt ist nur - und da gebe ich Ihnen Recht -: Es reicht eigentlich nicht aus, Akteneinsicht zu nehmen. Wir brauchen auch eine Expertise. Ein Abgeordneter, der einen Aktenordner durchwühlt, hat noch lange nicht die Expertise, um daraus die notwendigen Schlussfolgerungen zu ziehen. Von daher ist es sinnvoll, dass es externe Prüfungen gibt. Und die gibt es. Ernst & Young ist gerade angesprochen worden, es gibt das PwC, das das Bürgencontrolling durchführt - das können Sie übrigens auch einsehen, in diesem Fall aber im Finanzministerium und nicht in der Staatskanzlei. Es gibt das Prüfungsrecht des Landesrechnungshofs, das allerdings - und das ist ein Problem - nur eingeschränkt für Prüfungen der Landesregierung gilt. Der Landesrechnungshof kann gegenwärtig nicht unmittelbar in die Bücher der Flughafengesellschaft sehen. Es sollte ein gemeinsames Anliegen sein - damit wende ich mich an die anderen Fraktionen und die Landesregierung - dem Landesrechnungshof oder den Rechnungshöfen des Bundes und der Länder ein uneingeschränktes Recht zur Prüfung aller Akten der FBB einzuräumen. Das könnte man im Gesellschaftervertrag verankern.

(Beifall der Abgeordneten Schade [AfD])

Es gibt mit Sicherheit Wege, das zu ermöglichen.

Ich denke, wir können über alles diskutieren, wenn wir Einsicht in den Businessplan genommen haben. Ehrlich gesagt zweifle ich daran, dass ein Businessplan von 20 bis 25 Seiten, wie es in der letzten Sitzung formuliert wurde, den Ansprüchen an einen Businessplan auch nur ansatzweise gerecht wird. Sich bei einem Projekt, was mindestens 6,5 Milliarden Euro an Investitionen umfasst, mit 20 bis 25 Seiten abspeisen zu lassen, finde ich ziemlich verwegen. Da muss ich die Kritik aber auch an die Aufsichtsratsmitglieder richten, die so etwas mit sich machen lassen. Wir selber können vorliegende Unterlagen nur einsehen, ihre Qualität verbessern können wir nicht. Ich denke, das ist ein generelles Problem.

Zum Untersuchungsausschuss, den Sie vorgeschlagen haben: Untersuchungsausschüsse gelten zwar als scharfes Schwert der Opposition. In Wirklichkeit können sie mitunter sehr stumpf sein, nämlich dann, wenn man nicht die Landesregierung oder Körperschaften des öffentlichen Rechts untersucht, sondern das Geschäftsgebaren einer privaten Firma untersuchen will. Da werden wir ganz schnell an Grenzen stoßen. Der Untersuchungsausschuss in Berlin hat schon gezeigt: Auch dort ist man an Grenzen gestoßen. Man kann zwar Zeugen zur Aussage vorladen, man kann die Aussage auch erzwingen.

Wenn aber jemand wie Matthias Platzeck in Berlin schildert, dass ihm sein Arzt angeraten habe, bewusst zu vergessen, dann hilft natürlich überhaupt kein Kraut mehr. - Recht herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall B90/GRÜNE sowie vereinzelt AfD)

Vizepräsident Dombrowski:

Vielen Dank. - Für die Landesregierung spricht Herr Staatssekretär Bretschneider.