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Ursula Nonnemacher spricht zu unserem Antrag "Landesaufnahmeprogramm verlängern und großzügiger gestalten"

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Wir fordern die Landesregierung auf, das Landesaufnahmeprogramm für Angehörige von Geflüchteten aus dem Bürgerkriegsland Syrien zu verlängern und großzügiger zu gestalten! Wir fordern sie auf, endlich die bereits im Frühjahr dieses Jahres verabschiedeten Empfehlungen des brandenburgischen Landesintegrationsbeirats ernster zu nehmen! Das Landesaufnahmeprogramm wurde 2013 erlassen und ermöglicht syrischen Geflüchteten, nahe Angehörige aus ihrem Heimatland nach Deutschland kommen zu lassen. Mit § 23 Aufenthaltsgesetz wird die Landesregierung ermächtigt, Menschen aus bestimmten Staaten aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Voraussetzung ist, dass hier lebende Syrerinnen oder Syrer in einer verwandtschaftlichen Beziehung zu den Einreisenden stehen und die bereits hier lebenden Familienangehörigen oder ein hilfsbereiter Dritter für den Lebensunterhalt des nachziehenden Flüchtlings aufkommt, eine sogenannte Verpflichtungserklärung abgibt. Das bedeutet, dass die Lebenshaltungskosten für den nachziehenden Verwandten entweder von der schutzberechtigten Person oder von Dritten übernommen werden. Seitdem Brandenburg 2013 von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht hat, sind bisher nur 475 Personen im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1.

Man ahnt es bereits, und die geringen Zahlen zeigen es ja auch, die Hürden sind nicht gerade klein. Diese Erkenntnis hat der Landesintegrationsbeirat Brandenburg genutzt, und wertvolle Empfehlungen zur Weiterqualifizierung des Landesprogramms abgegeben. Zum Beispiel, dass beim Nachzug engster Familienmitglieder auf die Abgabe einer Verpflichtungserklärung verzichtet werden sollte. Nach unseren Informationen muss das pfändungsfreie Monatseinkommen der Verpflichtungsgebenden bereits für eine Person 1.140 Euro betragen. Wir haben diesbezüglich keine Forderungen in unserem Antrag gestellt, wünschen uns jedoch, dass die Landesregierung sich in diesem Aspekt mit den Forderungen des Integrationsbeirats auseinandersetzt.

Außerdem moniert der Beirat aus unserer Sicht völlig zu Recht, dass das Landesprogramm nur Geflüchteten aus Syrien offensteht, keinem einzigen anderen Land. Dabei ist beispielsweise im Irak die Lage nicht erheblich sicherer. Einreihen könnten wir hier auch Afghanistan, Eritrea oder Somalia. Das Land Berlin hat diese theoretische Erkenntnis bereits in praktisches Verwaltungshandeln umgesetzt: Es hat sein Aufnahmeprogramm zumindest auch für Menschen aus dem Irak erweitert. Die Argumentation von Innenminister Schröter, von mir im September auf die Möglichkeit einer Anpassung der Brandenburger Regelung an die des Nachbarlandes Berlin angesprochen, ist fragwürdig. Das Land stehe bereits jetzt vor großen Herausforderungen, die Aufnahme besonders Schutzbedürftiger aus dem Nordirak zu bewältigen. Dabei geht es um die Umsetzung des Landtagsbeschluss vom Dezember 2016, der ursprünglich jesidische Frauen adressierte, die Opfers der Terrormiliz IS geworden sind. Wir reden wohlgemerkt von bis zu 60 Personen. Wieso wir für irakische Geflüchtete in Brandenburg nicht eine Regelung wie in Berlin schaffen können, erschließt sich mir nicht. Interessanterweise schrecken Sie damit ausgerechnet Menschen mit einem verfügbaren Einkommen ab, die, das beweist der Wunsch nach Familiennachzug, außerdem überaus bereit sind, sich hier im Land dauerhaft niederzulassen und sich zu integrieren.

Eine weitere Forderung des Landesintegrationsbeirats bezieht sich auf den Modus der Verlängerung des Landesaufnahmeprogrammes. Bis zur letzten Sitzung des Innenausschusses am 6. Dezember war für die Betroffenen unklar, ob es über den 31.12.18 hinaus verlängert werden wird und wenn ja, für wie lange. Das ist bisher Usus, sie wurden seit 2013 meist nur um sechs Monate oder ein Jahr verlängert. Ich zitiere hierzu aus der Empfehlung des Integrationsbeirats: „Das bedeutet Unsicherheit und erschwert die Planbarkeit des Familiennachzuges, sowohl für die betroffenen Personen als auch für die Kommunen.“ Wir stimmen dieser Aussage vollumfänglich zu. Denn: Das Landesaufnahmeprogramm soll den hier lebenden Menschen doch gerade eine verlässlichere Perspektive bieten. Eine Verlängerung um kurze Zeiträume wirkt da kontraproduktiv. Außerdem liegt es auf der Hand, dass längere Laufzeiten den betroffenen Personen dabei helfen, die erforderlichen Nachweise für den Familiennachzug zu erbringen. Ich freue mich deshalb sehr, dass die Koalitionsfraktionen in ihrem Entschließungsantrag mit der Verlängerung um ein Jahr unserem Vorschlag gefolgt sind.

In Syrien halten unterdessen die militärischen Auseinandersetzungen weiter an. Das Auswärtige Amt bestätigt, dass staatliche Strukturen vielerorts zerstört sind. Ihm zufolge ist das Risiko, in Syrien Opfer von Gewalteinwirkung zu werden, sehr hoch.

Der Bund hat die Chance auf eine wirkungsvollere Hilfe für den Nachzug bürgerkriegsbetroffener Flüchtlinge verpasst. Zwar ist zum 01.08.2018 das „Familiennachzugsneuregelungsgesetz“ in Kraft getreten. Es kontingentiert den Nachzug allerdings auf maximal 1000 Menschen pro Monat. Diese vergleichsweise kleine Anzahl ist eher ein Nadelöhr anstatt einer ernst gemeinten humanitären Hilfe. Das Verwaltungsverfahren führt über mehrere Behörden und ist dadurch mit immensen bürokratischen Anforderungen und lange Verfahrenswegen verbunden. Hinzu kommt: Die Rangfolge der im Gesetz genannten humanitären Kriterien für den Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten ist unklar und Ermessenssache. Bei der Auswahl sollen unter anderem die Dauer der Trennung, das Kindeswohl, Gefahr für Leib und Leben und Krankheit berücksichtigt werden. Aufgrund welcher Gewichtungen diese Kriterien dann zu einer Rangliste führen, ist jedoch intransparent. Das kritisieren nicht nur wir Bündnisgrüne, sondern unter anderem auch das UNHCR und der Bundesrat.

Für uns Bündnisgrüne bleibt es dabei: Der Familiennachzug steigert die Integrationschancen der bereits hier lebenden Geflüchteten. Wer ständig Angst um seine engsten Angehörigen im Krieg in Syrien oder Irak haben muss, hat weniger Kraft aktiv anzukommen. Wer sich hingegen nicht mehr um seine Familie sorgen muss, kann sich mit voller Kraft auf Integrationskurs, Schule, Ausbildung oder den neuen Job konzentrieren.

Unser Antrag stellt bewusst einen Kompromiss zu den Forderungen des fachlich hervorragend aufgestellten Integrationsbeirats da. Wir hoffen, dass unser Antrag ein Signal an hier lebende Menschen aus Syrien und dem Irak ist, dauerhaft in Brandenburg willkommen zu sein.

>> Unser Antrag als pdf-Datei.

Der Antrag wurde abgelehnt.