Zum Inhalt springen

Axel Vogel spricht zu den Einzelplänen des Landtags (01), des Ministerpräsidenten und der Staatskanzlei (02), des Landesrechnungshofs (13) und des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg (14)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Wort „Haushaltsplan" steckt ja der Begriff „haushalten" - das heißt laut Duden „sparsam mit Geld umgehen'. Auch der Begriff „Planung' schwingt da mit. Dieser Haushaltsplan, muss ich leider feststellen, erfüllt beide Begriffe nicht mit Leben. Weder ist er ein Ausweis besonderer Sparsamkeit noch beruht er auf einer strukturierten und nachvollziehbaren Planung. Oder um es nach 9 Jahren und etlichen Haushaltsberatungen in diesem Landtag, die ich hier miterlebt habe, etwas krass zu formulieren: So viel Planlosigkeit wie bei diesem Haushaltsaufstellungsverfahren habe ich bis heute nicht erlebt.

(Beifall B90/GRÜNE, CDU sowie vereinzelt AfD)

Ich setze den formalen Ablauf eines Haushaltsaufstellungsverfahrens einmal als bekannt voraus und gehe darauf ein, was dieses Mal so besonders macht. Am 18. Januar 2018 stellte der Finanzminister die Eckwerte des Doppelhaushaltes im Haushaltsausschuss vor. Dabei ging er von Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 12 Milliarden Euro im Jahr 2019 und 12,1 Milliarden Euro in 2020 aus. Deckungslücken sah er in Höhe von rund 86 Millionen Euro pro Jahr, die er im Aufstellungsverfahren mit den anderen Ministerien noch weg verhandeln wollte. Das war die Ausgangslage im Januar.

Bei der Präsentation des ersten Haushaltsentwurfs ein halbes Jahr später am 3. Juli 2018 waren die Ansätze für 2019 bereits um 518 Millionen Euro und für 2020 um 690 Millionen Euro angestiegen. Die sollten aber nicht allein aus den unerwartet hohen Steuermehreinnahmen der Maisteuerschätzung abgedeckt, sondern mit zusätzlich insgesamt 705,8 Millionen Euro - der Betrag wurde mehrfach genannt - aus der allgemeinen Rücklage finanziert werden.

Kurz nach der 1. Lesung im Landtag am 19. September 2018 präsentierten dann die Fraktionsvorsitzenden von SPD und Linken am 17. Oktober der Presse Änderungsanträge zum Haushalt für Mehr-ausgaben im Umfang von rund 100 Millionen Euro - ausdrücklicher Hinweis in der PM „Bitte beachten, es handelt sich um zusätzliche Mittel“. Finanzierungsquelle laut Christoffers: erwartete Steuermehreinnahmen Steuermehreinnahmen, die dann aber nie kamen. Ganz im Gegenteil prognostizierte kurz darauf die November-Steuerschätzung Mindereinnahmen von rund 250 Millionen Euro.

(Zuruf von der CDU: Hört! Hört!)

Nun hätte man erwarten können, dass die Koalition sich andere Vorschläge zur Deckung ihrer Änderungsanträge überlegt oder Haushaltsansätze kürzt. Aber nichts dergleichen geschieht. Dabei hätte man durchaus mal prüfen können - da bin ich übrigens anderer Auffassung als mein Kollege Schmidt, aber auch als Herr Bretz -‚ wie sinnvoll es beispielsweise ist, Kredite am Kapitalmarkt in Höhe von 90 Millionen Euro aufzunehmen, um sie als Sonderzahlung in den Pensionsfonds einzuzahlen, einen Fonds, der keine nennenswerten Zinsen abwirft.

Stattdessen werden danach im parlamentarischen Verfahren weitere Anträge nachgeschoben, zum Beispiel - es ist gerade angesprochen worden - zu Dürrehilfen in Höhe von 46 Millionen Euro, davon 23 Millionen Euro Landesmittel - der Landwirtschaftsminister hat sich ja gerade sehr lobend darüber geäußert -‚ obwohl der Bauernbund weitere Steuermittel zuvor dankend abgelehnt hatte. Finanzierungsquelle: Rücklagen - logisch. Und weil das im weiteren Verlauf vermutlich noch eine Rolle spielen wird: Zum Ende der Antragsfrist lagen Anträge aus der Landwirtschaft im Umfang von gerade einmal 4 Millionen Euro vor. Erst eine Verlängerung der Antragsfrist und das flehentliche Bitten des Ministeriums, das Geld bitte auch in Anspruch zu nehmen, führte zu der Flut von Anträgen, die wiederum dazu geführt haben, dass dieses Programm nun ums Doppelte überzeichnet ist. Ich denke, das Ganze hat einen schalen Beigeschmack: Geld, das zunächst überhaupt nicht von der Bauernschaft gefordert wurde, wird ihnen nun quasi reingedrückt. Das ist keine solide Haushaltspolitik.

(Beifall B90/GRÜNE und vereinzelt CDU)

Besondere Aufmerksamkeit verdienen aber die im Haushaltsausschuss nachgereichten Anträge zum Einzelplan des Justizministeriums unter dem Stichwort „Aufstockung der Personalbudgets. Hier geht es um rund 9,2 Millionen Euro. Kurz vor knapp hatte Rot-Rot erkannt, dass die Vorwürfe von uns Grünen - und vermutlich nicht nur unsere - zutrafen, dass das Justizministerium 2017 und 2018 zwar zusätzliche Stellen, aber nicht die dazugehörigen Personalmittel erhalten hatte. Im Ergebnis mussten so dringend erforderliche Einstellungen an den Gerichten und im Strafvollzug unterbleiben. Ein Einzelfall, wie der Finanzminister behauptet? Von der Steuergewerkschaft hören wir anderes.

(Minister Görke: Was?)

Rationale Planung kann man das nicht nennen, wohl aber einen Rettungsversuch in letzter Minute. Diesem Antrag - einer von über 150 - haben natürlich auch CDU und Grüne gerne zugestimmt.

Und dann kommt der Clou - ein Punkt, den Herr Bretz schon ausführlich gewürdigt hat -: Zum Auftakt der abschließenden Beratung des Haushaltsentwurfs im AHF am Mittwoch, dem 21. November 2018, wird beim Aufruf des ersten Änderungsantrages überhaupt - ein Änderungsantrag meiner Fraktion zum Einzelplan des Justiz- und Verbraucherschutzministeriums zur Verstärkung der Fachaufsicht über Tierhaltungsanlagen - von Herrn Christoffers bekannt gegeben, dass die Koalition noch ca. 30 Stellen für die Fach- und Rechtsaufsicht in verschiedenen Einzelplänen schaffen wolle; Genaueres wisse man aber noch nicht. Wie das ins parlamentarische Verfahren eingebettet werden soll, wenn die Einzelpläne bereits im AHF verabschiedet sind, dazu gab es keine Vorüberlegungen. Erst die Opposition aus CDU und Grünen hat - Herr Bretz hat es angesprochen - der Regierung aus der Patsche geholfen

(Bretz [CDU]: Ja!)

und zugestimmt, die Einzelpläne erst am Freitag, dem 23. November 2018, zu verabschieden und sich hierfür mit der Anwesenheit des Chefs der Staatskanzlei zufriedenzugeben und nicht die Anwesenheit aller Ministerinnen und Minister zu fordern.

Dann am Freitag der nächste Schock. Ich meine nicht die Tatsache, dass aus den avisierten 30 Stellen inzwischen 33 geworden sind. Nein, der wirkliche Schockmoment war - Herr Bretz hat es geschildert -
dass der Chef der Staatskanzlei den für die Antragstellung wesentlichen Bericht des Landesrechnungshofs zu gravierenden Mängeln in der Fach- und Rechtsaufsicht erst seit wenigen Wochen kannte - der Bericht datiert auf den 29. November 2017 - und die vier geprüften Ressorts die Staatskanzlei fast ein Jahr lang nicht über diesen Bericht und die negativen Prüfergebnisse informiert haben.

(Beifall CDU sowie der Abgeordneten Nonnemacher [B90/GRÜNE])

Ich darf in Erinnerung rufen - es ist angesprochen worden -: Einer der Gründe, der aus dem Fall Lunapharm einen Fall Golze machte, war, dass das Sozialministerium - das im Übrigen nicht zu den geprüften Ministerien gehörte - von seiner nachgeordneten Fachbehörde nur unzureichend über Personal-mangel und Defizite in der Aufgabenerfüllung informiert worden war. Im Ergebnis konnte das Ministerium deswegen nicht mit dem nötigen Nachdruck ausreichend Stellen für die Medikamentenaufsicht in der Personalbedarfsplanung einfordern. Nun wiederholt sich das Gleiche bei einem Prüfbericht de Landesrechnungshofes, der für die geprüften Ministerien beileibe kein Ruhmesblatt darstellt.

Ich setze vielleicht einen etwas anderen Akzent als Herr Bretz, sage aber auch klar: Es ist nicht bösartig, festzustellen, dass in dieser Regierung die erforderlichen Informationsflüsse bislang nicht funktionieren, dass der Staatskanzlei unliebsame Informationen aus den Ressorts offenkundig vorenthalten wurden - vielleicht auch noch vorenthalten werden - und dass die Staatskanzlei damit ihren Koordinierungs- und Steuerungsaufgaben nicht gerecht werden konnte bzw. nicht gerecht werden kann.

Wenn Sie in das Vorwort des Einzelplans 02 - Ministerpräsident und Staatskanzlei - schauen, dann stellen Sie fest, dass als erste Aufgabe der Staatskanzlei „Regierungsplanung und ressortübergreifendes Controlling benannt wird, gefolgt von der Aufgabe „Politische Koordinierung. Das ist zugegebenermaßen etwas anderes, als Public-Relations-Agenturen bei der Erarbeitung schräger Marketing-Konzepte zu begleiten, auch wenn das mitunter erfüllender sein kann. Ich finde es schon bemerkenswert, dass wir im letzten Doppelhaushalt der Staatskanzlei ausdrücklich eine zusätzliche Referatsleiterstelle für die Koordination der Regierungsarbeit bewilligt haben. Ich hatte damals schon angemerkt, dass diese Aufgabe nicht bei einem Referat abgeladen werden kann, sondern Aufgabe der gesamten Staatskanzlei und damit auch des Chefs der Staatskanzlei sein muss.

(Beifall der Abgeordneten Nonnemacher [B90/GRÜNE] und vereinzelt CDU)

Wir bewilligen der Staatskanzlei auch mit diesem Haushalt ausreichend Stellen - allein 2019 noch ein-mal 10 neue Stellen, unter anderem für eine neue Lausitzkoordination - und geben ihr neues Geld in die Hand, damit sie diese Aufgaben erfüllen kann. Dafür erwarten wir auch die gute Arbeit, die wir in den letzten Jahren eigentlich vorausgesetzt hatten.

(Beifall B90/GRÜNE und CDU)

Eine funktionierende Staatskanzlei hätte beispielsweise dafür gesorgt, dass Lehrkräftebedarf an den Schulen und Ausbildungskapazitäten an den Hochschulen beizeiten aufeinander abgestimmt werden. Sie hätte dafür gesorgt, dass der Landtagsbeschluss zur Aufnahme von Jesidinnen und Jesiden nicht auf die lange Bank geschoben wird. Sie hätte rechtzeitig die Kreisgebietsreform zur Chefsache erklärt und ihre Umsetzung nicht zwei einzelnen Ministern, die mitunter eine unglückliche Figur abgaben, über-lassen. Und sie hätte vermutlich auch dafür gesorgt, dass entscheidende Weichenstellungen für dieses Land nicht auf dem Parkplatz einer Möbelfabrik verkündet werden.

Herr Ministerpräsident ist nicht anwesend.

(Bretz [CDU]: Der ist draußen! Der ist die ganze Zeit draußen! Das ist unerhört! - Widerspruch bei der SPD - Bretz [CDU]: Er hat hier drin zu sein und nicht draußen!)

Deswegen wende ich mich an den stellvertretenden Ministerpräsidenten und Finanzminister: Sie merken, dass wir Grünen zornig sind, weil die Regierung von Herrn Dr. Woidke mit einer suboptimal wirkenden Staatskanzlei die Chancen auf eine breit akzeptierte Landespolitik, die die Bürgerinnen und Bürger mitnimmt und die rechten Populisten ausgrenzt, zu verspielen droht.

(Beifall B90/GRÜNE und CDU)

Ich komme aus aktuellem Anlass auf die Gelbwesten in Frankreich zu sprechen. Ja, es gibt auch das Gefühl des Abgehängtseins in ländlichen Regionen Brandenburgs.

(Frau Schade [AfD]: Das passiert, wenn man das Volk mit Füßen tritt!)

Und obwohl die Landesregierung ihre Förderpolitik viel zu lange auf die Regionalen Wachstumskerne ausgerichtet und in der Landesplanung die Grundzentren abgeschafft hat, hat die Konzentration bei uns Gott sei Dank nie die Dimension des zentralistischen Frankreichs erreicht, in dem periphere Regionen schon seit Jahrzehnten leerlaufen, ganze Dörfer verschwinden und der Natur Platz machen.

Und für uns Grüne kann ich sagen: Der Rückzug aus der Fläche war und ist keine Strategie zur Entwicklung des Landes, sondern uns geht es vor allem um die Inwertsetzung unseres ländlichen Raums.

(Beifall B90/GRÜNE)

Das gilt jetzt besonders Benjamin Raschke: Wir haben mehrere Jahre hart daran gearbeitet und mit der Enquetekommission 6/1 fraktionsübergreifend erreicht, dass sich die Landespolitik überhaupt wie-der intensiv mit den ländlichen Räumen beschäftigt. Schon jetzt sind dabei über hundert Empfehlungen herausgekommen - sie dürfen nicht für die Schublade sein. Dafür braucht es dann aber auch einen klar Verantwortlichen in der Staatskanzlei; da geht es um Koordinierungsaufgaben. Wir hatten daher auch ausdrücklich die Schaffung einer Stabsstelle „ländliche Räume" in der Staatskanzlei gefordert. Das wurde abgelehnt. Ich denke, das ist falsch.

Positiv im Einzelplan 02 - wir sind ja auch in der Diskussion um Einzelplan 02 - ist immerhin, dass wenigstens das „Bündnis für Brandenburg" und das Handlungskonzept „Tolerantes Brandenburg" weiterhin in der Staatskanzlei koordiniert werden, wenn auch die Mittel nicht erhöht wurden.

Last, but not least zum Thema Koordination: Über den BER, ich gebe es zu, will niemand mehr reden. Der Ministerpräsident hält sich aus der ganzen Chose lieber heraus. Die Stelle für den Flughafenkoordinator wurde nicht mehr nachbesetzt; der Chef der Staatskanzlei erledigt diese Aufgaben nebenher. Aber, ehrlich gesagt, angesichts der Fülle an Aufgaben, einer immer noch möglichen erneuten Terminverschiebung und vor allem angesichts des katastrophalen Rufes des Projekts, der bislang nicht besser geworden ist, ist das kein gutes Zeichen. Vor allen Dingen bedeutet das auch, dass der Chef der Staatskanzlei von wesentlich wichtigeren Koordinierungsaufgaben abgehalten wird. Ich denke, Sie merken an meinem Beitrag: Für gute Arbeit ist in der Staatskanzlei noch ganz schön Luft nach oben.

(Beifall B90/GRÜNE, CDU sowie des Abgeordneten Kalbitz [AfD])

Lassen Sie mich zum Schluss noch auf den Einzelplan des Landtags kommen: Auch dieses Jahr haben wir wieder die Einrichtung einer Polizeibeschwerdestelle beim Landtag gefordert, einer für jedermann erkennbar unabhängigen Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Polizistinnen und Polizisten, die im Umgang mit der Polizei oder innerhalb der Polizei Probleme haben oder hatten. Ich gehe nicht davon aus, dass Sie diesem Änderungsantrag zustimmen, aber ich bitte Sie, ihn wenigstens mitzunehmen und weiter zu ventilieren - vielleicht kommt er ja irgendwann einmal als Antrag der Koalition auf die Tagesordnung.

Aus Sicht der Grünen möchte ich aber noch eine Tatsache hervorheben, mit der der Landtag, also wir, zumindest in einem Punkt zum Vorbild für die gesamte Landes- und Kommunalverwaltung werden: Nachdem wir schon im letzten Doppelhaushalt bekundet hatten, dass der CO2-Ausstoß bei Flugreisen von Mitarbeitern und Abgeordneten - wenn sie denn schon sein müssen - durch Zahlungen an Atmosfair oder den Kauf von MoorFutures-Zertifikaten beim Umweltministerium kompensiert werden können. Das hat zwei Jahre lang nicht richtig geklappt, aber jetzt haben wir endlich eine reisekostenrechtlich saubere Lösung gefunden und im Einzelplan 01 verankert. Ein herzliches Dankeschön dafür an die Landtagsverwaltung und die Präsidentin!

(Beifall B90/GRÜNE)

Ich komme zum Schluss. Wir wissen heute noch nicht, ob der Doppelhaushalt 2019/20 nach einer Verabschiedung im Landtag Bestand haben wird - die CDU zumindest hat ja heute eine Verfassungsklage angekündigt und auch darauf verzichtet, Änderungsanträge für das Haushaltsjahr 2020 zu stellen. Sie wissen, wir Grünen haben, weil wir es nicht für ausgeschlossen halten, dass der Doppelhaushalt bestätigt wird, nicht darauf verzichtet, Änderungsanträge für 2020 zu stellen, weil wir unsere Alter-nativen auch rechtzeitig deutlich gemacht haben wollen. Wir halten - wie auch immer - die Verabschiedung eines Doppelhaushalts für politisch fragwürdig. Wir haben große Probleme damit, dass politisch fragwürdige Vorgänge immer und jederzeit vor dem Verfassungsgericht landen. In dem Fall halte ich es dennoch für sinnvoll, weil es - wie Herr Bretz dargestellt hatte - dazu noch keine Grundlagenurteile gibt. Daher, denke ich, ist das Anliegen berechtigt.

Wir haben - auch das will ich noch einmal sagen - große Probleme damit, mit welcher fehlgeleiteten Energie Rot-Rot versucht, jetzt schon die Ausgabenansätze für 2020 festzuschreiben, und hierzu massiv in die Rücklagen greift. Insgesamt führen die Beschlüsse der Koalitionsfraktionen seit der 1. Lesung des Haushalts zu einem zusätzlichen Griff in die Rücklagen in Höhe von rund 454 Millionen Euro. Ins-gesamt verringert sich die allgemeine Rücklage um fast zwei Drittel, um mehr als 1,1 Milliarden Euro; Herr Bretz hat die Zahlen genauer genannt.

Das Haushaltsvolumen hat sich gegenüber den Eckwerten des Finanzministeriums vom Januar damit um 600 Millionen Euro für 2019 und um 800 Millionen Euro für 2020 erhöht. Trotz einer für 2018 noch absehbaren Zuführung zu den Rücklagen wird diese - ohne Kursänderung - spätestens 2022 komplett aufgezehrt sein. Der nächsten Regierung wird es hier einfach überlassen, aus dieser Situation herauszufinden.

(Beifall B90/GRÜNE und CDU sowie des Abgeordneten Galau [AfD])

Die Begriffe Sparsamkeit und zukunftsfähige Planung vergessen wir jetzt lieber gleich, genauso wie den Begriff nachhaltige Haushaltspolitik, wenn von diesem Doppelhaushalt und dieser Landesregierung die Rede ist. Auf dieses Thema werde ich aber am Freitag in der Rede zur 3. Lesung ausführlicher zurückkommen. Jetzt geht es erst einmal um die Diskussion der Einzelpläne, und ich wünsche lhnen und uns dafür viele neue Erkenntnisse. - Recht herzlichen Dank.

(Beifall B90/GRÜNE und CDU sowie des fraktionslosen Abgeordneten Hein)