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Ursula Nonnemacher spricht zum Antrag der CDU-Fraktion „Über zwei Jahre Beschluss des Bundesverfassungsgerichts - Rechtsfrieden für 'Altanschließer' endlich herstellen“

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Die CDU-Fraktion nimmt den zweiten Jahrestag des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zu den Kanalanschlussbeiträgen in Brandenburg zum Anlass, dieses Thema auf die Tagesordnung des Landtags zu setzen. Unter der oft genutzten Überschrift „Rechtsfrieden für Altanschließer herstellen“ wird die Landesregierung aufgefordert, jetzt aber endlich dafür zu sorgen, dass allen Betroffenen alle Beiträge zurückgezahlt werden können.

Meine Damen und Herren, es kann keinen Rechtsfrieden geben, wenn wir immer nur an den Folgen herumkurieren. Das ist aktuell zwar auch wichtig. Um aber langfristig die Akzeptanz für Kommunalabgaben wiederzuerlangen, müssen wir an die Ursachen ran: und die liegen in unserem Kommunalabgabengesetz, das dringend überarbeitet werden muss.

Die CDU macht es sich sehr einfach und proklamiert, dass die Landesregierung nur handeln müsste, und das Problem rund um die Frage der Kanalanschlussbeiträge wäre gelöst. Die CDU macht es sich sogar so einfach, dass sie im letzten Satz der Begründung schreibt: „Eine Berufung auf die Bestandskraft mag zwar juristisch korrekt sein. Eine verantwortliche Politik sieht jedoch anders aus.“ Bedeutet das jetzt für die CDU-Fraktion, dass sich bei diesem Thema eine verantwortliche Politik dadurch auszeichnet, dass sie juristisch nicht mehr korrekt ist?

Anrede

Ich halte das, was die CDU uns hier vorlegt, für nicht überzeugend. Es ist der Versuch, Bürgernähe vorzugeben, ohne eine wirkliche Idee zu haben, wie die Probleme rund um die kommunale Abgabenerhebung gelöst werden können.

Bevor wir jetzt aber einen weiteren Beschluss in die Welt setzen, sollten wir erstens Anfang nächsten Jahres ein Zwischenfazit ziehen, wie sich die Situation konkret im Land Brandenburg in den einzelnen Kommunen und Zweckverbänden darstellt und wie die Mittel aus dem Kreditprogramm für kommunale Aufgabenträger der Siedlungswasserwirtschaft beantragt und abgerufen wurden und wie die Wirksamkeit des Programms bewertet werden kann. Nach eigenen Angaben des Ministeriums für Inneres und Kommunles haben zwar 5 Aufgabenträger Darlehensanträge für die Rückzahlung von Beiträgen in Höhe von 40,3 Millionen Euro gestellt, aber 8 weitere haben Voranfragen gestellt. Bei der Auszahlung von Bedarfszuwendungen sagt das Ministerium für Inneres und Kommunles selbst, dass die ursprüngliche Antragsfrist auf den 31.3.18 verlängert werden musste.
Da scheint also insgesamt noch vieles in Bewegung zu sein.

Auch die Rechtsprechung der Landgerichte zur Frage der Staatshaftung und ihre Auswirkungen sollten dabei erörtert werden. (Idealerweise bietet sich dafür der Ausschuss für Inneres und Kommunales an.)

Und zweitens erleben wir gerade, dass sich die Auseinandersetzungen um die Anschlussbeiträge mittlerweile auch auf die Gebühren und die Gebührenzuschläge ausweitet. Die neuen Bescheide mit höheren Gebühren werden jetzt genauso wie vorher die Beitragsbescheide beklagt. Ein Großteil der zusätzlichen Verfahren an unseren Verwaltungsgerichten hat mit all den Themen zu tun, die sich aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu den Anschlussbeiträgen ergeben und übersteigen noch die Verfahren in Asylfragen.

Anrede

Um konkret etwas für die Erhöhung des Rechtsfriedens und die Akzeptanz kommunaler Gebührenerhebung zu tun, müssen wir unser Kommunalabgabengesetz (KAG) überarbeiten. Ich betone hier noch einmal, dass unser Gesetzentwurf für eine planbare und bürgerfreundliche Gestaltung von Kommunalabgaben immer noch im Ausschuss für Inneres und Kommunales liegt und schon im nächsten Plenum beschlossen werden könnte. Wir müssen endlich an das Kommunalabgabengesetz ran und die Dinge ändern, die uns gerade auf die Füße fallen und den Rechtsfrieden im ganzen Land belasten: die Kalkulationsperiode für die Gebühren sollten wir erhöhen, damit die Auflösung von Beiträgen nicht auf einmal wirksam wird, sondern besser verteilt werden kann. Auch die Regelung für die Stundung von Beitragsschulden sollten wir, wie in unserem Gesetzentwurf beschrieben, bürgerfreundlicher ausgestalten.

Den vorliegenden Antrag lehnen wir ab.