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Ursula Nonnemacher spricht zum Antrag der AfD-Fraktion „Kommunalkammer Brandenburg einführen“

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Formal macht es uns die AfD-Fraktion wieder mal sehr leicht, diesen Antrag abzulehnen: Offensichtlich ist für die AfD-Fraktion auch nach 3 Jahren im Landtag eine Fortbildung in den Grundlagen des Landesverfassungsrecht erforderlich, um zu verstehen, dass die im Antrag aufgestellte Forderung den verfassungsmäßigen Grundlagen unseres Bundeslandes nicht entsprechen. Die Landesregierung darf nicht einfach mal so eine Kommunalkammer errichten, die Mitspracherechte bei der Landesgesetzgebung erhalten soll. Um unser politisches System derart zu ergänzen und zu verändern, ist auf jeden Fall die Änderung der Landesverfassung erforderlich. So, wie in dem Antrag formuliert, dürfte die Landesregierung gar nicht tätig werden.

Ihre Lernkurve, was parlamentarische Arbeit angeht, ist erschreckend flach und dümpelt hoffnungslos im märkischen Sand.

Aber auch, wenn ich mal die formalen Fragen beiseitelasse, überzeugt mich und meine Fraktion der Vorschlag nicht.

Das Scheitern der Verwaltungsstrukturreform wurde doch gerade nicht dadurch verursacht, dass die kommunale Ebene und ihre Vertretungen in Form von Landkreistag und Städte- und Gemeindebund zu schwach wären. Gerade der breite Widerstand in den Kommunen gegen die Gesetzentwürfe der Landesregierung zur Kreisneugliederung und zur Funktionalreform war doch der wesentliche Grund, warum der Ministerpräsident die Reform gestoppt hat, stoppen musste. Das gesamte Gesetzgebungsverfahren hat doch gezeigt, dass die gesetzmäßigen Beteiligungsmöglichkeiten wirken und eben kein zahnloser Tiger sind. Dies ist der beste Beweis, dass die kommunale Familie sich in den 27 Jahren seit der Wiedererrichtung des Landes Brandenburg eine starke Stellung erarbeitet hat.

Das war so zu Beginn der 90er Jahre wahrscheinlich nicht zu erwarten. In diesen Zeitraum geht der Vorschlag zur Errichtung einer Kommunalkammer nämlich zurück. Bis zum Ende der 90er Jahre gab es dann auch eine Diskussion über dieses Konzept in fast allen Parteien und in vielen Bundesländern. Dass die Diskussion in Brandenburg Anfang der 90er Jahre sehr engagiert geführt wurde, hatte mit dem Vorhaben der Fusion der Länder Brandenburg und Berlin zu tun und war der Versuch, eine Dominanz der Stadt Berlin über die brandenburgischen Kreise und kreisfreien Städte in einem gemeinsamen Bundesland zu verringern. Wie wir wissen, ist die Länderfusion Geschichte.

In der weiteren Entwicklung des Landes Brandenburg ist aber ein wichtiges Prinzip in die Verfassung des Landes aufgenommen worden, dass für die Stellung der Kommunen und für die kommunale Selbstverwaltung sehr wichtig wurde: die Konnexität, also das Prinzip, dass Aufgaben- und Finanzverantwortung jeweils zusammengehören. Brandenburg und andere Bundesländer haben sich dabei für eine strikte Konnexität entschieden, wonach jede finanzielle Mehrbelastung auszugleichen ist. In anderen Ländern gibt es nur ein „relatives Konnexitätsprinzip“. Ich fände es lohnenswert, die Folgen dieser Verfassungsänderung einmal kritisch zu überprüfen, denn ich habe den Eindruck, dass dies Blockadehaltungen befördert und Fortschritte in einigen Politikfeldern blockiert. Die Verfassungsänderung zur strikten Konnexität war im Jahr 1999. Entsprechend scheint es auch nicht verwunderlich, dass danach auch die Diskussion über eine Kommunalkammer nicht wieder aufflammte oder gar die Kommunen oder ihre kommunalen Spitzenverbände diese Forderung erhoben hätten.

In diesem Zusammenhang sollte man erwähnen, dass das einzige Bundesland mit einer zweiten Kammer neben dem Landtag der Freistaat Bayern war. Der Bayerische Senat bestand aus Mitgliedern, die von den gemeindlichen Körperschaften, aber auch von sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Körperschaften gewählt wurden. Dieses Organ wurde nach dem erfolgreichen Volksentscheid „Schlanker Staat ohne Senat“ zum 1. Januar 2000 aufgelöst. Die Bevölkerung fand offensichtlich ein zweites Organ neben dem Landtag schlichtweg überflüssig.

Ich fasse zusammen: die AfD fordert mit einem einfachen Antrag eine Verfassungsänderung für eine Sache, die überflüssig ist und die sonst keiner will. Wir lehnen ab.