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Ursula Nonnemacher spricht zum Gesetzentwurf der Landesregierung „Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg“

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

In Zeiten wie diesen klingt der Titel des Gesetzesentwurfs, über den wir heute abstimmen mehr als vielversprechend. Immerhin gilt kommunale Zusammenarbeit, wie sie auch in diesem Gesetz geregelt wird, nach der Absage der Kreisgebietsreform als das Mittel der Wahl, um dem weiterhin vorhandenen Reformbedarf zu begegnen.

Diese Erwartung muss heute allerdings enttäuscht werden. Bei dieser Gesetzesänderung geht es lediglich um die Vertretung amtsangehöriger Gemeinden in Zweckverbänden. Eine Regelung aus dem Jahr 2015 wurde vom Landesverfassungsgericht nach einer Klage der Gemeinde Marienwerder im Amt Biesenthal-Barnim gekippt. Mit dem Beschluss der jetzt vorliegenden Gesetzesänderung, der auch vom Städte- und Gemeindebund mitgetragen werden kann, kommen wir dem Auftrag des Verfassungsgerichts nach, bis zum 1. Dezember dieses Jahres eine neue, verfassungskonforme Bestimmung zu beschließen.

Gleichwohl lenkt dieser Umstand die Aufmerksamkeit auf eine Frage, die auch für die Diskussion über eine Funktionalreform II, also die Übertragung von Aufgaben von der Kreisebene auf die gemeindliche Ebene, von Bedeutung ist: Auf wie festen Beinen stehen eigentlich verfassungsrechtlich unsere Ämter, sowie die Aufgabenverteilung zwischen den amtsangehörigen Gemeinden und den Ämtern mit ihrer im Gegensatz zu den Gemeinden nicht direktdemokratisch gewählten Verwaltungsspitze? Welcher rechtliche Spielraum besteht hier überhaupt noch für mögliche zusätzliche Aufgabenwahrnehmungen im Rahmen einer Funktionalreform? Auch deshalb ist es weiterhin wichtig, dass die brandenburgische Amtsgemeinde eingeführt wird und somit für die gemeindliche Ebene bessere und verfassungsfeste Möglichkeiten geschaffen werden, zusätzliche Aufgaben im Verbund erledigen zu lassen.

Dem vorliegenden Gesetzentwurf stimmen wir selbstverständlich zu und verbinden dies auch weiterhin mit der Aufforderung, die notwendigen Gesetze zur Einführung der brandenburgischen Amtsgemeinde vorzulegen – zumal ja im zuständigen Ministerium für Inneres und Kommunales jetzt für dieses Projekt mehr Ressourcen zur Verfügung stehen müssten.