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Ursula Nonnemacher spricht zum Bericht der Landesregierung „Fortentwicklung des Konzeptes zur erfolgreichen Bekämpfung und wirksamen Eindämmung organisierter Viehdiebstähle im Land Brandenburg - Vorlage von präventiven Handlungsempfehlungen“

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Sehr hoch kochten die Emotionen im Frühjahr, als durch das Ministerium für Inneres und Kommunales die Kriminalitätslage im Land Brandenburg erläutert wurde und bereits in den ersten drei Monaten des Jahres 2017 bei insgesamt sechs Viehdiebstählen bereits 310 Rinder entwendet worden waren, deutlich mehr als über das ganze Jahr 2016 hinweg. Gestohlen wurden teils wertvolle Zuchttiere, deren Verlust für ihre Besitzer durch ihre besondere Bindung zu den Tieren sehr schmerzhaft und durch den materiellen Verlust auch existenzbedrohend waren.

In seinem Beschluss vom 6. April 2017 (Drucksache 6/6366-B) hatte der Landtag die Landesregierung daraufhin aufgefordert, „das Konzept zur erfolgreichen Bekämpfung und wirksamen Eindämmung organisierter Viehdiebstähle im Land Brandenburg fortzuentwickeln und die darin enthaltenen präventiven Handlungsempfehlungen bis Ende August 2017 vorzulegen.“ Vorgesehen wurde zudem eine Verstärkung der Beratung der betroffenen Landwirte in Bezug auf Sicherungsmaßnahmen zum Schutz ihres Eigentums vor sowie eine besondere Gewichtung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit.

Unsere Fraktion stellt fest, dass das Problem der Viehdiebstahlskriminalität durch die Landesregierung in den letzten Monaten durchaus entschlossen und zielgerichtet angegangen worden ist. Wir bedanken uns für den nun vorliegenden Bericht, auch wenn wir uns an einigen Punkten mehr Details erhofft hätten.
Sehr begrüßt haben wir die Einrichtung der Sonderkommission „Koppel“ zur zentralen kriminalpolizeilichen Bearbeitung von Fällen des bandenmäßig organisierten und grenzüberschreitenden Diebstahls, die bereits im März ihre Arbeit aufgenommen hat und die eng mit der zuständigen Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft für grenzüberschreitende Eigentumsdelikte in Frankfurt (Oder) zusammenarbeitet. Gerne hätten wir aber Genaueres erfahren: Konnten dort bearbeitete Fälle (zumindest in Teilen) bereits aufgeklärt werden? Umfassen die erwähnten sieben bearbeiteten Ermittlungsverfahren die sechs Anfang des Jahres begangenen Diebstahlsfälle?

Ganz grundsätzlich hätten wir gerne mehr über die Entwicklung der letzten Monate in Zahlen erfahren. Der Bericht spricht unter „1. Lage“ von 321 entwendeten Rindern im Jahr 2017, mit Fassung des Beschlusses am 6. April waren bereits 310 Rinder entwendet gewesen. Der bisherige Trend scheint sich also nicht fortzusetzen. Greifen die Maßnahmen, hat sich die Lage inzwischen anderweitig beruhigt oder war es gar übertriebene Aufregung, als wir im April unseren Beschluss fassten?
Der nun vorliegende Bericht wird des Weiteren zusammen mit einer ansprechend gestalteten und fachlich hilfreichen Informationsbroschüre für Landwirte präsentiert, die genau der anvisierten Beratung diebstahlsgefährdeter Betriebe dienen soll. Wir befürworten es sehr, dass, wie berichtet, Beschäftigte von Revierpolizei und aus der polizeilichen Präventionsarbeit in die landwirtschaftlichen Einrichtungen entsendet werden, um vor Ort auf Sicherheitsmängel hinzuweisen. Doch auch hier enthält der Bericht keinerlei Zahlen. In welchem Umfang erfolgt die Beratung? In welchem Umfang wurde sie angesichts der Diebstahlsfälle zu Beginn des Jahres aufgestockt? Wie stellen sich die Möglichkeiten für Landwirte dar – angesichts einer oft angespannten finanziellen Lage für landwirtschaftliche Betriebe – die vorgeschlagenen Sicherheitsmaßnahmen überhaupt umzusetzen? Welches sind die erwähnten „Möglichkeiten bedarfsgerechter Beratung“ der zentralen Ansprechstelle Cybercrime (ZAC)?

Dennoch, uns scheint, als stünden Sie nicht weiter wie der Ochs vorm Berg, hätten den Stier bei den Hörnern gepackt und die Kuh vorerst vom Eis geholt. Bitte informieren Sie uns weiterhin – gerne auch mit aussagekräftigem Zahlenmaterial! - und lassen Sie in Ihren Bemühungen nicht nach. Weiter so! Vielen Dank.